Erna Proskauer geb. Aronsohn (1903–2001) war Juristin und Schönebergerin.
Gemeinsam mit ihrem Ehemann Max Proskauer lebte sie ab 1930 in der Schwäbischen Straße 3. Sie schloss 1931 ihre juristische Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen ab und strebte als Gerichtsassessorin eine Karriere als Richterin an. Aufgrund des nationalsozialistischen Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und ihrer jüdischen Herkunft wurde Erna Proskauer im April 1933 jedoch erst beurlaubt und im Juli 1933 schließlich aus dem Staatsdienst entlassen. Noch im selben Jahr emigrierte sie mit dem Ehemann zunächst nach Frankreich und im darauffolgenden Jahr nach Palästina.
1953 kehrte Erna Proskauer nach West-Berlin zurück. Sie ging fest davon aus, ihre juristische Laufbahn als Richterin fortsetzen zu können, ihr Antrag wurde jedoch abgelehnt. Sie klagte dagegen, verlor aber 1956 in letzter Instanz. Die diskriminierende Begründung lautete, dass sie aus beamtenrechtlichen Gründen „als verheiratete Frau” nicht in den Justizdienst aufgenommen worden wäre.
Daraufhin arbeitete sie ab 1957 als Anwältin und unterstützte Opfer des Nationalsozialismus bei Entschädigungsanträgen. 1962 wurde sie zusätzlich zur Notarin bestellt. Für ihr Engagement erhielt sie 1995 das Bundesverdienstkreuz.
Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck:
„Mit der Benennung dieses Parks nach Erna Proskauer ehren wir eine Frau, die für die Anerkennung erlittenen Unrechts stand – und setzen zugleich ein Zeichen dafür, Frauen und ihre Beiträge zu Gesellschaft und Geschichte stärker im öffentlichen Raum zu verankern.“