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Drucksache - DS/0002/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 9 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mir § 12 der vorläufigen Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg wird der Ältestenrat gebildet.
Der Ältestenrat besteht aus XX Mitgliedern.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Gemäß § 9 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mir § 12 der vorläufigen Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg wird der Ältestenrat gebildet.
Der Ältestenrat besteht aus 7 Mitgliedern.
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