Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung einer Geburt

Die Dokumente können zur Zeit nur schriftlich oder in digitaler Form (per E-Mail) eingereicht werden.

Dokumente nicht deutscher Herkunft sind grundsätzlich im Original und daher schriftlich einzureichen.

Hierzu beschriften Sie bitte einen Umschlag mit
“Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Geburtenregister, 10820 Berlin”
und werfen diesen entweder in den Hausbriefkasten vor dem Haupteingang am John-F.-Kennedy-Platz ein oder senden ihn uns mit der Post zu.

Möchten Sie die Unterlagen per E-Mail einreichen, scannen oder fotografieren Sie sie und senden diese dann in einer E-Mail an das Geburtenregister.

Im Einzelfall entscheiden die Standesbeamt_innen, ob und ggf. welche Papiere im Original eingereicht werden müssen!

Sofern uns alle benötigten Unterlagen vorliegen und die Geburt beurkundet werden kann, werden die bestellten Urkunden mit einer Gebührenrechnung schnellstmöglich zugesandt.

Ihre eingereichten Originalunterlagen (Urkunden) erhalten Sie nach Beurkundung der Geburt Ihres Kindes mit den fertiggestellten Geburtsurkunden zurück oder werden – wenn so gewünscht – zunächst bei uns gelagert, bis eine persönliche Abholung wieder möglich ist.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

  • Sie sind verheiratet?
    • bei Eheschließungen bis zum 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, bei Eheschließungen ab dem 01.01.2009 eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, bzw. die Heirats-/Eheurkunde
    • bei Eheschließungen im Ausland: die ausländische Eheurkunde/den Ehevertrag mit Übersetzung von für deutsche Gerichte beeidigten Übersetzer_innen bzw. wenn nachbeurkundet wurde, die deutsche Urkunde
    • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages der Eltern bzw. deren Geburtsurkunden
    • beide Personalausweise (oder Reisepässe mit polizeilicher Anmeldung)
    • ggf. die Einbürgerungsurkunde, sofern ein Elternteil eingebürgert worden ist

    Sollte dies nicht Ihr erstes Kind sein, so reichen Sie die Geburtsurkunde des letzten Kindes mit ein.
    Sofern ein Familienbuch existiert, ist auch eine entsprechende beglaubigte Abschrift vorzulegen und nicht eine Heiratsurkunde

    Diese Auflistung der Unterlagen ist nicht abschließend.
    Aus dem Sachverhalt können sich weitere vorzulegende Unterlagen ergeben!

  • Sie sind ledig?
    • die Geburtsurkunde der Mutter, ggf. mit Übersetzung durch für deutsche gerichte beeidgte Übersetzer_innen
    • Personalausweis der Mutter (oder Reisepass mit polizeilicher Anmeldung)
    • ggf. die Geburtsurkunde des letzten Kindes
    • ggf. die Einbürgerungsurkunde, sollte die Mutter eingebürgert worden sein

    1. Die Vaterschaft wurde bereits anerkannt ?

    Dann reichen Sie bitte zusätzlich folgende Dokumente ein:
    • die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung im Original
    • die Geburtsurkunde des Vaters, ggf. mit Übersetzung durch für deutsche Gerichte beeidigte Übersetzer_innen
    • Personalausweis des Vaters (oder Reisepass mit polizeilicher Anmeldung)
    • ggf. die Einbürgerungsurkunde, sollte der Vater eingebürgert worden sein

    2. Sie haben eine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht abgegeben und sind somit gemeinsam sorgeberechtigt?

    • die Urkunde über die Sorgeerklärung im Original

    Wenn eine Sorgeerklärung erst nach der Geburtsbeurkundung erfolgt, haben Sie lediglich 3 Monate Zeit, den Geburtsnamen Ihres Kindes neu zu bestimmen.

    Diese Auflistung der Unterlagen ist nicht abschließend.
    Aus dem Sachverhalt können sich weitere vorzulegende Unterlagen ergeben!

  • Sie sind geschieden?
    • die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. aus dem Eheregister mit dem Vermerk über die Scheidung bzw. das rechtskräftige Scheidungsurteil sowie die Eheurkunde
    • bei einer Scheidung im Ausland: das ausländische Scheidungsurteil ggf. mit Apostille, mit einer Übersetzung durch für die deutschen Gerichte beeidigte Übersetzer_innen sowie die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. aus dem Eheregister
    • Personalausweis der Mutter (oder Reisepass mit polizeilicher Anmeldung)
    • die Geburtsurkunde der Mutter
    • ggf. die Geburtsurkunde des letzten Kindes
    • ggf. die Einbürgerungsurkunde, sollte die Mutter eingebürgert worden sein

    Diese Auflistung der Unterlagen ist nicht abschließend.
    Aus dem Sachverhalt können sich weitere vorzulegende Unterlagen ergeben!

  • Sie sind verwitwet?
    • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. aus dem Eheregister mit dem Vermerk über den Tod des Ehegatten bzw.
    • wenn kein Familienbuch existiert, die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde, ggf. mit einer Übersetzung durch für die deutschen Gerichte beeidigte Übersetzer_innen
    • der Personalausweis der Mutter (oder Reisepass mit polizeilicher Anmeldung)
    • die Geburtsurkunde der Mutter

    Diese Auflistung der Unterlagen ist nicht abschließend.
    Aus dem Sachverhalt können sich weitere vorzulegende Unterlagen ergeben!