Kernindikatoren für die Bezirksregionenprofile

Kernindikatoren für integrierte Stadtteilentwicklung und Bezirksregionenprofile

Die Kernindikatoren (KID) für integrierte Stadtteilentwicklung und Bezirksregionenprofile sind die Basis des Analyseteils Teil I der sogenannten Bezirksregionenprofile und bilden, ergänzt durch einige weitere ausgewählte Daten und Indikatoren, die relevante sozialräumliche Ist-Situation in den Lebensweltlich Orientierten Räumen (LOR) Berlins ab.

Die KID sind ein berlinweit abgestimmtes Set, das in die u.a. Leitthemen untergliedert ist. Diese Daten werden zwischen den Senatsverwaltungen und Bezirken Berlins abgestimmt und zusammen mit demographischen Grunddaten durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in einem Datenpool aktuell und bereit gehalten.

Hierunter finden Sie Erläuterungen und Hinweise zur Aussagekraft und Verwendung der Kernindikatoren.

Inhaltsverzeichnis

Leitthema: Merkmale der Bezirksregion als Wohnort

KID A4 - Relation qm öffentliche Grünanlagen zu Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) gesamt

Aussage

Die Bezirksregion (BZR) verfügt über X qm öffentliche Grünanlagen je Einwohnerin und Einwohner (EW).

Definition

Öffentliche Grünanlagen sind beispielsweise gärtnerisch gestaltete, waldähnliche oder naturnahe Flächen einschließlich Spiel-, Bewegungs- und Fitnessflächen. Die Mehrheit der mit diesem Indikator berücksichtigten Flächen sind öffentliche Grün- und Erholungsanlagen gemäß Grünanlagengesetz. Darüber hinaus werden Grünanlagen berücksichtigt, wenn diese vergleichbare Zwecke erfüllen, aber aus verschiedenen Gründen nicht nach Grünanlagengesetz gewidmet sind.
Zur Berechnung wird die Katasterfläche aus dem Grünflächeninformationssystem (GRIS) Berlin verwendet. Nicht eingerechnet werden die eintrittspflichtigen Anlagen, z.B. Britzer Garten, Botanischer Garten, Gärten der Welt, Natur-Park Schöneberger Südgelände, Arboretum Späth, Tierpark Friedrichsfelde oder Zoologischer Garten.

Interpretation / Hinweise

Der Kernindikator kann Hinweise geben auf die Attraktivität eines Gebietes als Wohnort – insbesondere in den dicht bebauten innerstädtischen Wohngebieten. Die Ausstattung mit vielfältig nutzbaren Grünanlagen birgt die Möglichkeit zur Erholung im Freien und hat Bedeutung für ein gesundes Wohnumfeld, besonders für Familien mit Kindern, für Ältere und für Freizeitsportler. Für die weniger mobilen Bevölkerungsgruppen, z.B. ältere Menschen oder Kinder ist die Erreichbarkeit (Wohnungsnähe) ein wichtiges Nutzungskriterium.
Die Betrachtung der Relation aller öffentlichen Grünanlagen zu den Einwohnerinnen und Einwohnern auf Ebene der BZR ist nicht gleichzusetzen mit einer qualifizierten Versorgungsanalyse, die auf die erholungswirksamen Grünflächen ausgerichtet ist. Die bekannten Orientierungs- / Richtwerte der Versorgung mit öffentlichen Grünflächen beziehen sich ausschließlich auf die erholungswirksamen Grünflächen und können für die hier betrachteten gesamten öffentlichen Grünanlagen nicht verwendet werden.

KID A5 - Relation qm öffentliche Spielplatzfläche zu Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) gesamt

Aussage

Die Bezirksregion (BZR) verfügt über X qm anrechenbare öffentliche Spielplatzfläche je Einwohnerin und Einwohner.

Definition

Öffentliche Spielplätze sind grundsätzlich gewidmete Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz mit der entsprechenden Zweckbestimmung. Gemäß § 1 des Berliner Kinderspielplatzgesetzes dienen Spielplätze dazu, Kindern die Möglichkeit zu geben, ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu entwickeln und ihr soziales Verhalten zu fördern. In der Regel handelt es sich dabei um Spiel- und Bewegungsflächen, die von den Berliner Bezirksämtern für Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren entsprechend den Spielbedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen angelegt werden.
Angerechnet auf die Versorgung mit öffentlichen Spielplatzflächen werden alle Spielplatzflächen, die vom Land Berlin unterhalten werden und die innerhalb von Versorgungsbereichen oder in zumutbarer Entfernung liegen. In fachlich begründbaren Ausnahmefällen ist eine von der lagemäßigen Zuordnung abweichende logische Zuordnung der Nettospielflächen hinsichtlich der Anrechenbarkeit (für die Spielplatzversorgungsanalyse) möglich. Pädagogisch betreute Spielflächen werden angerechnet, wenn sich die Gesamtfläche im Eigentum Berlins befindet, unabhängig von der Trägerschaft (öffentlich, privat). Je nach vertraglicher Regelung hinsichtlich der zeitlichen Nutzbarkeit werden diese teilweise/anteilig zu 30 bis 50 % angerechnet. Es wird nicht die gesamte Freianlage einer Kinder- und Jugendeinrichtung, sondern nur die für das Spielen vorgesehenen Flächen angerechnet. Spielanlagen auf Schulhöfen werden angerechnet, wenn ihre Benutzung außerhalb der Schulzeit gesichert ist. Die Anrechenbarkeit von Spielflächen auf Schulfreiflächen erfolgt aufgrund der zeitlich begrenzten Nutzungsmöglichkeit zu 30 – 50 % (je nach vertraglicher Regelung). Eigenständige Wasserspielplätze/Planschen sind je nach tatsächlicher Verfügbarkeit zu 30%-100 % anrechenbar. Nicht angerechnet werden grundsätzlich die Waldspielplätze und die als Kinderbauernhöfe geführten Anlagen, sowie Naturerfahrungsräume (NER), Aktivplätze (ausgeschlossen Ballspielplätze), Außenanlagen von Jugend- und Freizeiteinrichtungen (außer pädagogisch betreute Spielplätze).
Betrachtet werden immer die Nettospielflächen, das heißt direkt bespielbare Flächen ohne das Rahmengrün. Die Festlegung der anrechenbaren öffentlichen Nettospielflächen obliegt den Bezirken. Diese führen auch den Datenbestand. In Berlin gilt gemäß § 4 Kinderspielplatzgesetz ein Richtwert von 1,0 qm nutzbarer Fläche (Nettospielfläche) je EW.

Interpretation / Hinweise

Durch die zur Verfügung stehenden Quadratmeter Spielfläche pro EW wird das Verhältnis anrechenbarer öffentlicher Nettospielfläche zur Einwohnerzahl ausgedrückt. Annahme ist, dass eine gute Ausstattung mit Kinderspielplätzen auf ein kinder-, d.h. auch familienfreundliches Quartier hinweist.
Die Darstellung aller anrechenbaren öffentlichen Kinderspielplätze auf Ebene der BZR gibt nur einen Teilaspekt der Versorgung mit Kinderspielflächen in der Stadt wieder. Sie ist nicht gleichzusetzen mit einer qualifizierten Versorgungsanalyse, die auch die privaten Spielflächen mit einbezieht.

KID A6 - Anteil der betreuten Kinder (Wohnort Kind) in öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung an Kindern unter 7 Jahren

Aussage

X % der Kinder unter 7 Jahren nehmen eine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegeeinrichtungen in Anspruch. Die räumliche Zuordnung bezieht sich auf den Wohnort des Kindes, nicht auf den Ort der besuchten Einrichtung.

Definition

Zur öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung für Kinder bis 7 Jahre zählen in Berlin:
Kindertageseinrichtungen (Kitas): Dazu gehören Krippen (Kinder von 8 Wochen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) und Kindergärten (vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt).
Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten (EKT, auch „Kinderläden” genannt): In diesen Tageseinrichtungen organisieren Eltern bzw. Elternvereine die Förderung ihrer Kinder selbst und beteiligen sich entsprechend ihres Einkommens an den Kosten.
Kindertagespflegestellen: Bei der Kindertagespflege werden Kinder von Tagespflegepersonen („Tagesmüttern” oder „-vätern”) in der Regel in deren Haushalt betreut – meist sind dies Kinder unter drei Jahren.
Die öffentliche Förderung erfolgt über das Jugendamt auf Basis des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Die Kostenbeteiligung für die Kindertagesbetreuung wird schrittweise abgeschafft. Ab dem 01.08.2017 müssen in den letzten 5 Jahren vor der regelmäßigen Schulpflicht keine Kostenbeiträge mehr gezahlt werden. Ab dem 01.08.2018 ist die Kita für alle kostenfrei. Nur der Verpflegungsanteil in Höhe von 23 € ist weiterhin zu zahlen.

Interpretation / Hinweise

Der Indikator gibt Auskunft über die Inanspruchnahme der Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten (EKT) und Kindertagespflegestellen. Er lässt keine Rückschlüsse auf Bedarfe, verfügbare Plätze (Versorgungsquoten), Betreuungsumfang oder -qualität in der Bezirksregion zu.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung hat sich in den letzten Jahren ein starker Wandel vollzogen. Die Erkenntnis ist gewachsen, dass eine gute und frühzeitige Förderung der Kinder für deren Sozialisation und Bildungsweg von großer Bedeutung ist. Kindertagesbetreuung erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Wiedereinstieg in das Berufsleben nach der Elternzeit.
Die Daten zu den betreuten Kindern (Kernindikator A6) sind eine Teilmenge, die in die Planung des Betreuungsbedarfs eingeht. Die Daten sind aufgrund unterschiedlicher Stichtage nicht mit denen und den Angaben des von der Senatsverwaltung für Jugend veröffentlichten „Förderatlas” identisch.

KID A7 - Relation Plätze in Jugendfreizeiteinrichtungen zu Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis unter 26 Jahren

Aussage

X % der gemäß dem Bedarfsmodell (Fachstandard Umfang) benötigten Plätze in (Kinder- und) Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) stehen in einer Region tatsächlich zur Verfügung.

Definition

Der Begriff „Jugendfreizeiteinrichtung” umfasst sog. standortgebundene Angebote der Jugendarbeit, d.h. im Wesentlichen Orte der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Räumen und Häusern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Angebote. Die konzeptionelle Verknüpfung mit einem dauerhaften räumlichen Angebot unterscheidet diese Form der Jugendarbeit von anderen, z.B. mobilen Angeboten der Jugendarbeit. Jugendfreizeiteinrichtungen richten sich an junge Menschen im Alter von 6 bis unter 26 Jahren. Hauptzielgruppe sind die ca. 10- bis unter 18-Jährigen. Das Angebot besteht meist aus einer Kombination von offenem Bereich, Gruppenangeboten, Projekten, Workshops und Veranstaltungen.

Interpretation / Hinweise

Der Bedarf an Plätzen wird somit nach § 6c des AG KJHG und der hierzu erlassenen Rechtsverordnung ermittelt: Anhand der summierten Altersgruppenanteile (Anteil in Klammern) 6 bis 9 Jahre (9%), 10 bis 17 Jahre (17%), 18 bis 20 Jahre (5%) und 21 bis unter 26 Jahre (1%) wird das jeweilige einwohnerbezogene Platzbedarfssoll ermittelt. Hinzu kommt ggf. noch ein auf Bezirksebene berechneter soziodemographischer Zuschlag in Höhe von max. 10%, wenn der bezirkliche Anteil von 6- bis unter 18-Jährigen, die in Bedarfsgemeinschaften mit SGB II-Bezug leben, über dem Berliner Mittelwert liegt – dies trifft für Charlottenburg-Wilmersdorf (derzeit) jedoch nicht zu. Das so ermittelte Soll wird mit 95% von den Bezirken als Bedarf angesetzt, 5% werden durch das Land Berlin umgesetzt.
Der Indikator gibt Hinweise auf den Versorgungsgrad einer Bezirksregion mit Plätzen in Jugendfreizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche und damit auf mögliche quantitative Ungleichgewichte. Aussagen im Hinblick auf Qualitäten, Personalsituation, interkulturelle Öffnung der Einrichtungen etc. lassen sich daraus nicht ableiten.
Das Handbuch Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen (3. überarbeitete Auflage 2012) beschreibt folgende Angebotsschwerpunkte von Jugendfreizeiteinrichtungen: Offener Bereich, Medienpädagogische Angebote, Partizipation, Sportorientierte Jugendarbeit, Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit sowie Geschlechtsbewusste Mädchen- und Jungenarbeit.
Jugendfreizeiteinrichtungen sind Orte der non-formellen Bildung von jungen Menschen. Ein wesentliches konzeptionelles Element der Jugendarbeit bilden Vernetzung und Kooperation im Sozialraum mit Schulen, anderen Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe, Kultureinrichtungen, Vereinen, Kirchengemeinden und weiteren Partnern, die sich vor Ort für die Förderung von jungen Menschen engagieren.
Die Leistungen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII in Jugendfreizeiteinrichtungen werden auf der Grundlage fachlicher Standards (u.a. Fachkräftegebot) durch öffentliche und freie Träger erbracht. Teilweise sind Leistungen nach §13.1 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) einbezogen. Häufig wirken freie und öffentliche Träger in einer Einrichtung zusammen.

KID A8 - Häufigkeit kiezbezogener Straftaten je 100 Einwohnerinnen und Einwohner (EW)

Aussage

In der Bezirksregion wurden im Laufe des betrachteten Jahres X kiezbezogene Straftaten je 100 Einwohnerinnen und Einwohner (EW) begangen.

Definition

Als kiezbezogene Straftaten der Polizeilichen Krimimalstatistik (PKS) in Berlin werden aufgenommen: Automateneinbruch, Bedrohung, Einbruch in Kita/ Jugendheim/Schule, Freiheitsberaubung, Keller- und Bodeneinbruch, Körperverletzung und Körperverletzung in der Öffentlichkeit, Misshandlung von Kindern und Schutzbefohlenen, Nötigung, Sachbeschädigung an Kfz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Wohnungseinbruch.
Tatgelegenheitsstrukturen (wie z. B. Ladendiebstahl in Einkaufsgegenden oder Beförderungserschleichung im Nahverkehr) haben daher bei dieser Betrachtungsebene nur wenig Einfluss auf die Kriminalitätsbelastung.
Als registrierte Fälle berücksichtigt werden die kiezbezogenen Straftaten mit Tatort in der Bezirksregion. Die berechnete Häufigkeitszahl (HZ) je 100 EW ist ein zur vergleichenden Beobachtung aus absoluten Werten errechneter Kriminalitätsquotient, der die durch Kriminalität verursachte Gefährdung ausdrückt. Insgesamt ergibt sich für ca. 90-95% aller in der PKS registrierten Straftaten die Möglichkeit der Zuordnung zu den Bezirksregionen und Planungsräumen.

Interpretation / Hinweise

Basis des o.g. Katalogs der amtlichen Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landeskriminalamts Berlin sind Delikte, die folgende Gesichtspunkte berücksichtigen:
- eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass regionale Bezüge bestehen, z.B. geringe Distanz des Tatorts zum Wohnort der Täterin und des Täters,
- Fälle häuslicher Gewalt,
- Anzeichen von Verwahrlosungstendenzen,
- schwieriges Sozialverhalten / soziokulturelle Konfliktlagen,
- die Gefahr der Entwicklung von Parallelgesellschaften bzw. eine erkennbare Nichtachtung staatlicher Autorität.
Die räumliche Kriminalitätsverteilung ist deutlich beeinflusst auch von der Tatgelegenheitsstruktur sowie Nutzungsbesonderheiten (Kneipen/ Verkehrsknotenpunkte/ Einkaufscenter/ Veranstaltungsorte etc.) Dies ist bei der Betrachtung insbesondere kleinräumiger Gebiete zu beachten.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik stellt immer die Informationen zu allen abschließend bearbeiteten Fällen dar. Das bedeutet, dass sich darunter auch Fälle mit einer länger zurück liegenden Tatzeit befinden können (Ausgangsstatistik).

KID A9 - Relation Wohnungsumwandlungen je 1.000 Bestandswohnungen

Aussage

In der Bezirksregion (BZR) sind im betrachteten Jahr je 1.000 Bestandswohnungen X Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt worden.

Definition

Als Wohnungsumwandlung wird die rechtlich vollzogene Begründung von Wohneigentum bezeichnet. Die Begründung von Wohneigentum erfolgt durch das Anlegen von Wohnungsgrundbüchern bei gleichzeitiger Schließung des Grundbuchblattes, unabhängig davon, ob bereits Wohnungsverkäufe erfolgten oder erst geplant sind.
Unberücksichtigt bleiben Gewerberäume oder sonstige nicht zu Wohnzwecken dienende Wohneigentumseinheiten sowie bereits im Wohnungseigentum neu errichtete Wohnungen.

Interpretation / Hinweise

Ist die Anzahl der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hoch, deutet dies auf eines starkes Interesse der Immobilienwirtschaft bzw. der umwandelnden Eigentümerinnen und Eigentümer hin, die Attraktivität des Gebäudes und Umfeldes gewinnbringend zu nutzen. Gebiete mit einer hohen „Umwandlungsquote” bedürfen besonderer Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter, da ein erhöhtes potenzielles Risiko der Verdrängung besteht.
Mieterinnen und Mieter, welche bereits vor dem Zeitpunkt der Umwandlung in eine Eigentumswohnung Mieterinnen und Mieter dieser Wohnung waren, haben für die gemietete Wohnung gemäß § 577 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Des Weiteren genießen die Mieterinnen und Mieter solcher Wohnungen einen erhöhten Kündigungsschutz gegenüber Erwerberinnen und Erwerbern, die das Mietverhältnis erst nach einer Sperrfrist von drei Jahren, z.B. wegen Eigenbedarf, kündigen dürfen. Die Sperrfrist kann aufgrund der in Berlin geltenden Kündigungsschutzverordnung bis zu zehn Jahre betragen.

KID A10 - Relation Wohnungsverkäufe je 1.000 Bestandswohnungen

Aussage

In der Bezirksregion haben innerhalb des betrachteten Jahres 20xx X Wohnungsverkäufe je 1.000 Bestandswohnungen stattgefunden.

Definition

Dargestellt sind alle Wohnungsverkäufe in Mehrfamilienhäusern innerhalb eines Jahres (Erst- und Wiederverkäufe) auf Grundlage vorheriger Grundbuchumschreibungen (Wohnungsumwandlung).
Unberücksichtigt bleiben dabei Verkäufe von neu errichteten Eigentumswohnungen, Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Paketverkäufe. Die Zahl der in Eigentumswohnungen umgewandelten Mietwohnungen (siehe KID A9) ist eine Teilmenge aller Wohnungsverkäufe.
Datengrundlage für die Zahl der Wohnungsverkäufe ist eine Sonderauswertung der automatisierten Kaufpreissammlung, die beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin vorliegt.

Interpretation / Hinweise

Wichtig ist eine differenzierte Betrachtung der/des Kaufenden bzw. der/des Investierenden. Kaufen städtische Wohnungsbaugesellschaften Immobilien, kann dies ein wichtiger Faktor auf angespannten Märkten sein und die Entwicklung in bestimmten Quartieren positiv beeinflussen. Im Umkehrschluss bedeutet der Verkauf von kommunalen Beständen den Verlust eines wichtigen Steuerungsinstruments auf dem Wohnungsmarkt.
Ist die Anzahl der Wohnungsverkäufe je 1.000 Bestandswohnungen hoch, deutet dies auf ein starkes Interesse der Immobilienwirtschaft oder der Einzeleigentümerinnen und -eigentümer, Wohnungen als sichere Kapitalanlagen zu nutzen. Die kalkulierten Gewinnmargen schlagen sich im Verkaufspreis oder Mietpreis nieder und sind i.d.R. nur für sozial und ökonomisch besser gestellte Haushalte erschwinglich. Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse können infolgedessen eintreten, d.h. in Gebieten mit einer höheren Verkaufsdynamik könnte eine ausgeprägtere Mietendynamik zur Abwanderung von Haushalten mit niedrigen Einkommen führen.
Abhängig von der Strategie eines Finanzinvestors, können Quartiere, in denen bereits diverse Problemlagen bekannt sind, durch Desinvestition einen weiteren Imageverlust erfahren. Durch eine folgende Mietpreisreduzierung erhöht sich die Konzentration von sozial benachteiligten Personen und letztlich eine zunehmende Stigmatisierung des Quartiers.
Für die Bewertung der Auswirkung von Wohnungsverkäufen sollten außerdem zusätzliche Aspekte wie die Bebauungsstruktur, die Lage im Rand- oder Innenstadtgebiet, sowie das Gebäudealter und die Wohnlage (einfach, mittel, gut) berücksichtigt werden.

Leitthema: Demografische Struktur der Wohnbevölkerung

KID B1 - Anteil der unter 18-Jährigen an Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) gesamt

Aussage

Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren an allen Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) beträgt X %.

Definition

Interpretation / Hinweise

Dieser Indikator wird von gesamtgesellschaftlichen Trends beeinflusst: den Geburtenraten der zurückliegenden Jahre, Familienwanderungen (siehe KID C3), der räumlichen Mobilität junger Menschen (Ausbildung, berufliche Orientierung) sowie der demografischen Alterung.
Kinder und Jugendliche verteilen sich in Berlin und den Bezirken unterschiedlich. Es gibt Quartiere mit einem hohen Anteil von Familien mit Kindern und Jugendlichen und solche, in denen sie eine Minderheit darstellen.
Diese Entwicklung hat Auswirkungen auf das Verhältnis der Generationen, auf Infrastrukturbedarfe und auch auf die Zukunft von Vereinen (Sport, Freiwillige Feuerwehr etc.). Eine große Herausforderung liegt in der kinder- und jugendbezogenen sowie familienorientierten Stadtentwicklung (Wohnen, Wohnumfeld, soziale Infrastruktur, Beteiligung etc.).
Bei der Interpretation dieses Indikators gilt es zu beachten, dass hier eine relativ breite Altersgruppe – vom Kleinkind bis zu jungen Erwachsenen – zusammengefasst wird. Unterschiede ergeben sich auch nach Geschlecht, Interessen, kultureller und sozialer Herkunft etc. Darüber gibt dieser Indikator allein jedoch keine Auskunft. Für konkrete Planungen sollten zusätzliche Daten und qualitative Informationen vertiefend herangezogen werden.

KID B2 - Anteil Personen über der Regelaltersgrenze an Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) gesamt

Aussage

Der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner über der Regelaltersgrenze an allen Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) beträgt X %.

Definition

Nach § 35 Satz 2 SGB VI wird die Regelaltersgrenze in Deutschland mit Vollendung des 67. Lebensjahres (der 67. Geburtstag) erreicht.
Seit der Anpassung ab 2008 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Rentenbeitragszahler, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, konnten schon mit 65 Jahren in Rente gehen. Für alle Rentenbeitragszahler, die zwischen dem 1. Januar 1947 und dem 1. Januar 1964 geboren wurden, erhöht sich die Regelaltersgrenze jährlich.
Rentenbeitragszahler schließlich, die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden, können erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres ohne Abzüge in Rente gehen, dies ist nach aktuellem Rentenrecht erst ab dem 1. Januar 2031 möglich.

Interpretation / Hinweise

Dieser Indikator gibt Auskunft über den Anteil der älteren Generation an der Einwohnerschaft. Wie bei den Kindern und Jugendlichen (siehe KID B1) „verbergen” sich hinter diesem Anteilswert sehr heterogene Lebenssituationen in materieller, gesundheitlicher, sozialer und kultureller Hinsicht. Die Altersgruppe umfasst Berufstätige, junge und aktive Rentnerinnen und Rentner bis hin zu hochbetagten Pflegebedürftigen, die auf sehr unterschiedliche Weise am Leben in Stadt und Quartier teilhaben wollen und können.
Die Altersgruppe ist gesamtgesellschaftlich zahlen- und anteilsmäßig stark angewachsen. Ein weiteres Charakteristikum ist der höhere Anteil von Frauen (u.a. durch eine höhere Lebenserwartung).
Die Anforderungen an Wohnen, Wohnumfeld, soziale Infrastruktur und Verkehr verändern sich mit der demografischen Alterung und können sozialräumlich zu unterschiedlichen Handlungserfordernissen führen.
Infrastruktur: Die traditionelle „Seniorenfreizeitstätte” verliert an Bedeutung – Mehrgenerationenhäuser und Stadtteilzentren eröffnen Chancen generationsübergreifender Begegnung. Die Bedarfe an Pflegeangeboten und medizinischen Leistungen nehmen zu. Der Indikator kann auch Hinweise geben auf Potenziale für ehrenamtliches Engagement.
Wohnen: Mit dem zunehmenden Anteil älterer Menschen wächst der Bedarf an barrierearmen und barrierefreien Wohnungen. Die meisten Menschen wollen in ihrer vertrauten Umgebung alt werden und so lange wie möglich selbstständig leben. Jedoch ist nur ein sehr geringer Teil des Wohnungsbestandes dafür geeignet. Altersgerechte Wohnungsanpassungen sind kontinuierlich erforderlich und im Allgemeinen auch für junge Familien von Vorteil. Es entstehen auch altersspezifische Wohnmodelle und generationsübergreifende Wohnprojekte.
Wohnumfeld: Schließlich gewinnt ein barrierefreies und benutzerfreundliches Wohnumfeld für die Teilhabechancen älterer Menschen (Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Kulturangeboten, Einzelhandel etc.) an Bedeutung.

KID B5 - Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an den Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) gesamt in %

Aussage

X % der Einwohnerinnen und Einwohner (EW) haben einen Migrationshintergrund, sind also ausländische Personen oder Deutsche mit Migrationshintergrund.

Definition

Der Migrationshintergrund ist kein festes Merkmal aus dem Einwohnerregister (EWR), sondern wird anhand verschiedener Merkmale abgeleitet. Die Ableitung orientiert sich an den bundesweiten Richtlinien zur Definition des Migrationshintergrundes in der amtlichen Statistik, ist jedoch den Möglichkeiten der Merkmalsauswahl des Melderegisters angepasst (Berliner Verfahren).
Personen mit Migrationshintergrund sind:
1. Ausländische Personen: Personen, die nicht Deutsche im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG sind, also mit ausschließlich ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose.
2. Deutsche mit Migrationshintergrund: a) Personen mit Geburtsland außerhalb Deutschlands oder mit zweiter Staatsangehörigkeit oder mit Einbürgerungskennzeichen oder mit Optionskennzeichen (im Inland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten seit dem 1. Januar 2000 unter den in § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) genann- ten Voraussetzungen zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit (Optionsregelung)); sowie b) Personen unter 18 Jahren ohne eigene Migrationsmerkmale aber mit Geburtsland außerhalb Deutschlands oder mit Einbürgerungskennzeichen zumindest eines Elternteils, wenn die Person an der Adresse der Eltern/ des Elternteils gemeldet ist.

Interpretation / Hinweise

In Berlin hat im statistischen Sinn mehr als ein Drittel aller Einwohnerinnen und Einwohner einen Migrationshintergrund. Diese Personengruppe befindet sich laut Studien überdurchschnittlich häufig in sozialen Risikolage; allerdings verweist der Indikator nicht prinzipiell auf Probleme oder Defizite in den Stadträumen. In Verbindung mit anderen Indikatoren zu Arbeitslosigkeit, Armut oder Schulabschluss, lassen sich jedoch Teilhabehemmnisse und institutionelle Barrieren aufzeigen. Die soziale Herkunft und fehlende Bildungserfolge können ungleiche Lebenslagen hervorrufen.
Kinder mit Migrationshintergrund leben häufiger in Familien, welche sich in einer vergleichsweise schlechteren sozialen Lage befinden, über ein geringeres Einkommen verfügen und in denen die Eltern niedrigere Bildungsabschlüsse haben. Voraussetzung für Integration und einen sozialen Aufstieg stellt insbesondere die möglichst frühe Teilhabe an Bildung dar.
Jugendliche mit Migrationshintergrund sind bei Einstellungsentscheidungen häufiger mit Vorbehalten konfrontiert, was ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz oder eine Stelle häufig erheblich verringert, weshalb eine geringere Ausbildungsbeteiligung nicht ausschließlich mit Faktoren wie dem Schulabschluss, dem Wohnort oder dem Elternhaus erklärt werden können.
Die gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben ist eine wichtige Bedingung für ein gesichertes Einkommen und wirtschaftliche Eigenständigkeit sowie die Möglichkeit zu einer aktiven Teilnahme an der Gesellschaft. Hinsichtlich der Integration in den Arbeitsmarkt sind besonders ältere ausländische Personen von der Arbeitslosigkeit betroffen, womit diese Personengruppe eine besondere Herausforderung darstellt. Ursachen für einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt können bei Neuzugewanderten geringe Deutschkenntnisse, geringere oder nicht anerkannte schulische und berufliche Qualifikation, aber auch Beratungs- und Informationsdefizite in Arbeitsmarktfragen sein.
Der Indikator gibt gleichzeitig Auskunft über die Vielfalt und Heterogenität einer Bevölkerung, gewinnt seine Aussagekraft jedoch nur in Kombination mit anderen sozio-ökonomischen Aspekten wie Bildung, soziale Lage, usw. Allerdings bildet er nicht die hinter „Migrationshintergrund” liegende Vielfalt und Heterogenität ab, sondern bleibt dem Dualismus „mit/ohne Migrationshintergrund” verhaftet und beschreibt nicht zwingend das Zugehörigkeitsgefühl der Menschen, welche sich als „Neuköllnerinnen und Neuköllner”, „Marzahnerinnen und Marzahner” oder „Berlinerinnen und Berliner” definieren und bestimmten sozialen Milieus oder „Szenen” zugehörig fühlen. Insbesondere verweist der Indikator auf einen erhöhten Bedarf an interkulturellen fachpolitischen Strategien und Kompetenzen.

KID B6 - Anteil der ausländischen Personen an den Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) gesamt in %

Aussage

X % der Einwohnerinnen und Einwohner (EW) sind ausländische Personen.

Definition

Ausländische Personen sind Personen mit ausschließlich ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit und Staatenlose. Mitglieder von diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen sowie deren Familienangehörige sind nur dann ausgewiesen, wenn sie sich angemeldet haben, obwohl keine Meldepflicht besteht. Deutsche, die zugleich eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung.

Interpretation / Hinweise

In Berlin leben derzeit ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus ca. 190 Ländern, was den heterogenen Charakter dieser Bevölkerungsgruppe unterstreicht. Gebiete mit einem hohen Anteil an ausländischen Personen können wichtige Funktionen im gesamtstädtischen Integrationsgefüge einnehmen.
Hinsichtlich der Integration spielen Wohnungsverhältnisse und das direkte Umfeld eine wichtige Rolle. Gründe sind das für einen Teil der Personengruppe geringere Einkommen in Verbindung mit weiteren Benachteiligungseffekten bei der Wohnungssuche. Eine Herausforderung für die Stadtentwicklung ist die bisweilen daraus resultierende soziale und räumliche Segregation. Benachteiligte Stadtgebiete entwickeln sich bevorzugt in nicht sanierten Altstadtvierteln, in öffentlichen Wohnsiedlungen und in städtisch-industriellen Randgebieten, wo das Zusammentreffen von sozialer Ungleichheit und fehlenden Teilhabechancen einen Komplex von Benachteiligungseffekten schaffen kann.
Bei der Interpretation des Indikators sind vertiefende Angaben zur jeweiligen Staatsangehörigkeit, zu den Gründen des Aufenthalts sowie deren Dauer (Aufenthaltsstatus) hinzuzuziehen.
Siehe auch Hinweise zu KID B5.

Leitthema: Stabilität und Dynamik der Wohnbevölkerung

KID C1 - Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner (EW) mit mindestens 5 Jahren Wohndauer an derselben Adresse an den EW im Alter von 5 Jahren und älter

Aussage

X % aller Einwohnerinnen und Einwohner (EW) leben mindestens 5 Jahre an ihrer aktuellen Adresse.

Definition

Das Wohndauermerkmal bezieht sich auf die Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 5 Jahre an der gleichen Anschrift gemeldet waren und zum Stichtag mindestens 5 Jahre alt sind. Die Wohndauer wird durch ein statistisches Matchingverfahren berechnet.

Interpretation / Hinweise

Im Allgemeinen wird die Länge der Wohndauer mit Stabilität in Verbindung gebracht, wobei es sich eher um ein theoretisches Konstrukt handelt, da sich langfristig in allen Sozialräumen Veränderungen vollziehen.
Bei geringer Wohndauer und damit häufigem Wohnortwechsel („mobile Quartiere”) werden Ortsbindung und Identifikation mit dem Wohnort geringer ausgeprägt sein als bei längerer Wohndauer. Dies dürfte auch für nachbarschaftliche Kontakte und Netzwerke gelten, da sie häufig erst über Jahre entstehen. Eine Wohndauer von „mindestens 5 Jahren” kann aber noch nicht als „lange” Wohndauer gelten.
Die Wohndauer steht in Zusammenhang mit den individuellen Alters- und sozio-ökonomischen Lebenssituationen einerseits und den Rahmenbedingungen der Quartiere als Wohn- und Lebensorte andererseits (Wohnungsangebot, Infrastruktur, Lage, Sanierung etc.). Auch gesamtgesellschaftliche Vorgaben spielen dabei eine Rolle (z.B. Arbeitsmobilität).
Auf der lokalen Ebene korrespondiert dieser Indikator mit dem Durchschnittsalter der Einwohnerinnen und Einwohner. Ältere Menschen tendieren mehr zum Bleiben als junge Menschen. Wenn Einwohnerinnen und Einwohner über einen längeren Zeitraum in einem Stadtteil wohnen bleiben, kann dies daran liegen, dass sie gerne dort wohnen und mit den dort vorgefundenen Gegebenheiten (Wohnung, Nachbarschaft, Infrastruktur etc.) zufrieden sind. Es kann aber auch bedeuten, dass ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um in ihre „Wunschgegend” zu ziehen. Auch die im Rahmen des SGB II und SGB XII definierten Angemessenheitsgrenzen für Unterstützungsleistungen beim Wohnen (Unterkunft, Heizung) können die Wohndauer beeinflussen. Entscheidungen für Bleiben oder Wegziehen können also freiwillig oder unfreiwillig sein. Welcher dieser Umstände zutreffend ist, kann mit dem Indikator allein nicht nachgewiesen werden. Schließlich beeinflussen auch baulicher Niedergang, Neubauten oder Aufwertungen den Indikator „Wohndauer”. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen und vor allem die Fertigstellung größerer Wohnanlagen haben darauf maßgeblichen Einfluss.
Zu beachten sind also komplexe Zusammenhänge und Hintergründe. Bei auffälligen Daten und Datensprüngen sind diese näher zu betrachten.

KID C2 - Wanderungssaldo gesamt je 100 Einwohnerinnen und Einwohner (EW)

Aussage

Der Wanderungssaldo der Einwohnerinnen und Einwohner (EW) gesamt beträgt innerhalb eines Jahres + X % oder -X %, es besteht also ein Wanderungsgewinn (+) bzw. Wanderungsverlust (-).

Definition

Der Wanderungssaldo ist die Differenz zwischen Anmeldungen (Zuzügen) und Abmeldungen (Fortzügen) in einer Zeiteinheit im Melderegister. Wanderungen bezeichnen den Ein- oder Auszug aus der Hauptwohnung über die Grenzen des Planungsraums bzw. der Bezirksregion hinweg.
Positiver Wanderungssaldo: Wanderungsgewinn, mehr Zu- als Fortzüge.
Negativer Wanderungssaldo: Wanderungsverlust, mehr Fort- als Zuzüge.
Die Erhebungsmethode der An- und Abmeldung unterscheiden sich von den Zu- und Fortzügen der bundesweiten amtlichen Wanderungsstatistik, in welcher nur die Zuzüge in einem bundesweiten Verfahren erhoben werden (die Fortzüge bucht die Herkunftsgemeinde nach Information der Zuzugsgemeinde).

Interpretation / Hinweise

Der Indikator gibt Hinweise auf demografisches Wachsen oder Schrumpfen durch Zu- und Fortzüge auf Basis von Meldevorgängen. Eine problematische Situation kann entstehen, wenn es deutlich mehr Fort- als Zuzüge (u.a. Leerstand von Wohnungen und Infrastruktureinrichtungen) oder umgekehrt (Mehrbedarf an Wohnungen und Infrastruktureinrichtungen) gibt. Bei der Ausweisung der Aufmerksamkeitsstufen (s.u.) wird dies berücksichtigt, indem auf das Vorzeichen +/- verzichtet und nur die absolute Abweichung vom Durchschnitt berücksichtigt wird.
Für Wanderungsentscheidungen gibt es verschiedene Motive. Sie können im persönlichen und privaten Bereich und dem Lebenszyklus liegen, aber auch mit der Attraktivität des Wohnstandorts, Angebotsstrukturen, Sanierungs- oder Neubautätigkeit in Verbindung stehen.
So kann ein hoher Anteil an Fortzügen auf Quartiersmängel verweisen: Monostruktur des Wohnungsbestands (Größe oder Belegung der Wohnungen), auf quantitative und qualitative Defizite in der öffentlichen und kommerziellen Infrastruktur (Dienstleistungs- und Konsumangebote; für Familien sind es insbesondere Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Schulen, familiengerechtes Umfeld), Emissionsbelastungen (Luft, Lärm). Ein hoher Anteil an Zuzügen kann Hinweise auf Attraktivität (Wohnungsbestand, Infrastruktur etc.) oder einen „Generationenwechsel” in der Bewohnerschaft geben.
Der Wanderungssaldo für sich allein berücksichtigt nicht, dass Wanderungen selektiv sind: Zum einen sind sie altersselektiv – vorwiegend die jüngeren Altersgruppen sind mobil. Zum andern sind sie in hohem Maße sozial selektiv, von beruflichen Perspektiven und wirtschaftlichen Möglichkeiten abhängig.
Auffälligkeiten beim Wanderungssaldo können auch durch besondere Faktoren verursacht sein, z.B. Neubau oder Abriss größerer Wohnkomplexe, Einrichtung oder Schließung von Heimen und sonstigen Unterkünften.

KID C3 - Wanderungssaldo der Einwohnerinnen und Einwohner (EW) unter 6 Jahren je 100 EW unter 6 Jahren

Aussage

Der Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen beträgt innerhalb eines Jahres + X % oder -X %, es besteht also ein Wanderungsgewinn (+) bzw. Wanderungsverlust (-).

Definition

Der Wanderungssaldo in dieser Altersgruppe ist die Differenz der Zu- und Fortzüge in der räumlichen Einheit während eines Kalenderjahres (siehe auch KID C2).
Positiver Wanderungssaldo: Wanderungsgewinn, mehr Zu- als Fortzüge.
Negativer Wanderungssaldo: Wanderungsverlust, mehr Fort- als Zuzüge.
Grundlage bilden die An- und Abmeldungen. Sie unterscheiden sich von den Zu- und Fortzügen der bundesweiten amtlichen Wanderungsstatistik (siehe KID C2).

Interpretation / Hinweise

Dieser Indikator gibt Hinweise auf das Umzugsverhalten von Familien mit noch nicht schulpflichtigen Kindern. Deshalb wird er für die Bewertung eines Gebiets als mehr oder weniger „attraktiv für Familien” herangezogen: Ein Wanderungsgewinn kann auf vorhandene Attraktivität, ein Wanderungsverlust auf mangelnde Attraktivität eines Gebiets für Familien hinweisen. Im Allgemeinen wird angenommen, dass die Ausstattung des Wohnumfelds (z.B. Grün-, Frei- und Spielflächen) sowie insbesondere die Qualität der Angebote der sozialen Infrastruktur (Kindergärten, Schulen etc.) die Fort- und Zuzüge maßgeblich beeinflussen. Bei der Ausweisung der Aufmerksamkeitsstufen (Ampelmodell) bleibt daher das Vorzeichen „positiv / negativ” unberücksichtigt, da sowohl ein hoher Wanderungsgewinn als auch ein hoher Wanderungsverlust vertiefend betrachtet und auf Handlungsbedarfe geprüft werden sollte.
Hinweis: Ein positiver Wanderungssaldo bei Kindern unter 6 Jahren deutet nicht in allen Fällen darauf hin, dass ein Gebiet attraktiv für Familien mit kleinen Kindern ist. Er kann auch daher rühren, dass Familien in eine wirtschaftlich prekäre Lage geraten sind und in erster Linie nach günstigem, bezahlbarem Wohnraum gesucht haben, den sie im Stadtteil gefunden haben und daher zugezogen sind. Dann hätten sie wenig Spielraum, den Wohnstandort nach familienfreundlichen Standortqualitäten auszusuchen und es ergeben sich evtl. weitere Handlungsbedarfe. Dieser Zusammenhang kann nur bei genauerer Betrachtung aufgezeigt werden.

KID C4 - Wanderungsvolumen je 100 Einwohnerinnen und Einwohner (EW)

Aussage

In der Bezirksregion haben sich innerhalb eines Jahres je 100 Einwohnerinnen und Einwohner X Personen an- und abgemeldet (Summe der An- und Abmeldungen je 100 EW).

Definition

Das Wanderungsvolumen gibt die Summe der Zuzüge (Anmeldungen) und Fortzüge (Abmeldungen) je 100 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb eines Jahres an.
Erfasst werden die An- und Abmeldungen der EW mit Hauptwohnsitz über die Grenze der Bezirksregion hinaus.
Die hier zugrunde gelegten An- und Abmeldungen unterscheiden sich von den Zu- und Fortzügen der bundesweiten amtlichen Wanderungsstatistik (siehe KID C2).

Interpretation / Hinweise

Das Wanderungsvolumen weist den Umfang von Zu- und Fortzügen aus und gibt damit Hinweise auf Dynamik und Ausmaß der Fluktuation in einem Teilgebiet der Stadt (hier: Bezirksregion) sowie dessen Bindungskraft. Da Zuzüge und Fortzüge summiert werden, beträgt die Zahl der tatsächlich umziehenden EW nur etwa die Hälfte des ausgewiesenen Volumens.
Es existiert ein enger Zusammenhang zwischen räumlicher und sozialer Mobilität:
Hohes Wanderungsvolumen: Hohe Zu- und Fortzugszahlen müssen nicht zwangsläufig auf die soziale Instabilität von Quartieren hinweisen. Gleichwohl liegt die Vermutung nahe, dass sich ein Wandel in der sozialen Zusammensetzung der Quartiersbevölkerung vollzieht. In attraktiveren Gebieten kann ein hohes Wanderungsvolumen mit einer Verdrängung ärmerer oder älterer Haushalte einhergehen (z.B. bei Modernisierungen, Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum etc.).
Niedriges Wanderungsvolumen: Gebiete mit einem niedrigen Wanderungsvolumen zeichnen sich durch eine höhere Stabilität der Bewohnerschaft aus. Auch hierfür kann es vielfältige Gründe geben: hohe Wohnzufriedenheit, Attraktivität des Wohnstandorts, Eigentumsbildung, höherer Altersdurchschnitt, aber auch günstige Mieten oder steigende Mieten in anderen Quartieren etc.
In Gebieten mit hohem Wanderungsvolumen kann sich die soziale Zusammensetzung der Bewohnerschaft sehr rasch ändern. Gebiete mit einem niedrigen Wanderungsvolumen zeichnen sich durch eine höhere Stabilität der Bewohnerschaft aus. Ein hohes Wanderungsvolumen deutet generell auf eine dynamische Entwicklung der Wohnbedingungen und des Wohnumfelds hin, auf veränderte Nachbarschaften und soziale Netzwerke. Oft sind derartige Entwicklungen mit der Erosion von Nachbarschaften und Nachbarschaftskonflikten verbunden. Gebiete mit einem niedrigen Wanderungsvolumen zeigen dagegen eine höhere Stabilität der Bewohnerschaft und in vielen Fällen auch belastbarere Nachbarschaftsbeziehungen auf. Bei Gebieten, die ein hohes Wanderungsvolumen aufweisen, sind immer auch die Daten zum Wanderungssaldo mit zu betrachten.

Leitthema: Beteiligung am Erwerbsleben und Armutsrisiken

KID D1 - Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort an Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze in %

Aussage

Von allen Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze am Wohnort sind X % sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Definition

Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
1. Eine Arbeitgebermeldung zur Sozialversicherung liegt vor.
2. Die Beschäftigung ist versicherungspflichtig in mindestens einem der Zweige der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung).
3. Es handelt sich um abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird (Ausnahmen sind Unterbrechungstatbestände wie z. B. Elternzeit).
4. Es wird mindestens eine Stunde pro Woche gearbeitet – soweit aus der Personengruppendefinition erkennbar.

Dazu gehören auch Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte und Beamtinnen, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Auch geringfügig Beschäftigte sind in der Statistik nicht enthalten.

Der Kernindikator wird aus rechtlichen Gründen auf die erste Nachkommastelle gekürzt.

Interpretation / Hinweise

Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in den 1. Arbeitsmarkt integriert. Dieser Indikator gibt Hinweise auf die soziale Lage der Einwohnerinnen und Einwohner in einer BZR, aber auch auf die Attraktivität der BZR als Wohnort für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einwohnerinnen und Einwohner.
Im Beschäftigungsbereich haben sich in den letzten Jahren große Veränderungen vollzogen. Die Beschäftigungsverhältnisse ohne Sozialversicherungspflicht wurden ausgeweitet, Ausbildungszeiten haben sich verlängert und viele Menschen scheiden vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus.

Da von der Bundesagentur für Arbeit nur Daten für Gebiete mit mindestens 1.000 Einwohnern bereitgestellt werden, werden in einigen Fällen Planungsräume mit Nachbar-PLR zusammengelegt bzw nicht ausgegeben. Dies betrifft die PLR 04400725 und 04400726.

KID D2 - Anteil der Arbeitslosen nach SGB II (arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II) an der Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis unter der Regelaltersgrenze in %

Aussage

Der Arbeitslosenanteil mit Leistungsbezug nach SGB II bzw. der Anteil arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach SGB II beträgt X % der Einwohnerinnen und Einwohner (EW) im erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter die Regelaltersgrenze (Bezugsgröße: erwerbsfähige Einwohnerinnen und Einwohner). Der so berechnete Arbeitslosenanteil ist nicht identisch mit der „Arbeitslosenquote” der Bundesagentur für Arbeit, die kleinräumig nicht zur Verfügung steht (Bezugsgröße hier: „Erwerbspersonen”).

Definition

Arbeitslose nach SGB II sind Arbeitsuchende, die:
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit),
- eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen),
- dabei den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur oder des kommunalen Trägers zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit),
- sich bei einer Arbeitsagentur persönlich arbeitslos gemeldet haben (vgl. §§ 2, 16, 327 SGB III). Die Arbeitslosmeldung hat im SGB II zwar unter leistungsrechtlichen Aspekten keine unmittelbare Bedeutung, aus vermittlerischer Sicht ist für die Betreuung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jedoch eine Meldung notwendig,
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und
- nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben.

Mit enthalten sind auch Beziehende von Arbeitslosengeld I (arbeitssuchend nach SGB III), die wegen ihres zu geringen Arbeitslosengeldes zusätzlicher Sozialleistungen nach SGB II bedürfen, um ihren Bedarf (bzw. den der Bedarfsgemeinschaft) zu decken (Teilmenge der sogenannten “Aufstocker”). Der Anteil der nach SGB III arbeitslosen „Aufstocker” an den arbeitslosen ELB beträgt ca. 3 %.

“Aufstocker”:
Mit dem Begriff Aufstocker werden diejenigen Personen bezeichnet, die zum Stichtag neben Arbeitslosengeld nach dem SGB III auch Sozialleistungen nach dem SGB II beziehen. Es handelt sich demnach um Personen, deren Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft zu decken. Das Arbeitslosengeld wird um die entsprechenden Leistungen nach dem SGB II „aufgestockt”.

Interpretation / Hinweise

Ein hoher Arbeitslosenanteil im Stadtteil kann mit einem sinkenden sozialen Status des Gebiets einhergehen, den Verlust von Kaufkraft, ein Risiko der Armut und höhere Anforderungen an die sozialen Dienste bedeuten. Über längere Zeit entstehen negative Kontexteffekte, die zusätzlich zur schwierigen individuellen Lebenslage z.B. die Lebensperspektiven von Kindern und Jugendlichen belasten.
Der Indikator gibt Hinweise auf die Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter, die auf den 1. Arbeitsmarkt orientiert ist.

Da eine Veröffentlichung des Nenners (EW 15 Jahre bis Regelaltersgrenze) nicht möglich ist, weil dieser auf den Original-Einwohnerdaten beruht, wird der Kernindikator auf die erste Nachkommastelle gekürzt (um eine exakte Rückrechnung zu verhindern).

Werte kleiner als 10 müssen aus Gründen der Geheimhaltung in den jeweiligen Planungsräumen gesperrt werden. Die betreffenden Fallzahlen werden summiert dem Berliner Gesamtwert zugeschlagen.

KID D3 - Anteil der Arbeitslosen unter 25 Jahren nach SGB II (arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren nach SGB II) an den 15- bis unter 25-Jährigen in %

Aussage

X% der Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren sind arbeitslos nach SGB II bzw. arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren nach SGB II.

Definition

Jugendarbeitslosigkeit wird durch den Anteil der Arbeitslosen unter 25 Jahren (SGB II oder Aufstocker) an allen Einwohnerinnen und Einwohnern im Alter von 15 bis unter 25 Jahren dargestellt.

Arbeitslose nach SGB II sind Arbeitsuchende, die:
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit),
- eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen),
- dabei den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur oder des kommunalen Trägers zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit),
- sich bei einer Arbeitsagentur persönlich arbeitslos gemeldet haben (vgl. §§ 2, 16, 327 SGB III). Die Arbeitslosmeldung hat im SGB II zwar unter leistungsrechtlichen Aspekten keine unmittelbare Bedeutung, aus vermittlerischer Sicht ist für die Betreuung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jedoch eine Meldung notwendig,
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und
- nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben.

Mit enthalten sind auch Beziehende von Arbeitslosengeld I (arbeitssuchend nach SGB III), die wegen ihres zu geringen Arbeitslosengeldes zusätzlicher Sozialleistungen nach SGB II bedürfen, um ihren Bedarf (bzw. den der Bedarfsgemeinschaft) zu decken (Teilmenge der sogenannten “Aufstocker”). Der Anteil der nach SGB III arbeitslosen „Aufstocker” an den arbeitslosen ELB beträgt ca. 3 %.

“Aufstocker”:
Mit dem Begriff Aufstocker werden diejenigen Personen bezeichnet, die zum Stichtag neben Arbeitslosengeld nach dem SGB III auch Sozialleistungen nach dem SGB II beziehen. Es handelt sich demnach um Personen, deren Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft zu decken. Das Arbeitslosengeld wird um die entsprechenden Leistungen nach dem SGB II „aufgestockt”.

Interpretation / Hinweise

Dieser Indikator beleuchtet die Chancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme am Arbeitsleben und verweist auf mögliche Armutsrisiken in der o.a. Altersgruppe.
Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II (umgangssprachlich „Hartz IV”) als besondere Zielgruppe definiert.
Dies wird damit begründet, dass gerade bei dieser Gruppe die Qualifizierung verbessert und der Weg zum Arbeitsmarkt geebnet werden muss, um späterer Hilfebedürftigkeit vorzubeugen. Das SGB II sieht vor, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen möglichst schnell in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden. Instrumente zur Aktivierung sind Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen, mit denen junge Erwachsene in besonderem Maße gefördert werden und wodurch die Eingliederung in die Erwerbsarbeit beschleunigt werden könnte.
Die Arbeitslosigkeit von jungen Menschen ist von besonderer gesellschafts- und stadtentwicklungspolitischer Relevanz. Besonders Jugendliche ohne Schulabschluss oder lediglich einem Hauptschulabschluss sind von Arbeitslosigkeit betroffen, daher kann der Indikator zugleich ein Hinweis auf mangelnde schulische und betriebliche Ausbildung der im Stadtteil lebenden jungen Menschen sein. Er lässt Rückschlüsse darauf zu, dass besondere Anstrengungen im Bereich der allgemeinen schulischen und beruflichen Bildung erforderlich sind.
Bei dieser Altersgruppe wiegt Arbeitslosigkeit besonders schwer, weil die jungen Menschen am Anfang ihrer Erwerbsbiografie stehen und frühe Arbeitslosigkeit das weitere Berufsleben negativ beeinflussen kann. Damit verbunden sind auch vielfältige Beeinträchtigungen der individuellen Entwicklung, z.B. im gesundheitlichen Bereich.

Aufgrund der geringen Fallzahlen in den Planungsräumen ist es aus Gründen der Geheimhaltung (von Werten kleiner als 10) nicht möglich, die absoluten Zahlen zu veröffentlichen. Stattdessen werden ausschließlich die prozentualen Anteilswerte veröffentlicht.

KID D4 - Anteil Personen in Bedarfsgemeinschaften (BG) nach SGB II an Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) unter der Regelaltersgrenze

Aussage

X % aller Einwohnerinnen und Einwohner (EW) im Alter bis zur Regelaltersgrenze leben in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II (umgangssprachlich: „Bürgergeld”). Erfasst werden alle in der BG lebenden Personen unabhängig davon, ob sie selbst einen Leistungsanspruch nach SGB II haben oder nicht.

Definition

Eine BG, abgesehen von Einzelhaushalten, besteht aus leistungsberechtigten Personen (LB), die mit anderen in einem gemeinsamen Haushalt leben und deren gesamte Einkünfte die im Sozialgesetzbuch II festgelegte Bedürftigkeitsgrenze nicht überschreiten. Sozialrechtlich wird davon ausgegangen, dass die in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen auch materiell füreinander einstehen (sogenannte “Einstandspflicht” mit Ausnahme von Kindern).

Eine BG (gem. § 7 SGB II) hat mindestens einen LB. Als LB werden Personen in BG verstanden, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II haben. Des Weiteren zählen zu einer BG die Nicht Leistungsberechtigten (NLB). Diese haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und lassen sich in vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch voneinander unterscheiden.

Interpretation / Hinweise

Ausgehend vom Lebenslagenansatz werden mit diesem Indikator auch die Personen berücksichtigt, die in einer BG nach SGB II leben, aber selbst nicht leistungsberechtigt nach SGB II sind. Dies erfolgt unter der Annahme, dass sich die Lebensumstände und finanzielle Situation, Armut und Armutsgefährdung dieser Personen nicht wesentlich von denen der SGB II-leistungsberechtigten in der Bedarfsgemeinschaft (BG) lebenden Personen unterscheiden (Siehe Definition: Sie sind nicht leistungsberechtigt nach SGB II, weil sie i.d.R. Leistungen aus anderen Sozialgesetzen erhalten, die dem Bezug von SGB II-Leistungen vorrangig sind oder diese ausschließen.). Eine BG nach SGB II verfügt – unabhängig aus welcher Quelle das Einkommen bezogen wird – nicht über mehr finanzielle Mittel, als der Regelsatz SGB II vorsieht, da Personen einer BG verpflichtet sind, sich gegenseitig materiell zu unterstützen. Daher wird das gesamte Einkommen aller Mitgliederinnen und Mitglieder der BG berücksichtigt und Mehreinnahmen i.d.R. vom Regelsatz SGB II abgezogen, wenn sie diesen übersteigen.
Ein hoher Wert des Indikators verweist auf eine räumliche Konzentration von sozioökonomisch schwierigen Lebenslagen, Armut und Armutsgefährdung. Es wird empfohlen auch die Anteilswerte auf der Planungsraumebene zu betrachten, um eventuelle überdurchschnittliche Anteilswerte innerhalb der Bezirksregion kleinräumig zu erfassen und auf Handlungsbedarf zu prüfen.

Da eine Veröffentlichung des Nenners (EW unter der Regelaltersgrenze) nicht möglich ist, weil dieser auf den Original-Einwohnerdaten beruht, wird der Kernindikator auf die erste Nachkommastelle gekürzt (um eine exakte Rückrechnung zu verhindern).

Werte kleiner als 10 müssen aus Gründen der Geheimhaltung in den jeweiligen Planungsräumen gesperrt werden. Die betreffenden Fallzahlen werden summiert dem Berliner Gesamtwert zugeschlagen.

KID D5 - Anteil Personen in Bedarfsgemeinschaften (BG) nach SGB II im Alter unter 15 Jahren an Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) unter 15 Jahren

Aussage

X % der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren leben in Bedarfsgemeinschaften (BG) nach SGB II (umgangssprachlich: „Bürgergeld”). Erfasst werden alle Kinder, die in einer BG nach SGB II leben, unabhängig davon, ob ein eigener Leistungsanspruch nach SGB II besteht oder nicht.

Definition

Eine BG, abgesehen von Einzelhaushalten, besteht aus leistungsberechtigten Person (LB), die mit anderen in einem gemeinsamen Haushalt leben und deren gesamte Einkünfte die im Sozialgesetzbuch II festgelegte Bedürftigkeitsgrenze nicht überschreiten.

Personen innerhalb einer BG, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) können Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten (vor 2023: Sozialgeld). Sie werden als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) bezeichnet.
Minderjährige unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können (z.B. Unterhalt), also individuell nicht hilfebedürftig sind, werden als Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) bezeichnet. Der Anteil von KOL an allen unverheirateten Kindern unter 15 Jahren in BG liegt bei unter 2 %.

Interpretation / Hinweise

Ein hoher Wert des Indikators verweist auf eine räumliche Konzentration von sozioökonomisch schwierigen Lebenslagen, Armut und Armutsgefährdung von Kindern.

Im Kontext der Bezirksregionenprofile wird der Indikator als Schlüsselmerkmal für materielle Kinderarmut angesehen, da er auf soziale Ungleichheit beim Hineinwachsen in die Gesellschaft hinweist. Kindern aus finanziell belasteten Haushalten ist der gleichberechtigte Zugang zu vielen gesellschaftlichen Bereichen und Erfahrungen ihrer Altersgenossen versperrt oder erschwert – beispielsweise bei Freizeit, Kultur und Sport. Der Indikator gibt Hinweise auf spezifische Unterstützungsbedarfe dieser Altersgruppe und ihrer Familien.

Kinderarmut ist auch Familienarmut. Am größten ist das Armutsrisiko für Kinder Alleinerziehender, Kinder aus kinderreichen Familien sowie Kinder mit Migrationsgeschichte und Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern. Verweisen „Transferleistungen nach SGB II” auf die Betroffenheit durch Einkommensarmut, so wird in der neueren wissenschaftlichen und politischen Diskussion verstärkt ein „kindgerechter” Armutsbegriff aus der Perspektive des Kindes eingefordert. Demnach umfasst die Betrachtung von Kinderarmut mehrere Dimensionen und Fragen: Ist das Kind hinsichtlich seiner materiellen Lage hinreichend gut versorgt (dazu zählen Kleidung, Wohnen, Essen, materielle Partizipation)? Verfügt es über soziale Kompetenz, soziale Kontakte? Ist es gesund (physisch, psychisch)? In welcher kulturellen Lage (Sprache, Bildung, kulturelle Kompetenzen) befindet es sich? Ein solcher Perspektivwechsel bezieht die Zukunftschancen der Kinder sowie den sozialen Raum ein (soziale Infrastruktur wie Kita, Schulen und Freizeitangebote, Wohnen und Wohnumfeld, Partizipation etc.), da er Armutsfolgen und Benachteiligungen verstärken oder mindern kann.

Ein lokaler Handlungsansatz zur Minderung von Kinderarmut im mehrdimensionalen Sinne sollte den Zusammenhang von materieller, sozialer und räumlicher Benachteiligung durchbrechen und mit einem Mix aus finanziellen Erleichterungen, Infrastrukturleistungen und Partizipationsangeboten das Aufwachsen von Kindern unterstützen.

Werte kleiner als 10 müssen aus Gründen der Geheimhaltung in den jeweiligen Planungsräumen gesperrt werden. Die betreffenden Fallzahlen werden summiert dem Berliner Gesamtwert zugeschlagen.

KID D6 - Anteil Empfänger/-innen von Grundsicherung (außerhalb von Einrichtungen) nach SGB XII über der Regelaltersgrenze an Einwohnerinnen und Einwohnern dieser Altersgruppe (%)

Aussage

X % der Einwohnerinnen und Einwohner (EW) über der Regelaltersgrenze, die außerhalb einer stationären Einrichtung leben, erhalten Grundsicherung nach SGB XII, Kap. 4.

Definition

Leistungsberechtigt nach SGB XII, Kap. 4 sind Personen, die
- die Altersgrenze für die Regelaltersrente nach § 41Abs. 2 SGB XII erreicht haben (= Regelaltersgrenze) und
- den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen decken können, insofern drückt sich darin eine einkommensarme bzw. einkommensarmutnahe Lebenslage aus.
Zu den Leistungen der Grundsicherung zählen die Regelsätze (identisch denen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII), Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, zusätzliche Bedarfe (insbesondere. Mehrbedarfe, einmalige Bedarfe) sowie gegebenenfalls ergänzende Darlehen.
Regelaltersgrenze:
Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres, bei jüngeren sieht das SGB XII seit 2012 eine Staffelung vor, die sich am jeweiligen Geburtsjahr orientiert. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt die Grenze zwischen 65 und 67 Jahren. Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Interpretation / Hinweise

Die Betrachtung der Quoten von Grundsicherungsempfangenden über der Regelaltersgrenze zeigt das Ausmaß staatlicher Mindestsicherung im Alter. Der Bezug von Grundsicherung bedeutet über ein Einkommen zu verfügen, welches als „soziokulturelles Existenzminimum” bzw. „Mindestsicherung” und damit als einkommensarm bzw. – einkommensarmutsnah zu charakterisieren ist. Mit dieser gesetzlichen Leistung soll u.a. verschämter Altersarmut entgegengewirkt werden. Die Leistung wird i.d.R. jeweils für zwölf Kalendermonate bewilligt.
Die Grundsicherungsquote kann gewissermaßen als ein Anzeiger für bestehende oder sich entwickelnde soziale Risiken speziell für Menschen im Alter auf räumlicher Ebene verstanden werden.
Altersarmut in Berlin ist derzeit kein vordergründiges Problem, stellt sich gruppen- und lebenslagenspezifisch bzw. kleinräumig differenziert aber sehr unterschiedlich dar. Im Zusammenhang mit demografischen, arbeitsmarkt- und rentenpolitischen Entwicklungen sowie der Wirtschaftslage der vergangenen Jahre ist perspektivisch mit einer Zunahme der Zahl und Quote armutsgefährdeter Menschen im gesetzlichen Rentenalter in Berlin zu rechnen. Dies zeigen auch die Daten für die letzten zehn Jahre.

Der Kernindikator wird aus rechtlichen Gründen auf die erste Nachkommastelle gekürzt.

Leitthema: Entwicklungsbedingungen und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

KID E1 - Anteil Kinder mit Sprachdefiziten an Einschülerinnen und Einschülern

Aussage

X % der Einschulungskinder haben Sprachdefizite.

Definition

Der Indikator „Sprachdefizite” stellt eine Kombination zweier bei der Einschulungsuntersuchung (ESU) erhobenen Merkmale dar:
Sätze nachsprechen
Zur Feststellung des Entwicklungsstandes der Kinder wird bei den Einschulungsuntersuchungen das Instrument S-ENS (Screening des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen, Döpfner et al. 2005) eingesetzt. Der Test „Sätze nachsprechen” ist Bestandteil des S-ENS.
Kenntnisse der deutschen Sprache bei Kindern nicht deutscher Herkunft
Sind bei Kindern mit Migrationshintergrund nur unzureichende Deutschkenntnisse vorhanden, muss bei ihnen der Test „Sätze nachsprechen” nicht durchgeführt werden und sie wären damit von der Auswertung ausgeschlossen. Daher werden für den Indikator bei diesen Kindern mit Migrationshintergrund ergänzend die Deutschkenntnisse betrachtet.
Im kombinierten Indikator „Sprachdefizite” werden als Kinder mit Sprachdefiziten ausgewiesen:
- Kinder deutscher Herkunft mit auffälligem Testergebnis „Sätze nachsprechen”,
- Kinder nicht deutscher Herkunft mit guten Deutschkenntnissen und auffälligem Testergebnis „Sätze nachsprechen” und
- Kinder nicht deutscher Herkunft mit unzureichenden Deutschkenntnissen.
Zur detaillierten Methodik der Einschulungsuntersuchungen in Berlin wird auf die jeweiligen Grundauswertungen verwiesen (http://www.gsi-berlin.info).

Interpretation / Hinweise

Eine altersgerecht entwickelte Sprache ist eine unabdingbare Voraussetzung für Integration, gesellschaftliche Teilhabe und einen erfolgreichen Schulbesuch. Der Indikator gibt Hinweise auf Sprachentwicklungsstörungen (expressive Sprachentwicklung) bzw. unzureichende Kenntnisse der deutschen Sprache bei Kindern mit Migrationshintergrund.

KID E2 - Anteil Kinder mit motorischen Defiziten (Visuomotorik) an Einschülerinnen und Einschülern

Aussage

X % der Einschulungskinder haben Auffälligkeiten in der Visuomotorik, d.h. Defizite in der Auge-Hand-Koordination.

Definition

Zur Feststellung des Entwicklungsstandes der Kinder wird bei den Einschulungsuntersuchungen das Instrument S-ENS (Screening des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen, Döpfner et al. 2005) eingesetzt. Der Test zur Visuomotorik ist Bestandteil des S-ENS.
Der Testbereich „Visuomotorik” prüft feinmotorische Fertigkeiten des Kindes wie die Auge-Hand-Koordination mittels Aufgaben zur Gestaltrekonstruktion (einfache Strichzeichnungen sollen nach Vorlage vervollständigt werden) und zur Gestaltreproduktion (einfache Strichzeichnungen sollen exakt abgezeichnet werden).
Zur detaillierten Methodik der Einschulungsuntersuchungen in Berlin wird auf die jeweiligen Grundauswertungen verwiesen (http://www.gsi-berlin.info).

Interpretation / Hinweise

Die Visuomotorik ist eine wichtige Voraussetzung für das Erlernen des Schreibens und weitere schulische Lernprozesse.
Ausgewiesen wird der Anteil der Kinder mit auffälligem Testergebnis im Testbereich „Visuomotorik”.

KID E3 - Anteil Kinder mit Übergewicht an Einschülerinnen und Einschülern

Aussage

X % der Einschulungskinder haben Übergewicht.

Definition

Bei der Einschulungsuntersuchung werden Körpergröße und Gewicht der Kinder gemessen und daraus der Body Mass Index (BMI) nach der Formel BMI = Gewicht [kg] / Körpergröße [m]² berechnet.
Zur Beurteilung der BMI-Werte werden die alters- und geschlechtsspezifischen Normwertetabellen von Kromeyer-Hauschild et al. (2001) entsprechend der Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft Adipositas angewendet. Für die Auswertung der Einschulungsuntersuchungen werden statt der veröffentlichten Referenzwerte in halbjährlichen Abständen die monatsgenauen Tabellen verwendet (persönliche Mitteilung Kromeyer-Hauschild 2008).
Kinder und Jugendliche, deren BMI oberhalb des 90. Perzentil der Normstichprobe liegt, werden als übergewichtig bezeichnet, bei einem BMI oberhalb des 97. Perzentil als adipös. Für den Indikator Übergewicht werden diese beiden Kategorien zusammengefasst und der Anteil der Kinder mit einem BMI oberhalb des 90. Perzentil ausgewiesen.
Perzentilen sind Prozentangaben. Wird das Gewicht eines Kindes in Perzentilen ausgedrückt, bedeutet dies, dass das Gewicht in Bezug auf das Gewicht der Gleichaltrigen angegeben wird. Ein Gewicht oberhalb des 90. Perzentils bedeutet, dass 90 % der Kinder gleichen Alters und gleichen Geschlechts weniger wiegen als das betreffende Kind.
Zur detaillierten Methodik der Einschulungsuntersuchungen in Berlin wird auf die jeweiligen Grundauswertungen verwiesen (http://www.gsi-berlin.info).

Interpretation / Hinweise

Übergewicht im Vorschulalter wird als Risikofaktor für Übergewicht im Schul- und Jugendalter diskutiert. Ein erhöhter Anteil übergewichtiger Kinder weist auf diesbezüglichen Präventionsbedarf und ggf. auch auf besondere Bedarfe an gesundheitlichen und sportlichen Angeboten im Stadtteil hin.

KID E4 - Anteil Kinder mit einer Besuchsdauer über 2 Jahren in einer Kindertageseinrichtung an Einschülerinnen und Einschülern

Aussage

X % aller Einschulungskinder haben zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung bereits länger als 2 Jahre eine Kita besucht.

Definition

Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen wird der Besuch von Betreuungseinrichtungen sowie dessen Dauer erhoben. Die Dauer des Besuchs bis zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung wird monatsgenau ermittelt. Bei Einrichtungswechsel werden die jeweiligen Besuchszeiten zu einer Gesamtzeit addiert. Es wird ausgewiesen, welcher Anteil der Kinder zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung bereits länger als zwei Jahre eine Kita oder eine vergleichbare Einrichtung besucht hat.
Zur detaillierten Methodik der Einschulungsuntersuchungen in Berlin wird auf die jeweiligen Grundauswertungen verwiesen (http://www.gsi-berlin.info).

Interpretation / Hinweise

Der Indikator gibt Hinweise darauf, in welchem Umfang das institutionelle Angebot für die frühkindliche Bildung und Betreuung außerhalb der Familien bzw. Haushalte genutzt wird. Der Besuch einer Kindertageseinrichtung leistet einen Beitrag zur sozialen Integration und eröffnet Zugangswege für Intervention und Prävention, Bildungs- und Gesundheitsförderung.

KID E5 - Anteil Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache (ndH) an den Schülerinnen und Schülern in den öffentlichen Grundschulen in der Bezirksregion

Aussage

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache (ndH) an den Schülerinnen und Schülern in den öffentlichen Grundschulen in der Bezirksregion beträgt X %.

Definition

Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache sind jene, deren Mutter- bzw. Familiensprache nicht Deutsch ist. Die Staatsangehörigkeit, Nationalität, ethnische Herkunft, der Einreisezeitpunkt oder der Aufenthaltsstatus sind dabei ohne Belang – entscheidend sind die Kommunikationssprache in der Familie und die Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Die Erfassung beruht auf Selbstauskunft der Eltern bei der Aufnahme in der Berliner Schule und wird durch die Lehrerinnen und Lehrer einmal im Schuljahr vorgenommen. Räumlicher Bezug ist der Standort der Grundschule, nicht der Wohnort der Schülerinnen und Schüler.

Interpretation / Hinweise

Dieser Indikator gibt Hinweise auf Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und damit die Zusammensetzung der Schülerschaft nach diesem Kriterium an den öff. Grundschulen, die Daten werden seit 2001 von der SenBJF regelmäßig veröffentlicht.
Der Indikator wird als Bestandteil der Schultypisierung von SenBJF herangezogen, um besondere Bedarfe bei der Ausstattung der Schulen mit Lehrpersonal sowie ergänzende Unterrichtsangebote zu begründen. Der Indikator sagt nicht aus, dass jedes Kind mit nicht deutscher Herkunftssprache (ndH) per se sprachliche oder soziale Defizite hat. Die Notwendigkeit einer individuellen Sprachförderung und deren Umfang werden von der jeweiligen Schule festgestellt.
Die Betrachtung wird in den BZRP auf öffentliche Grundschulen beschränkt, weil in diesem Schultypus durch die Einschulungsbereiche eine räumliche Zuordnungsmöglichkeit zum Wohnort besteht.
Die Zusammensetzung der Schülerschaft steht in engem Zusammenhang zur Einwohnerstruktur im Stadtteil. Ein hoher Anteil von Kindern ndH wird meist mit niedrigen Lernstandards, Sprachschwierigkeiten und Integrationsproblemen gleichgesetzt. Eltern deutscher Herkunftssprache haben oft geringes Vertrauen in Grundschulen mit einem hohen Anteil Schülerinnen und Schüler ndH, was die Schulsegregation beeinflussen kann.

KID E6 - Anteil Schüler/-innen mit Lernmittelbefreiung/BuT an den Schüler/-innen in den öffentlichen Grundschulen in der BZR (%)

Aussage

X% der Schülerinnen und Schüler in den öffentlichen Grundschulen in der Bezirksregion haben eine Anspruchsberechtigung nach Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT).

Definition

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
- Tagesausflüge
- Klassen- und Kitafahrten
- Sport, Kultur und Freizeit
- Lernförderung
- persönlichen Schulbedarf.

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.

Interpretation / Hinweise

Seit dem Schuljahr 2019/20 sind Grundschüler/innen von der Zuzahlung des Eigenanteils an den Lernmitteln befreit. Im Zuge dessen wurde die Schulstatistik (Grundstufe) von LmB (Befreiung von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln) auf BuT (Anspruchsberechtigung nach Bildungs- und Teilhabegesetz) umgestellt.
Es wird nicht der Besitz des berlinpass abgefragt, sondern die Anspruchsberechtigung nach Bildungs- und Teilhabegesetz.
Der Indikator gibt Hinweise auf die Einkommensarmut der Kinder bzw. der Familien von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Grundschulen und damit auf erschwerte Lernbedingungen dieser Schülerinnen und Schüler. Der Indikator wird zusammen mit dem Indikator „Anteil Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache” von SenBJF herangezogen, um besondere Bedarfe bei der Ausstattung der Schulen mit Lehrpersonal sowie ergänzende Unterrichtsangebote zu begründen und um Leistungsdaten der Schulen im Kontext „fairer Vergleich” sichtbar zu machen.
Die Betrachtung wird auf öff. Grundschulen beschränkt, weil in diesem Schultypus durch die Einschulungsbereiche eine räumliche Zuordnungsmöglichkeit zum Wohnort besteht.

KID E8 - Anteil Kinder und Jugendlicher mit Hilfen zur Erziehung (HzE) an Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) im Alter unter 21 Jahren

Aussage

X % aller Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis unter 21 Jahren erhalten Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe nach SGB VIII.

Definition

Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe nach SGB VIII findet in der Familie (ambulant, teilstationär), aber auch außerhalb der Familie (stationär) statt. Diese Hilfeformen sind im Indikator zusammengefasst:
Ambulante Hilfen: Dazu zählen ambulante therapeutische Hilfen (Psychotherapie, Lerntherapie, Familientherapie) und ambulante sozialpädagogische Hilfen(soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe, intensive Einzelbetreuung).
Teilstationäre Hilfen: Dazu zählen teilstationäre Hilfen in Tagesgruppen und in teilstationärer Familienpflege.
Stationäre Hilfen: Dazu zählen stationäre Hilfen in Einrichtungen (Familienanaloge Angebote, Gruppenangebote, Individualangebote) und Hilfen in Vollzeitpflege (Vollzeitpflege mit/ohne erweiterten Förderbedarf, Krisenpflege, Kurzpflege).

Interpretation / Hinweise

Dieser Indikator gibt Hinweise auf räumliche Schwerpunkte in der Familien- und Jugendhilfe und auf Unterstützungsbedarfe in den Familien bei Gefährdung des Kindeswohls.
In Krisensituationen (z.B. bei Erziehungsschwierigkeiten, Trennung oder Scheidung der Eltern, Drogenkonsum) bietet die Kinder- und Jugendhilfe verschiedene Formen der Unterstützung. Eltern und Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen, wenn ohne diese Unterstützung die normale und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Beeinträchtigungen eines jungen Menschen befürchtet werden müssen. Die Gewährung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe nach SGB VIII erfolgt grundsätzlich über das örtliche Jugendamt.
Für die Entwicklung der Fallzahlen und Anteilswerte spielen folgende Aspekte eine Rolle:
- sozialstrukturelle Bedingungen und Entwicklungen in den jeweiligen Stadtteilen,
- Erziehungskompetenz und soziale Belastungen der Familien,
- Fallsteuerung im Regionalen Sozialen Dienst (RSD) sowie
- demografische Veränderungen.
Eine Verbindung besteht auch zu Angebotsstruktur und deren Kapazitäten (Schließung oder Öffnung von teilstationären und stationären Angeboten etc.), einem veränderten Hilfeverständnis oder Schwerpunktsetzungen in der Organisation der Sozialen Dienste.

KID E9 - Anteil der minderjährigen unverheirateten Kinder (MUK) in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften (BG) nach SGB II an den Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) unter 18 Jahren in %

Aussage

X % der unverheirateten unter 18-Jährigen leben in einem alleinerziehenden Haushalt mit SGB II-Bezug.

Definition

Als Alleinerziehende bezeichnet man Elternteile, die minderjährige, d. h. unter 18 Jahre alte Kinder, alleine betreuen und erziehen. Unerheblich ist dabei der Familienstand des Alleinerziehenden und wer im juristischen Sinn für das Kind sorgeberechtigt ist. Alleinerziehend muss also nicht der leibliche Elternteil, sondern kann auch ein Großeltern- oder Pflegeelternteil sein.

Eine BG, abgesehen von Einzelhaushalten, besteht aus leistungsberechtigten Person (LB), die mit anderen in einem gemeinsamen Haushalt leben und deren gesamte Einkünfte die im Sozialgesetzbuch II festgelegte Bedürftigkeitsgrenze nicht überschreiten.

In einer Alleinerziehenden-BG mit einem Kind kann es mehr als zwei Bedarfsgemeinschaftsmitglieder geben. Eine alleinerziehende Mutter, die mit ihrem 12-jährigen Sohn und der 19-jährigen Tochter zusammenlebt, fällt unter diesen BG-Typ. Denn neben einem minderjährigen unverheirateten, kann es darin auch ein volljähriges unverheiratetes Kind unter 25 Jahren geben.

Interpretation / Hinweise

Der Anteil der Alleinerziehenden wird höher, weshalb die Bedeutung stetig zunimmt. 2022 waren ca. 36% der Alleinerziehenden auf Leistungen nach SGB II angewiesen. Hauptursache ist Arbeitslosigkeit; aber auch schlecht bezahlte Arbeit, Teilzeit- oder Minijobs sowie ausbleibende Unterhaltszahlungen führen zum Bezug von SGB II-Leistungen. Alleinerziehende haben, insbesondere bei geringem Bildungsniveau, ein erhöhtes Armutsrisiko.

Der Indikator gibt Hinweise auf das besondere Armutsrisiko von Kindern Alleinerziehender und auf besondere Belastungssituationen, die statistisch gesehen zu einem erhöhten Hilfebedarf insbesondere in der Jugendhilfe führt. Kinder Alleinerziehender verbleiben länger im Leistungsbezug als Kinder, die mit beiden Elternteilen leben. Die finanziell bzw. materiell schlechtere Situation in diesen Haushalten geht mit ungenügenden Zugängen zu vielen gesellschaftlichen Bereichen, wie zum Beispiel in Freizeit, Sport und Kultur, einher und fördert die soziale Ungleichheit von Kindern beim Hineinwachsen in die Gesellschaft.

Werte kleiner als 10 müssen aus Gründen der Geheimhaltung in den jeweiligen Planungsräumen gesperrt werden. Die betreffenden Fallzahlen werden summiert dem Berliner Gesamtwert zugeschlagen.

Leitthema: Indexbewertung für Sozialräumliche Entwicklung

KID F5 - Status/Dynamik-Index auf Bezirksregionenebene (BZR-Ebene) nach Datengrundlage Monitoring Soziale Stadtentwicklung 20xx (MSS)

Aussage

Mit diesem Indikator (Index) wird die Zuordnung der Bezirksregion (BZR) zu den 12 Gruppen des Status/Dynamik-Index nach der Methode des MSS auf Ebene der Bezirksregionen auf der Datengrundlage des MSS 20xx angezeigt.

Definition

Das MSS wird grundsätzlich auf der Ebene der Planungsräume Berlins berechnet.
Für die Verwendung als Kernindikator für Bezirksregionenprofile (BZRP) erfolgt eine zusätzliche Berechnung der drei Indizes Status-Index, Dynamik-Index und Status/Dynamik-Index auf der Ebene der BZR. Dabei wird die gleiche Methodik wie bei der Berechnung auf PLR-Ebene angewendet (gestuftes Indexverfahren, Abgrenzung der Klassen der Indizes nach Methode Standardabweichung), der so – zusätzlich – ermittelte Status/Dynamik-Index auf Ebene der BZR zählt nicht zu den originären Ergebnissen des MSS (= Ebene PLR).
Um soziale Ungleichheit und Problemlagen abzubilden, werden im MSS vier zentrale, sog. Index-Indikatoren herangezogen:
- Anteil der Arbeitslosen (SGB II) an den 15-Jährigen bis unter der Regelaltersgrenze
- Anteil der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern unter 18 Jahren in Prozent
- Anteil der nicht arbeitslosen Empfangenden von Transferleistungen nach SGB II und XII an den EW
- Anteil der nicht erwerbsfähigen Empfangenden von Transferleistungen nach SGB II an den unter 15-Jährigen
Für diese Index-Indikatoren werden die Ausprägungen in den BZR jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt („Status-Indikatoren”) und als Veränderung innerhalb eines Zeitraums – hier zwei Jahre – („Dynamik-Indikatoren”) ausgewertet. Sowohl die vier Status- als auch die vier Dynamik-Indikatoren werden zu einem Status- und einem Dynamik-Index zusammengefasst, die wiederum in Klassen unterteilt werden.
Für das abschließende Ergebnis des MSS werden die vier Klassen des Status-Index (hoch, mittel, niedrig, sehr niedrig) mit den drei Klassen des Dynamik-Index (positiv, stabil, negativ) zu 12 Gruppen des Status/Dynamik-Index überlagert.
Die 12 Gruppen des Status/Dynamik-Index sind:
hoher Status, positive Dynamik 1 +
hoher Status, stabile Dynamik 1 + / -
hoher Status, negative Dynamik 1 -
mittlerer Status, positive Dynamik 2 +
mittlerer Status, stabile Dynamik 2 + / -
mittlerer Status, negative Dynamik 2 -
niedriger Status, positive Dynamik 3 +
niedriger Status, stabile Dynamik 3 + / -
niedriger Status, negative Dynamik 3 -
sehr niedriger Status, positive Dynamik 4 +
sehr niedriger Status, stabile Dynamik 4 + / -
sehr niedriger Status, negative Dynamik 4 -
Entsprechend der Klassenzuordnung für den Status- und den Dynamik-Index wird jede Bezirksregion einer dieser 12 Gruppen zugeordnet. Die Klassen des Status-Index zeigen die bestehende Lage in den BZR an, die Klassen des Dynamik-Index zeigen die Veränderung der sozialen Lage über zwei Jahre als Entwicklungsrichtung an.

Interpretation / Hinweise

Der Indikator (Index) gibt Hinweise auf die relative soziale Problemdichte in der BZR und die Entwicklungsrichtung der Veränderung der sozialen Problemlage in der BZR in den letzten 2 Jahren – jeweils im Vergleich zu den anderen Bezirksregionen.
Bei der handlungsorientierten Auswertung des Status/Dynamik-Index ist zu beachten:
Aufgrund der gewählten Methode der Standardabweichung (vom einfachen Mittelwert) bildet der Status/Dynamik-Index eine Einschätzung der sozialen Lage der BZR oder ihrer Veränderung im aktuellen räumlichen Gesamtzusammenhang, also „relativ” zu allen Bezirksregionen, ab. Für eine Bewertung der absoluten Problemdichte oder Veränderungen sind die jeweiligen (im MSS ausgewiesenen) Anteilswerte der Index-Indikatoren hinzuziehen.
Die dem Status/Dynamik-Index zugrunde liegenden Index-Indikatoren bilden unterschiedliche Sachverhalte ab, die zudem in unterschiedlicher Ausprägung in die Berechnung eingehen. Eine Betrachtung der einzelnen Index-Indikatoren mit ihren konkreten Ausprägungen ist daher unerlässlich.
Für die kleinräumige Bewertung der sozialen Situation innerhalb der BZR sollten die originären Ergebnisse des MSS auf PLR-Ebene hinzugezogen und ausgewertet werden.
Grundsätzlich gilt:
Zur konkreten Festlegung von Maßnahmen in den einzelnen Gebieten sind in Ergänzung zur – quantitativen – Analyse des MSS in der Regel weitere vertiefende und insbesondere qualitative Betrachtungen erforderlich.
Das MSS wird alle zwei Jahre neu berechnet.

OE Sozialraumorientierte Planungskoordination
Datenkoordination

Daniel Reimann