Der Bund muss Mieter_innen endlich wirksam schützen! - Berliner Mietendeckel nichtig

Pressemitteilung Nr. 109 vom 16.04.2021

Am 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss verkündet, nachdem das Berliner Mietendeckelgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. Nicht die Länder, sondern nur der Bund dürfe Regelungen zur Miethöhe für ungebundenen Wohnraum erlassen.

bq. Die ist ein herber Rückschlag für die Bemühungen des Landes Berlin, Mieter_innen vor überzogenen Mietforderungen zu schützen, während zugleich der notwendige Wohnungsbau vorangetrieben wird,

konstatiert Bezirksstadtrat Jörn Oltmann und ruft zugleich in Erinnerung:

bq. Des Berliner Mietendeckels hätte es nicht bedurft, wenn der Bund seiner Verantwortung bei der Ausgestaltung des sozialen Mietrechts nachgekommen wäre.

Die Bundesregierung muss für ein soziales Mietrecht sorgen

Berlin ist eine Mieterstadt. Die ganz überwiegende Zahl der Haushalte wohnt in Berlin zur Miete.

bq. Immer weniger Berliner_innen können sich angesichts der Preisentwicklung am Immobilienmarkt Wohneigentum leisten. Und Wohnungen als Anlageobjekt befeuern die Verdrängung. Denn die steigenden Immobilienpreise treiben wiederum die Mietpreisspirale an,

erläutert Bezirksstadtrat Oltmann und führt weiter aus:

bq. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt klargestellt, dass die Länder keinen unmittelbaren Einfluss auf die Miethöhe nehmen können. Um aber die sozial durchmischte Stadt zu erhalten, in der Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen nicht verdrängt werden, werde ich auch weiterhin das soziale Erhaltungsrecht konsequent anwenden.

Bezirk prüft Ausdehnung der Erhaltungsgebiete

In den derzeit acht Milieuschutzgebieten wird jeder Verkauf eines Wohngebäudes geprüft, gleich ob es sich um ein einzelnes Gebäude oder um einen ganzen Wohnblock handelt. Ziel ist es, mit den Erwerbern Vereinbarungen über die Verbesserung des Milieuschutzes zu treffen oder aber das Vorkaufsrecht auszuüben. Die Festsetzung weiterer Erhaltungsgebiete wird derzeit intensiv geprüft.

bq. Neben der konsequenten Anwendung des Milieuschutzrechts lege ich großen Wert darauf, dass auch der Wohnungsneubau im Bezirk energisch vorangetrieben wird. Dabei ist es mir wichtig, dass vor allem preiswerter Wohnraum entsteht. Hierfür werde ich mit allen Akteuren – den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den Genossenschaften, den privaten Investoren und den Menschen in den Kiezen – eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit pflegen,

erläutert Bezirksstadtrat Oltmann die zweite Säule des bezirklichen Mieterschutzes.

Kostenlose Mieter- und Sozialberatung des Bezirks

Die dritte Säule ist eine kostenfreie Mieter- und Sozialberatung an vier Standorten im Bezirk. Bezirksstadtrat Oltmann ermutigt alle Mieter_innen im Bezirk:

bq. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis haben oder eine soziale Mieterberatung wünschen, nehmen Sie das bezirkliche Beratungsangebot in Anspruch. Niemandem soll aus Unkenntnis der eigenen Rechte und Pflichten ein Nachteil entstehen.

Nähe Informationen zu den Angeboten der vom Bezirksamt beauftragen AG SPAS und der gesoplan gGmbH sind auch auf dem Internetportal des Bezirksamtes zu finden.

Milieuschutz ist kein Ersatz für ein soziales Mietrecht

Abschließend erinnert Bezirksstadtrat Oltmann:

bq. Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass das Milieuschutzrecht kein Ersatz für ein soziales und gemeinwohlorientiertes Mietrecht ist. Die Debatte über die Gesetzgebungskompetenz ist beendet. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringt klar zum Ausdruck, dass diese Aufgabe allein dem Bund und nicht den Ländern zufällt. Vom Bund erwarte ich deshalb endlich einen am Gemeinwohl orientierten und vor allem wirksamen Mieterschutz.