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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
2014
| Jahr: | 2014 |
|---|---|
| Sitzungstermin: | 25.03.2014 |
| Betreff: | Erneute Vorlage zur Festsetzung des vorhabenbezo-genen Bebauungsplans 7-49VE vom 08.11.2012 für die Küterstraße und das Grundstück Küterstraße 7 (teil-weise) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Ma-riendorf aus formalen Gründen als Ergebnis aus der-Rechtsprüfung |
| Beschluss: | Das Bezirksamt beschließt, 1. das Abwägungsergebnis aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 7-49VE 2. den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-49VE vom 08.11.2012 nebst Begründung der Bezirksverordnetenversamm-lung gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) zur Beschlussfassung vorzulegen, 3. den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezoge-nen Bebauungsplans 7-49VE gemäß § 12 Abs. 2 Nr.4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. sowie 4. den Vorhabenplan, den Durchführungsvertrag vom 5.8.2013 bzw. 13.8.2013 und den 1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag vom 17.2.2014 bzw. 11.3.2014 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-49VE der Bezirksver-ordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. |