Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Ersthausbesuche

Prävention
Ersthausbesuche werden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg anlässlich der Geburt eines jeden ersten Kindes, aber auch nach Zuzug einer Familie mit einem Kind unter einem Jahr angeboten.

Diese frühe Kontaktaufnahme mit den Familien in ihrer neuen Lebensphase, in Form eines Hausbesuches, ist ein wichtiger Schritt in Richtung ganzheitliche Familienberatung. Dies ist damit ein zentrales und wirksames Instrument zum frühzeitigen Kinderschutz.

Wenn ein Kind geboren wird, verändert sich für die Familie die Welt. Fragen über Fragen tauchen auf. “Sind wir gute Eltern oder machen wir was falsch? Schreit unser Kind zu viel? Entwickelt es sich altersgemäß? Was passiert mit uns? Bin ich überlastet?”

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes beantworten Fragen, die sich Eltern in dieser neuen Lebenssituation stellen und vermitteln gezielte Hilfen.

Baby liegt auf dem Bauch und lächelt

Es werden folgende Themen bei den Ersthausbesuchen angesprochen:

  • der gesunde Babyschlaf
  • das Stillen
  • Vorsorgeuntersuchungen, Kindergesundheit
  • die frühe Eltern-Kind-Bindung
  • Beziehungen in der Familie und Erziehung.
  • Kontakte zu Eltern-Kind-Gruppen oder Familienzentren werden vermittelt, um der Familie die Vernetzung im Wohnumfeld zu erleichtern.
  • Informationen zum Thema “Kindertagesbetreuung”
  • Anträge auf Kinder- und Elterngeld
  • Sind andere staatliche Hilfen erforderlich? Auch diese Bereiche werden beim Erstbesuch von den Sozialpädagog/innen angesprochen und bei Bedarf Unterstützung angeboten.
  • Was passiert bei einem Ersthausbesuch?

    Jede Familie, die in Berlin ein Baby bekommt, erhält in den ersten Lebenswochen ein Besuchsangebot von einer Sozialarbeiterin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD)
    Den Eltern werden Informationen zur Gesundheit des Säuglings, über Eltern-Kind-Gruppen, über wichtige Anlaufstellen und über die Frühen Hilfen im Bezirk gegeben. Es erfolgt eine Basisberatung über wichtige und rechtliche Informationen (Elterngeld, Kindergeld, Beistandschaft, Vaterschaftsanerkennung, Wohngeld, Unterhalt, SGB II, SGB XII, etc.). Die Soz.Arb. ist sich ihrer besonderen Aufgabe und der Einblicke, die sie dabei in das Privatleben anderer bekommt sehr bewusst: „Wir treffen die Eltern mit einem Neugeborenen in einer außergewöhnlichen und vulnerablen Lebenssituation an – in ihrer eigenen Wohnung

  • Wer meldet sich an?

    Der Kinder und- Jugendgesundheitsdienst vom Gesundheitsamt kommt zu Ihnen zum Besuch, nicht das Jugendamt zum Hausbesuch.

  • Woher bekommen Sie die Daten?

    Die Sozialarbeiterinnen werden vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) über Geburten von im Bezirk wohnhaften Säuglingen informiert und schreiben dann den Eltern des Babys an und melden sich für einen Hausbesuch und einem Beratungsgespräch vorbei.
    Eine Verpflichtung, das Angebot eines Hausbesuchs anzunehmen, besteht nicht.

  • Früherkennungsuntersuchung U1 bis U9 - Einlade- und Rückmeldewesen

    Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 dienen dazu, den Gesundheits- und Entwicklungsstand Ihres Kindes in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, um bei Bedarf rechtzeitig Entwicklungsverzögerungen oder Fehlentwicklungen entgegen wirken zu können. Sie sind damit ein wesentlicher Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung.
    Um die regelmäßige Teilnahme aller Berliner Kinder an den Untersuchungen sicherzustellen, gibt es in Berlin ein verbindliches Einladungswesen und Rückmeldeverfahren. Eltern, die ihr Kind nicht in dem dafür vorgesehenen Zeitraum zu den Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 in einer Kinderarztpraxis vorstellen, werden von der Zentralen Stelle an den anstehenden Termin erinnert.
    Die Teilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung wird von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt auf einem Rückmeldebogen dokumentiert und per Fax oder Freiumschlag an die Zentrale Stelle bei der Charité-Universitätsmedizin Berlin (Link: https://kindervorsorge.charite.de/ geschickt. Sie ist für das Einladungswesen und das Rückmeldeverfahren zuständig.
    Kurz bevor sich das Zeitfenster, in dem diese Früherkennungsuntersuchungen stattfinden sollten, schließt, wird der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst informiert,
    In diesen Fällen nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um Ihnen die Bedeutung der Vorsorgeuntersuchungen noch einmal zu erläutern.

  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Tempelhof-Schöneberg Flyer

    PDF-Dokument (288.0 kB) - Stand: Dezember 2025

  • Flyer Kinderärzte

    PDF-Dokument (127.8 kB) - Stand: Juli 2024

  • Fahrplan für Eltern

    PDF-Dokument (1.4 MB) - Stand: Januar 2024

  • Fahrplan für Eltern (englisch)

    PDF-Dokument (892.8 kB) - Stand: Januar 2024

Adressen
Beratungsstellen