Drucksache - DS/0007/IV  

 
 
Betreff: Bildung eines Ausschusses zur Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen 
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.10.2011 
Öffentliche konstituierende Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 9 BezVG  bildet die Bezirksverordnetenversammlung einen Ausschuss zur Geschäftsordnung. Er besteht aus sieben Bezirksverordneten. Den Vorsitz hat die Vorsteherin. Sie wird vertreten durch ihren Stellvertreter. Der Ausschuss ist zeitlich befristet bis zur Dezember BVV.

 

Begründung:


Der Ausschuss dient der Beratung der vorliegenden Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung unter Beteiligung aller Fraktionen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Gemäß § 9 BezVG  bildet die Bezirksverordnetenversammlung einen Ausschuss zur Geschäftsordnung. Er besteht aus sieben Bezirksverordneten. Den Vorsitz hat die Vorsteherin. Sie wird vertreten durch ihren Stellvertreter. Der Ausschuss ist zeitlich befristet bis zur Dezember BVV im Jahr 2011.

 

 
 

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