Auszug - Änderung zur vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 16 Abs. 6 Satz 2
Der Antrag auf Überweisung in den Geschäftsordnungsausschuss wird mehrheitlich abgelehnt.
Die BVV beschließt einstimmig, den Antrag anzunehmen. |
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