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Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses

Der JHA hat in seiner 11. Sitzung am 25. Januar 2023 folgende Resolution beschlossen:

Resolution zum Wirken H. Kentlers in der Schöneberger Jugendhilfe – Bitte um Entschuldigung bei den Betroffenen

Dem Jugendhilfeausschuss des Bezirks Tempelhof-Schöneberg von Berlin wurde in seiner Sitzung am 24. August 2022 die Studie der Universität Hildesheim von Meike S. Baader, Carolin Oppermann, Julia Schröder und Wolfgang Schröer zu „Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe“ vorgestellt. Zwei der Autor*innen erläuterten, warum es sich beim sogenannten „Kentler-Experiment“ für die betroffenen Pflegekinder um Kindeswohlgefährdung in staatlicher Verantwortung handelt und beantworteten gemeinsam mit der Jugendamtsleitung alle Fragen der Ausschussmitglieder hierzu.
Im Ergebnis besteht für den Ausschuss kein Zweifel daran, dass in der Pflegestelle Fritz H., die im Zusammenhang mit dem Wirken Kentlers stand und sich von 1984 bis 2003 in der Zuständigkeit des Bezirkes Schönebergs befand, Missbrauch stattgefunden hat und eine öffentliche und politische Bewertung der Vorgänge notwendig ist.

Der Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes bitten um Entschuldigung gegenüber den Betroffenen, die unter den im Zusammenhang mit Helmut Kentlers Wirken getroffenen Entscheidungen gelitten haben bzw. noch immer leiden. Was ihnen widerfahren ist, hätte nicht passieren dürfen. Sie sollen wissen, dass die Menschen, die heute in der Jugendhilfe des Bezirks Verantwortung übernehmen, sich dem Thema stellen und dabei nicht nur nach den damaligen Strukturen und Hintergründen von Verwaltungshandeln fragen, sondern auch danach, welche existenziellen Folgen das Handeln bzw. Unterlassen des Jugendamtes für diejenigen hatte, die unter dem vermeintlichen Schutz der öffentlichen Jugendhilfe missbraucht wurden.

Dieser Schutz hat damals versagt und verkehrte sich in das Gegenteil. Das benennen wir klar. Wir wissen, eine Fehlerkultur, die Lehren für die Zukunft hervorbringen will, braucht den empathischen Blick auf die Opfer.

Die Ergebnisse der Aufarbeitung sind komplex und vielschichtig und analysieren ein Zusammenspiel von Verwaltungsabläufen, Missbrauch fachlicher bzw. wissenschaftlicher Autorität, aktivem Eingreifen unter Nutzung informeller Netzwerke und einem Zeitgeist vermeintlicher sexueller Liberalisierung. Es steht jedoch außer Frage: die Betroffenen sind nicht Opfer einer unglücklichen Verkettung von Umständen geworden. Sondern sie sind Opfer geworden, weil Menschen in Verantwortung falsche Entscheidungen getroffen haben, Warnsignale nicht erstgenommen haben und so Missbrauch an Minderjährigen unter staatlicher Obhut geschehen konnte.

Der Ausschuss ist sich einig, dass die Vorgänge im Zusammenhang mit dem sogenannten „Kentler-Experiment“ sowie damit begründete Handlungen oder Unterlassungen, wie sie für die Pflegestelle Fritz H. in der Studie herausgearbeitet werden konnten, unvereinbar mit den Grundsätzen unserer Jugendhilfe sind.
Dank gilt den Forscherinnen und Forschern für ihre differenzierte Analyse und klaren Schlussfolgerungen aber auch allen Fachkräften, die schon damals Ansichten wie denen Kentlers widersprachen und pädophile Übergriffe nicht zuließen.
Vor allem gilt unser ausdrücklicher Respekt und Dank den Menschen, die als Betroffene viele Jahre nach dem Geschehen diese Missstände angeprangert und öffentlich gemacht haben, gegen alle Widerstände nicht lockergelassen haben und so deren Aufarbeitung ermöglichten.“

Hintergrund:
Helmut Kentler war ein deutscher Psychologe und Sexualwissenschaftler, der ab den 1960er-Jahren maßgeblich Einfluss auf die Jugendhilfe in Berlin nahm. Besonders umstritten ist das sogenannte “Kentler-Experiment”, bei dem Pflegekinder gezielt bei pädosexuellen Männern untergebracht wurden – in dem irrigen Glauben, diese würden die Kinder besonders gut fördern und betreuen. Diese Praxis wurde von Kentler öffentlich verteidigt und blieb über Jahre durch staatliche Stellen geduldet. Erst Jahrzehnte später wurde die Tragweite dieser Fehleinschätzung durch Bekanntwerden von Missbrauch und Misshandlung, belegt durch wissenschaftliche Studien und Aufarbeitungen offengelegt.
Die wissenschaftlichen Gutachten sind öffentlich abrufbar unter:
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2024/pressemitteilung.1420259.php

Was bedeutet der Unterstrich?

Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?

Hier wird der sogenannte “Gender-Gap” erklärt!