Tagesordnung - Öffentliche konstituierende Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche konstituierende Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Do, 27.10.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Konstituierung durch die Alterspräsidentin      
Ö 2  
Bildung eines Ausschusses zur Geschäftsordnung  
DS/0007/IV  
Ö 3  
Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung      
Ö 3.1  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 61 Abs. 5  
DS/0001-07/IV  
Ö 3.2  
Änderung zur vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 16 Abs. 6 Satz 2  
DS/0001-06/IV  
Ö 3.3  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)  
DS/0001-05/IV  
Ö 3.4  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §60 Absatz 3 (Zuhörer, Bild- und Tonaufnahmen)  
DS/0001-04/IV  
Ö 3.5  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 6 (Bildung von Ausschüssen)  
DS/0001-03/IV  
Ö 3.6  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 5 (Bildung von Ausschüssen)  
DS/0001-02/IV  
Ö 3.7  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §13 Absatz 3 (Arbeitsweise des Ältestenrats)  
DS/0001-01/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 13 Absatz 3 Satz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

„Er tagt öffentlich.“

 

 

Begründung:

Nach den unter §14 der vorläufigen Geschäftsordnung genannten Aufgaben des Ältestenrats liegen keine Gründe vor, die zwingend darauf schließen lassen, dass sich der Ältestenrat häufig mit Tagesordnungspunkten befassen muss, die eine nicht öffentliche Sitzung, zum Beispiel wegen Einzelpersonalangelegenheiten, erforderlich machen. Das ist eher bei anderen Ausschüssen der BVV der Fall.

Die Sitzung des Ältestenrats zur Vorbereitung dieser Konstituierenden Sitzung der BVV fand bereits problemlos in öffentlicher Sitzung statt.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit kann von jedem Mitglied des Ältestenrats zu jedem Zeitpunkt der Sitzung beantragt werden. Nach Nennung der Gründe, zum Beispiel der Hinweis, dass beim entsprechenden Tagesordnungspunkt Einzelpersonenangelegenheiten zur Beratung kommen werden, erfolgt nach einer möglichen Beratung die Abstimmung.

 

 

Geändert durch PIRATENPARTEI

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 13 Absatz 3 Satz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

„Er tagt öffentlich. Im Einzelfall kann zur Tagesordnung oder zu Teilen der Tagesordnung der Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden.“

 

 

Begründung:

Nach den unter §14 der vorläufigen Geschäftsordnung genannten Aufgaben des Ältestenrats liegen keine Gründe vor, die zwingend darauf schließen lassen, dass sich der Ältestenrat häufig mit Tagesordnungspunkten befassen muss, die eine nicht öffentliche Sitzung, zum Beispiel wegen Einzelpersonalangelegenheiten, erforderlich machen. Das ist eher bei anderen Ausschüssen der BVV der Fall.

Die Sitzung des Ältestenrats zur Vorbereitung dieser Konstituierenden Sitzung der BVV fand bereits problemlos in öffentlicher Sitzung statt.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit kann von jedem Mitglied des Ältestenrats zu jedem Zeitpunkt der Sitzung beantragt werden. Nach Nennung der Gründe, zum Beispiel der Hinweis, dass beim entsprechenden Tagesordnungspunkt Einzelpersonenangelegenheiten zur Beratung kommen werden, erfolgt nach einer möglichen Beratung die Abstimmung.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 13 Absatz 3 Satz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

„Er tagt öffentlich. Im Einzelfall kann zur Tagesordnung oder zu Teilen der Tagesordnung der Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden.“

 

   
    27.10.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 3.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 3.8  
Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0001/IV  
Ö 4     Wahl der Mitglieder des Vorstands der Bezirksverordnetenversammlung      
Ö 4.1  
Wahl der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0005/IV  
Ö 4.2  
Wahl eines stellvertretenden Bezirksverordnetenvorstehers  
DS/0004/IV  
Ö 4.3  
Wahl von SchriftführerInnen der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0006/IV  
Ö 4.4  
Wahl einer Schriftführerin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0008/IV  
Ö 5  
Bildung des Ältestenrates  
DS/0002/IV  
Ö 6  
Sitzungstermine der BVV  
DS/0003/IV  
               
 
 

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