Öffentliche Grünflächen und Gartendenkmäler

Margarete-und-Arthur-Eloesser-Park, 23.8.2011, Foto: KHMM

Öffentliche Grünflächen

11 % der Bezirksfläche (680 Hektar) sind öffentliche Grünanlagen und bieten vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Weitere Informationen

Der Brunnen auf dem Rüdesheimer Platz

Gartendenkmäler

Gartendenkmale sind Grünanlagen, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe, Alleen und Bauwerke. Weitere Informationen

3 Baukegel mit Bauarbeiterhelm

Baumaßnahmen

Hier erfahren Sie über aktuelle Baumaßnahmen in unseren Grünanlagen. Weitere Informationen

Grünflächenpflege: Zuständigkeiten und Ziele

Die Pflege des Berliner Stadtgrüns ist eine anspruchsvolle und vielgestaltige Aufgabe, die von den verantwortlichen Stellen mit viel Know-how und Engagement wahrgenommen wird.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema ”Öffentliche Grünflächen: Zuständigkeiten und Ziele“:

  • 1. Wer ist für die Pflege des öffentlichen Grüns zuständig?

    Für das öffentliche Stadtgrün sind überwiegend die Grünflächenämter der einzelnen Bezirke zuständig. So sind sie für die Pflege der Parks und Grünanlagen, der Straßenbäume, des Straßenbegleitgrüns sowie der Spielplätze und Friedhöfe verantwortlich. Auch kümmern sie sich (ab einer bestimmten Flächengröße) um das Rahmengrün in Kleingartenanlagen sowie um die Grünflächen von Schulen, Sportplätzen und weiteren öffentlichen Einrichtungen.
    Neben den Grünflächenämtern sind auch noch weitere Institutionen mit der Pflege von Park- und Grünanlagen betraut. Beispielsweise die landeseigene Grün Berlin GmbH, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Zoologische Garten Berlin sowie der Tierpark Berlin. Eine Auflistung dieser Institutionen finden Sie hier.
    Die Grünflächenämter sind nicht für die Pflege der Berliner Wälder zuständig, da diese verwaltungstechnisch zu den Berliner Forsten gehören. Wer sich hierüber informieren möchte, kann dies direkt auf der Website der Berliner Forsten tun.

  • 2. Wer ist für die Beseitigung von Müll in Grünanlagen zuständig?

    Die Berliner Parkanlagen und Grünflächen locken täglich zehntausende Menschen an, vor allem im Sommer. Doch, was eigentlich eine schöne Sache ist, hat auch eine Kehrseite – im wahrsten Sinne des Wortes. Denn je größer die Besucherströme, desto höher sind leider auch die Müllmengen, die sie hinterlassen.
    Wer kennt dies nicht: Die Gehwege sind gepflastert mit Kronkorken und Zigarettenstummeln, auf den Bänken stapeln sich Pizzakartons, auf den Wiesen zeugen zurückgelassene Einweg-Grills und Bierflaschen von vergangenen Feiern, in den Gebüschen liegen To-go-Becher und weggeworfene Plastiktüten flattern im Wind. Das ist mehr als nur ein unschöner Anblick, sondern stellt auch für die Umwelt eine echte Belastung dar.
    In den meisten Parkanlagen kümmern sich die Grünflächenämter der einzelnen Bezirke darum, dass Mülleimer regelmäßig entleert und wild herumliegender Unrat beseitigt wird. Den Aufwand dafür bestreiten sie aus ihren Etats für die Grünflächenpflege. Die Müllentsorgung zerrt dabei mächtig am Budget, schließlich kostet die Reinigung und Abfallentsorgung jedes Jahr mehrere Millionen Euro. Viel Geld, welches auch für schönere Dinge ausgegeben werden könnte – beispielsweise für das Pflanzen von Bäumen, die Anlage und Pflege von Blumenbeeten oder für den Erhalt und die Wartung von Spiel- und Sportgeräten.
    Daher ist hier jeder Einzelne gefragt, seinen Part zu übernehmen! Müll gehört selbstverständlich in die dafür vorgesehenen Behälter. Noch besser ist es allerdings, ihn einfach wieder mitzunehmen und zuhause zu entsorgen. Wer so handelt, verschönert das Ambiente, schützt die Umwelt und erweitert damit auch den Spielraum, den die öffentliche Hand für die Pflege unserer Grünanlagen hat.
    Für einige Parks, Grünflächen und Spielplätze sind nicht die Grünflächenämter, sondern die Berliner Stadtreinigung (BSR) zuständig. Aktuell werden von der BSR 79 Parks und sonstige Grünanlagen sowie mehrere Schwerpunktbereiche in 17 Berliner Forstrevieren gereinigt, inklusive der darin befindlichen Spielplätze (Stand März 2024). Hierzu gehören beispielsweise der Görlitzer Park, der Park am Weißen See, der Lietzenseepark, der Volkspark am Weinberg sowie der Treptower Park. Welche Anlagen dies im Einzelnen sind, können Sie hier nachlesen.
    Ein besonders großes Ärgernis stellen illegal entsorgter Sperrmüll, Elektroschrott oder Bauschutt dar. Denn diese Sachen verschandeln nicht nur den Kiez, sondern können auch gefährlich für Mensch und Umwelt werden, wenn zum Beispiel Schadstoffe aus alten Elektrogeräten austreten. Wer im Wald oder in einem Park solchen illegal entsorgten Schrott entdeckt, der kann dies schnell und unkompliziert über das Portal ”Ordnungsamt-Online” melden. Über dieses System wird dann direkt die BSR verständigt, die sich um die Abholung und Entsorgung kümmert.
    Übrigens: Das illegale Ablagern von Müll ist kein Bagatelldelikt: Es drohen hohe Bußgelder oder andere Strafen!

  • 3. Wer ist für die Beseitigung von Müll auf Straßen und Gehwegen zuständig?

    Die Müllbeseitigung auf Straßen und Gehwegen wird von der Berliner Stadtreinigung (BSR) durchgeführt. Eine gewaltige Aufgabe, schließlich werden jedes Jahr rund 1,44 Millionen Kilometer Straßen und Gehwege gesäubert – das entspricht einer Strecke, die ungefähr 35 Erdumrundungen gleichkommt.
    Die Reinigungsintervalle richten sich nach der Straßenreinigungsklasse. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Website der BSR.

  • 4. Wer ist für die Beseitigung von Laub in Grünanlagen zuständig?

    In geschützten Grünanlagen sind in der Regel die jeweiligen Grünflächenämter der einzelnen Berliner Bezirke für das Laubsammeln zuständig. Doch dabei ist es gar nicht das Ziel, alle Flächen im Herbst ”besenrein” zu hinterlassen. Ganz im Gegenteil: Zum Schutz der Umwelt und Förderung der Biodiversität ist es oftmals sinnvoller, das bunte Laub vor Ort zu lassen, denn es hält die Wurzeln warm, versorgt bei der Zersetzung den Boden mit Nährstoffen und bietet für viele Tiere eine warme Stube zum Überwintern.
    In bestimmten Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, herabfallende Blätter zu entfernen. Etwa wenn Rasenflächen neu angesät wurden oder wenn die Laubeinträge von umliegenden Bäumen so hoch sind, dass der darunterliegende Rasen ansonsten zu faulen beginnen könnte. Auch aus besonderen gestalterischen Gründen kann das Entfernen von Laub erforderlich sein. Zudem gilt es, zu hohe Laubeinträge in Gewässer zu verhindern.

  • 5. Wer ist für die Beseitigung von Laub auf Straßen und Gehwegen zuständig?

    Wenn im Herbst das rot, orange und gelb leuchtende Blätterdach der rund 433.000 Berliner Straßenbäume zu Boden fällt, dann haben die Mitarbeitenden der Berliner Stadtreinigung (BSR) viel zu tun, denn sie sind für die Laubbeseitigung auf Straßen und Gehwegen zuständig. Eine Ausnahme bilden nur die sogenannten C-Straßen, bei denen die Laubsammlung den Anliegern obliegt.
    Pro Herbstsaison sammelt die BSR rund 36.000 Tonnen Laub ein – das entspricht dem Gewicht von über 6.000 afrikanischen Elefanten. Das gesammelte Laub wird anschließend in Brandenburg zu Komposterde verarbeitet.

  • 6. Wer ist für die Beseitigung von Eis und Schnee in Grünanlagen zuständig?

    Niemand! Wenn klirrende Kälte und Schneefall Berlin in eine Winterlandschaft verwandeln, ist in den Parkanlagen daher besondere Vorsicht geboten. Denn die öffentliche Hand hat gemäß Paragraf 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes nicht die Pflicht, in Grün- und Erholungsanlagen Schnee und Eis zu beseitigen oder zu streuen. Die Benutzung der Wege erfolgt auf eigene Gefahr! Das Land Berlin übernimmt keine Haftung bei Unfällen und etwaigen Schäden, die infolge von vereisten oder schneebedeckten Flächen entstehen können.

  • 7. Wer ist für die Beseitigung von Eis und Schnee auf Straßen und Gehwegen zuständig?

    Die Berliner Stadtreinigung (BSR) übernimmt den Winterdienst auf Fahrbahnen, Fußgängerüberwegen und Radstreifen (so werden die für Fahrräder vorgesehenen Wege genannt, die sich auf der Straße befinden und mit einem durchgezogenen Strich von der Fahrbahn abgetrennt sind). Hinzu kommen Haltestellen, Fahrradwege sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen.
    Auf Gehwegen sind jedoch die Anlieger (Grundstückseigentümer) für den Winterdienst verantwortlich. Diese müssen vor ihren Grundstücken Eis und Schnee beseitigen und bei Glätte abstumpfende Streumittel (Sand oder Splitt) streuen. Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die geahndet werden können.

  • 8. Wer sind die Parkläuferinnen und Parkläufer, die in manchen Berliner Grünanlagen im Einsatz sind, und was sind ihre Aufgaben?

    Öffentliche Grünflächen gehören zum festen Bestandteil der Freizeitgestaltung vieler Menschen mit teilweise sehr unterschiedlichen Interessenlagen. Dieses Nebeneinander von zum Beispiel Ruhebedürfnis, Sport, Grillen, Hundeauslauf und Musik hören verläuft nicht immer reibungslos. Dazu kommen in einigen Parkanlagen noch Dinge wie Drogenhandel und -konsum oder das Campieren von Obdachlosen, was zunehmend zur Verschärfung von Konflikten führt.
    Aus diesem Grund sind seit 2019 in verschiedenen Berliner Grünanlagen zu festgelegten Zeiten Parkläuferinnen und Parkläufer im Einsatz. Erkennbar sind sie meist an ihrer auffälligen Arbeitskleidung mit der Aufschrift ”Parkmanager“, ”Parkläufer“ oder ”Parkdienst“. Ihr Ziel: die gegenseitige Rücksichtnahme, die Wertschätzung für das Stadtgrün und das soziale Miteinander verschiedener Nutzergruppen in den Parks zu stärken.
    Parkläuferinnen und Parkläufer greifen bei Konflikten schlichtend ein, weisen auf Fehlverhalten hin und setzen verschiedene Aktionen im Berliner Stadtgrün um. Dabei treten sie nicht als ”Kontrolleur*innen“ auf, sondern als bürgernahe Ansprechpersonen auf Augenhöhe. Da sie zudem über direkte Kontakte zu Ordnungsbehörden und zu sozialen Trägern (zum Beispiel aus der Sucht- und Obdachlosenhilfe) verfügen, sind sie in der Lage, Menschen in Problemsituationen zielgenau an entsprechende Hilfsangebote zu vermitteln oder, falls erforderlich, Sicherheits- und Ordnungsbehörden hinzuziehen.
    Finanziert wird das Projekt durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

  • 9. Welche Bedeutung haben Grünflächen für die Stadt und für die Menschen, die in ihr leben?

    Für uns Menschen sind Grünflächen in erster Linie Orte der Erholung, des Ausgleichs und der Freizeitgestaltung. Wir nutzen sie zum Ausruhen und Entspannen, zum Sonnen und Sport treiben, für Begegnungen mit Freunden und Spaziergänge mit unseren Vierbeinern, zum Entdecken der Natur und für vieles mehr. Damit tragen Grünflächen enorm zur Steigerung unserer Wohn- und Lebensqualität bei und haben eine großen Anteil daran, dass Berlin eine so lebenswerte Stadt ist.
    Grünflächen haben aber auch eine elementare Bedeutung für die Umwelt und das Stadtklima. So bieten sie Lebensraum für viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten und fördern so den Artenschutz und die biologische Vielfalt. Da grüne Pflanzen Kohlendioxid (CO2) und Feinstaub binden sowie Sauerstoff an die Umgebung abgeben, verbessern Grünflächen die Luftqualität. Freiflächen bilden darüber hinaus Frischluftkorridore und befördern den Luftaustausch. Stadtgrün schafft Kaltluftgebiete, senkt durch Verdunstungskühle die Temperatur und spendet wertvollen Schatten. Pflanzen tragen so insbesondere im Sommer zur Abkühlung der aufgeheizten Stadt bei. Auf bepflanzten Flächen kann das Regenwasser in den Boden versickern, wodurch die Kanalisation entlastet und die Neubildung von Grundwasser gefördert wird. Darüber hinaus helfen Grünflächen, Lärm abzuschwächen. Durch all diese Eigenschaften wirken sich Grünflächen positiv auf das Stadtklima sowie die Gesundheit und das Wohlbefinden von uns Menschen aus.
    Die Mitarbeitenden der Berliner Grünflächenämter sind sich der enormen Bedeutung, die das Stadtgrün für die Natur und für unser aller Lebensqualität hat, bewusst. Es zu pflegen und zu schützen ist ihnen daher eine Herzensangelegenheit.

  • 10. Welche Ziele werden mit der Grünflächenpflege verfolgt?

    So bunt und facettenreich wie unser Stadtgrün es ist, so vielfältig sind auch die Ziele, die die Grünflächenämter mit ihren Pflegemaßnahmen verfolgen. Zunächst gilt es natürlich, die Flächen als Räume für Spiel, Sport, Erholung und Entspannung zu erhalten, zu stärken und zu gestalten sowie das gartenkünstlerische Erbe zu bewahren. Dabei sind wir uns der enormen Bedeutung dieser Flächen für die Lebensqualität der Menschen in unserer Stadt bewusst.
    Bei allen Maßnahmen, die wir durchführen, hat die Verkehrssicherheit oberste Priorität. Damit eine Gefährdung von Menschen etwa durch herab¬stürzende Äste oder nicht mehr standfeste Bäume bestmöglich ausgeschlossen werden kann, sind ständige Kontrollen und teils aufwändige Pflegemaßnahmen unerlässlich.
    Vielen unterschiedlichen Tieren und Pflan¬zen Lebensraum zu gewähren, ist ein weiterer zentraler Anspruch an die Grünflächenpflege. Denn so leistet urbanes Grün einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Dabei gilt: Je größer und zusammenhängender eine Grünfläche ist, desto höher ist ihr ökologischer Wert. Deshalb ist es unser Anliegen, Grünflächen bestmöglich zu vernetzen (Stärkung des Biotop¬verbunds).
    Darüber hinaus ist urbanes Grün für ein gutes Stadtklima sowie die Luftqualität unerlässlich, denn es mildert durch Verdunstung und Schattenwurf die Hitze, bindet Feinstaub und reduziert klimaschädliches CO2 in der Luft. Zudem federt es die Folgen von Starkregen ab und dämpft den Lärm. Die Pflegemaßnahmen zielen darauf ab, das Stadtgrün bei diesen vielfältigen Aufgaben – die angesichts des zunehmenden Klimawandels stark an Bedeutung gewinnen – tatkräftig zu unterstützen.

  • 11. Was ist die ”Charta für das Berliner Stadtgrün“?

    Berlin als wachsende Stadt stellt das öffentliche Grün vor große Herausforderungen. Daher hat der Berliner Senat die ”Charta für das Berliner Stadtgrün“ erarbeitet. Sie formuliert die Ziele, Aufgaben und Maßnahmen, die notwendig sind, um das Stadtgrün auch in einem wachsenden Berlin zu schützen, zu stärken und weiterzuentwickeln.
    Zusammen mit der Charta wurde ein Handlungsprogramm für das Berliner Stadtgrün 2030 verabschiedet. Es enthält konkrete Projekte, Maßnahmen und Instrumente, um den in der Charta formulierten Herausforderungen zu begegnen und die gesteckten Ziele zu erreichen.
    Die ”Charta Stadtgrün: Eine Selbstverpflichtung des Landes Berlin” sowie das ”Handlungsprogramm Berliner Stadtgrün 2030“ können auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt heruntergeladen werden.

  • 12. Warum scheinen einige Grünflächen und Parkanlagen gepflegter als andere?

    Bei der Pflege des öffentlichen Grüns müssen neben der Funktionalität der Anlagen für die Besucherinnen und Besucher (Stichwort: Spiel, Sport, Erholung) und ökologischen Aspekten (Stichwort: Stadtklima, Wasserhaushalt, Lebensraum für Tiere und Pflanzen) auch finanzielle Faktoren (Stichwort: knappe Kassen) berücksichtigt werden.
    Um angesichts begrenzter Haushaltsmittel nach wie vor eine fachgerechte Pflege zu gewährleisten, wurden drei Pflegekategorien formuliert, in denen festgehalten wird, welche Standards mit welchem Pflege- und Unterhaltungsaufwand wünschenswert wären bzw. überhaupt finanziell geleistet werden können:
    Die Pflegekategorie 1 umfasst repräsentative Grünanlagen mit großer Bedeutung für Ortsansässige wie Gäste. Grünanlagen dieser Kategorie sind meist sehr pflegeintensiv.
    In die Pflegekategorie 2 fallen funktional gestaltete Grünanlagen zur Naherholung sowie Nutzung für Spiel und Sport. Die Vegetation dieser Grünanlagen ist pflegeleicht und robust.
    Bei Anlagen der Pflegekategorie 3 handelt es sich um einfache und überwiegend extensiv gestaltete Grünanlagen mit Erholungsfunktion, jedoch ohne große Aufenthaltsqualität. Diese Grünflächen sind sehr pflegearm, haben aber eine hohe ökologische Bedeutung.
    Der Pflegeaufwand, der in den einzelnen Grünanlagen erbracht wird, richtet sich nach der Zuordnung der Grünfläche in die jeweilige Pflegekategorie.