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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg positioniert sich klar gegen digitale Gewalt
Pressemitteilung Nr. 121 vom 27.03.2026
In den vergangenen Tagen ist die öffentliche Debatte über digitale Gewalt und bestehende Schutzlücken im Rechtssystem erneut intensiver geworden. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg nimmt diese Entwicklung zum Anlass, sich klar und deutlich gegen jede Form digitaler Gewalt zu positionieren.
Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann erklärt:
„Gewalt bleibt Gewalt, unabhängig davon, ob sie im analogen oder im digitalen Raum ausgeübt wird. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird zunehmend genutzt, um Menschen zu demütigen. Dem müssen wir entschieden entgegentreten. Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt muss auch im digitalen Raum gewährleistet werden. Gleichzeitig sind wir als Gesellschaft gefragt. Gerade Männer müssen mehr Verantwortung übernehmen, hinschauen, widersprechen und andere Männer aktiv auf ihr Verhalten aufmerksam machen.“
Digitale Gewalt umfasst Handlungen, die Menschen über digitale Technologien schädigen, kontrollieren, demütigen oder einschüchtern, etwa Bedrohungen oder das unerlaubte Verbreiten von Bildern. Neue Formen entstehen zunehmend durch den Einsatz künstlicher Intelligenz, beispielsweise Deepfakes, bei denen täuschend echte Inhalte erstellt werden, oft in sexualisierten oder entwürdigenden Kontexten. Solche Inhalte verletzen die Intimsphäre der Betroffenen massiv.
Digitale Gewalt trifft besonders häufig Frauen und Mädchen und knüpft an bestehende Muster geschlechtsspezifischer Gewalt an. Erhebungen zeigen, dass nur ein sehr geringer Teil digitaler Gewalt zur Anzeige gebracht wird.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet dazu, Frauen vor allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Dabei darf der digitale Raum nicht ausgeblendet werden.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg setzt sich bereits mit dem Thema auseinander. So wurde im vergangenen Jahr ein Workshop zur digitalen Gewalt durchgeführt. Im derzeit in Erarbeitung befindlichen bezirklichen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird geprüft, wie das Thema künftig stärker berücksichtigt werden kann.
Das Bezirksamt spricht sich dafür aus, den Schutz von Betroffenen zu verbessern und rechtliche Lücken zu schließen und begrüßt ausdrücklich die Initiative zur Einführung eines digitalen Gewaltschutzgesetzes. Aus Sicht des Bezirksamtes sind folgende Punkte zentral:
- Digitale Gewalt, insbesondere Deepfakes und bildbasierte Gewalt, muss klar als Straftatbestand geregelt werden.
- Es muss im Gesetz eindeutig festgelegt sein, dass es nicht ausreicht, Deepfakes oder KI-generierte Inhalte als solche zu kennzeichnen. Wenn sie gegen den Willen der Betroffenen erstellt oder verbreitet werden, müssen sie strafbar sein.
- Plattformen müssen Inhalte schneller löschen und Accounts sperren.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote müssen ausgebaut werden.