Straßenverkehrsbehörde

Änderung des Antragsverfahrens auf verkehrsrechtliche Anordnungen für Leitungsverwaltungen
Ab sofort gilt für alle Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen von Baufirmen, die im Auftrag von Leitungsverwaltungen (Strom, Gas, Wasser, Wärme, Telekommunikation etc.) tätig werden, eine geänderte Regelung.
Infos dazu hier.

Die Straßenverkehrsbehörde setzt sich intensiv ein für den Abbau des „Schilderwaldes“. Sie ist jederzeit für Anregungen und Hinweise, die schriftlich begründet sind, dankbar und hofft auf aktives Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger.

Bereich "Daueranordnungen und vorübergehende Maßnahmen"

Zuständig für:

Anordnungen von dauerhaften Maßnahmen:
  • Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (Tempo 30-Zonen, Fußgängerzonen)
  • Radverkehrsanlagen, weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs
  • Fahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen
  • Taxistände
  • Schwerbehindertenparkplätze
Prüfen und Genehmigen von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung:
  • Ferienreiseverbot
  • Verbot der Benutzung gesperrter Straßen
  • Helm- und Gurttragepflicht
  • Schwerbehindertenparkausweise
Prüfen und Genehmigen von vorübergehenden straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen:
  • Anordnung von Haltverboten für Baustellen, Umzüge und befristete Liefertätigkeiten
Stempel mit der Beschriftung "genehmigt"

Bereich "Daueranordnungen/Ausnahmegenehmigungen"

Ihre Ansprechpartner:innen der Straßenverkehrsbehörde im Bereich Daueranordnungen/Ausnahmegenehmigungen:

E-Mail: svb@charlottenburg-wilmersdorf.de

  • Frau Abaci Tel.: (030) 9029-18266, Mobil: 0151 144 36 109
  • Herr Aras Tel.: (030) 9029-18266; Mobil: 0151 150 78 663
  • Frau Gebel Tel.: (030) 9029-18253, Mobil: 0151 582 77 179

Formulare zum Download

Achtung Baustelle

Bereich "Baustellen"

Ihre Ansprechpartner:innen der Straßenverkehrsbehörde im Bereich Baustellen:

E-Mail: baustellen@charlottenburg-wilmersdorf.de

Polizeiabschnitt 22 (Westend, Grunewald etc.)
  • Herr Heimbach Tel.: (030) 9029-18254, Mobil: 0151 150 77 569
Polizeiabschnitt 24 (Charlottenburg Mitte)
  • Herr Erdogan Tel.: (030) 9029-18257, Mobil: 0151 150 77 558
Polizeiabschnitt 25 (Charlottenburg City West)
  • Herr Heimbach Tel.: (030) 9029-18254, Mobil: 0151 150 77 569
Polizeiabschnitt 26 (Wilmersdorf/Schmargendorf etc.)
  • Herr Düzgün Tel.: (030) 9029-18252

Hinweise zur Antragsstellung bei Baustellen:
Anträge auf Verkehrseinschränkungen nach § 45 (6) StVO sind bitte über folgenden Formularserver unter Beifügung eines anordnungsfähigen Verkehrszeichenplanes*) einzureichen:
https://senstadtfmsv.stadt-berlin.de/intelliform/forms/arbeitsstellen/berlin/arbeitsstellen/index

Für schriftliche Anträge ist folgendes Formular zum Download zu verwenden:
https://www.berlin.de/sen/uvk/service/formulare/verkehr/#verkehrsmanagement

*) Bitte fertigen Sie einen anordnungsfähigen Verkehrszeichenplan an. Dieser muss bemaßt, aber nicht maßstabsgetreu sein und muss die Verkehrsmaßnahmen und die Örtlichkeit grafisch darstellen. Beantragte Verkehrsmaßnahmen sind StVO-konformer Farbe darzustellen, vorhandene Verkehrszeichen und Verkehrsmaßnahmen anderer Baustellen sind ausgegraut darzustellen.

Die Straßenverkehrbehörde ist stets bemüht die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen, auszugleichen und für deren Sicherheit zu sorgen.

Dabei finden nicht nur die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mit den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen Anwendung, sondern auch das Mobilitätsgesetz Berlin: Link.

Ein Blick in den Leitfaden zur Sicherung des Fuß- und Radverkehrs bei temporären Maßnahmen (Link: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsmanagement/temporaere-genehmigungen/leitfaden-sicherung-fuss-radverkehr-temporaere-verkehrsmassnahmen.pdf) ist bestens geeignet, Ihnen die Hilfestellungen für die Baustellenplanung zu geben, damit Ihr Verkehrszeichenplan die Erfordernisse des Mobilitätsgesetzes berücksichtigt und anordnungsfähig ist.

Bereich "Leitungsverwaltungen (Strom, Gas, Wasser, Wärme, Telekommunikation etc.)"

1. Voraussetzung für die Bearbeitung:
Verkehrsrechtliche Anträge werden nur bearbeitet, wenn eine gültige Sondernutzungsgenehmigung des zuständigen Straßenbauträgers vorliegt. Anträge ohne entsprechende Genehmigung werden abgelehnt.

2. Einzureichende Unterlagen:
Bei der Antragstellung sind neben den üblichen Unterlagen nach § 45 (6) StVO in Bezug auf die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes mindestens das/die Aktenzeichen der Sondernutzung oder – noch besser – als Anlage des Antrages auf verkehrsrechtliche Anordnung eine Kopie der Sondernutzung online einzureichen (hochzuladend).

3. Bedingungen für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung: Eine Anordnung wird nicht erteilt, wenn
  • die Sondernutzungsgenehmigung fehlt,
  • die Geltungszeiträume (Sondernutzungsgenehmigung zu verkehrsrechtlicher Anordnung) nicht übereinstimmen oder
  • die beantragten Verkehrsflächen im öffentlichen Raum nicht mit der Sondernutzungsgenehmigung übereinstimmen.

4. Interimsregelung:
Diese Vorgehensweise gilt bis zur vollständigen Umsetzung der Vorschriften des Baubeschleunigungsgesetzes auf Arbeitsebene der Berliner Verwaltung.

5. Zuständigkeit:
Der Gesetzgeber sieht vor, dass ausschließlich der Straßenbauträger für die Annahme und Weiterleitung der Anträge zuständig ist. Die Straßenverkehrsbehörde nimmt die Regelung aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit sowie zur Sicherstellung der Einhaltung neuer gesetzlicher Vorgaben vor.

6. Ziel der Regelung:
Die Maßnahme dient dazu, unnötige Anträge zu vermeiden, die aufgrund fehlender Unterlagen oder Genehmigungen abgelehnt werden müssten. In der Vergangenheit führte dies zu Verzögerungen und Unmut bei den Antragstellern. Ziel ist es, Verkehrsrechtliche Anordnungen zügig zu prüfen und auf Basis vollständiger Unterlagen zu bescheiden, um ein „Behörden-Pingpong“ zu vermeiden.

Die Straßenverkehrsbehörde des Straßen- und Grünflächenamtes Charlottenburg-Wilmersdorf bedankt sich für Ihr Verständnis.

Bereich "Vereinfachtes Verfahren/Containeraufstellungen"

E-Mail: containeraufstellungen@charlottenburg-wilmersdorf.de

  • Frau Drost Tel. (030) 9029-18263
  • Frau Schadow Tel. (030) 9029-18261

Leitung der Straßenverkehrsbehörde

E-Mail: svb@charlottenburg-wilmersdorf.de

  • Herr Dominik Tel. (030) 9029-18256, Mobil: 0151 150 779 60

Straßenverkehrsbehörde

  • Zugang nur über Klingelanlage!
  • Persönliche Vorsprachen sind daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • Bitte machen Sie sich ohne einen Termin nicht auf den Weg dorthin!
Leitung
  • Herr Dominik