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Sondereinsatz auf Gehwegen – Dank an das außerordentliche Engagement der Mitarbeiter_innen

Pressemitteilung Nr. 046 vom 10.02.2026

Ab dem Jahresbeginn bis in die erste Februarwoche sind nahezu 700 Meldungen zu mangelndem Winterdienst auf Gehwegen beim Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg eingegangen. Eigentlich sind für die Räumung der Gehwege die Anlieger_innen bzw. bei anliegerfreien Örtlichkeiten die Berliner Stadtreinigung (BSR) oder die von ihnen beauftragten Firmen zuständig – viele Flächen waren jedoch aufgrund mangelhaften Winterdienstes gefährliche Eispisten.

Daher wurden seit dem 30. Januar 2026 alle verfügbaren Kräfte aus allen Bereichen des Ordnungsamtes (Verkehrsüberwachung, Parkraumbewirtschaftung, Allgemeiner Ordnungsdienst) abgestellt, nicht nur ordnungsbehördlich vorzugehen, sondern auch selbst Hand an zu legen, um die akute Gefahrensituation auf den Gehwegen zu beseitigen.

Tatkräftige Unterstützung erhielten sie dabei auch durch Mitarbeitende des Straßen- und Grünflächenamtes, die zusätzlich zum Personaleinsatz auch Streugut und Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellen konnten. Damit wurden über 150 Flächen wieder begehbar gemacht, pragmatisch und unabhängig der eigentlichen Zuständigkeiten. Das Ordnungsamt hat am insbesondere am letzten Wochenende gezielt rund um Schulstandorte kontrolliert, um sicherzustellen, dass dort die Wege gangbar sind, da der reguläre Schulbetrieb am Montag wieder begann.

Schwerpunkte lagen ansonsten bei ÖPNV Punkten (Öffentlicher Personennahverkehr), Nahversorgungszentren, Ärzten, Seniorenstätten und entlang von öffentlichen Liegenschaften. Anzeigen wegen fehlenden Winterdienstes wurden ebenfalls geschrieben.

Hintergrund Zuständigkeiten Winterdienst auf Gehwegen

Grundsätzlich ist der jeweilige Eigentümer als Anlieger für die Gehwege vor seiner Haustür zuständig. Viele Eigentümer beauftragen dafür Drittfirmen. Für anliegerfreie Flächen und Bushaltestellen ist die BSR zuständig, die für diese Kleinstflächen auch zum Teil Drittfirmen beauftragt. Dadurch entsteht ein kleinteiliges und ineffizientes System der Verantwortungs- und Zuständigkeitsübernahme.

Das Ordnungsamt ist selbst nicht für die Durchführung des Winterdienstes zuständig, sondern ahndet die Nichteinhaltung der Anliegerpflichten. Die sogenannte „Ersatzvornahme“ wird normalerweise durch externe Drittfirmen oder die BSR erledigt und den Anliegern in Rechnung gestellt. Dem wurde nun aufgrund der massiven Glättelage der Sondereinsatz von Mitarbeitenden der verschiedenen Bereiche, die außerplanmäßig unabhängig der Zuständigkeit zur eigenhändigen Beseitigung der Gefahrenlage abgestellt wurden, entgegengestellt.

Das Straßen- und Grünflächenamt ist seit 2024 nicht mehr für die Gehwege an Grünflächen und Spielplätzen zuständig, da dies der BSR übertragen wurde.

Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck:
„Ich danke allen eingesetzten Kräften des Ordnungsamtes sowie des Straßen- und Grünflächenamtes für ihren außergewöhnlichen Einsatz in diesen herausfordernden Wochen. Dass Mitarbeitende über ihre eigentlichen Zuständigkeiten hinaus anpacken, unter hoher körperlicher Belastung, ist alles andere als selbstverständlich. Dieses Engagement hat dazu beigetragen, dass die Menschen in Tempelhof-Schöneberg wieder sicherer unterwegs sein konnten. Ich erwarte nun, dass das Land Berlin das Winterdienstkonzept – gemeinsam mit den Bezirken – überarbeitet. Sowohl die Prioritäten bei der BSR als auch die kleinteilige und ineffiziente Zuständigkeitsregelung müssen verändert werden. Denn die Gehwege sind Daseinsvorsorge – sie müssen immer für alle Menschen sicher nutzbar sein. Das hat oberste Priorität.“