Berlin macht Ernst mit Mehrweg – Bezirksämter intensivieren Aufklärung und Kontrollen

Pressemitteilung Nr. 197 vom 22.05.2026

Abfallvermeidung ist in Berlin gesetzlich verankert. Die Berliner Bezirksämter weisen gemeinsam mit der Zero Waste Agentur verstärkt auf die seit 2023 geltende Mehrwegpflicht hin (§ 33, 34 VerpackG).

Angesichts von bereits 346.831 Tonnen Einwegmüll im Jahr 2017 in Deutschland (NABU), wobei das Aufkommen inzwischen vermutlich noch deutlich höher liegt, ist der Umstieg auf Mehrweglösungen für den Umweltschutz unerlässlich.

Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck erklärt:
„Viele Betriebe setzen die Regelungen bereits engagiert um. Gleichzeitig besteht noch Verbesserungspotenzial, insbesondere bei den verpflichtenden Hinweisen zur Nutzung von Mehrwegangeboten sowie bei der weiteren Ausweitung des Mehrwegangebots.“

Die Bezirke betonen, dass Verstöße gegen die Mehrwegpflicht kein Kavaliersdelikt sind: Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Kleine Betriebe bis 5 Mitarbeitende sind zwar von der Systempflicht befreit, müssen aber aktiv anbieten, mitgebrachte Behälter zu befüllen. Zur Unterstützung hat die Zero Waste Agentur einen detaillierten Hygieneleitfaden veröffentlicht, der Gastronom_innen zeigt, wie Mehrweg sicher und sauber funktioniert.

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