Negativbescheinigung

Für die Regelung einiger Angelegenheiten kann es erforderlich sein, dass die allein sorgeberechtigte Mutter eine Negativbescheinigung vorlegen muss.

Das Verfahren für die Erteilung von Auskünften über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (Sorgebescheinigung/Negativbescheinigung) ist gesetzlich geregelt.

Ansprechpartner ist immer das für den derzeitigen Wohnort zuständige Jugendamt.

Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Benötigt werden

  • die Geburtsurkunde des Kindes und
  • der Personalausweis der Mutter bzw. der Pass mit aktueller Meldebestätigung

Wenn Sie in Tempelhof-Schöneberg wohnen, schicken Sie Ihren formlosen Antrag an das

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
    Jugendamt (Registratur)
    10820 Berlin
  • oder wenden Sie sich an
    Herrn Stelter unter der Telefonnummer (030) 90277-6060 oder
    Herr Fischer unter der Telefonnummer (030) 90277-4478.