Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII

Grabstein

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Übernahme der Bestattungskosten richtet sich nach dem Verstorbenen. Nach § 98 Abs. 3 SGB XII ist örtlich zuständig für die Übernahme der Bestattungskosten

Sprechzeiten

Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Ansprechpartner

Zuständigkeit nach Nachnamen der/des Verstorbenen Ansprechpartner Stellenzeichen Telefon Zimmernummer
Gruppenleitung Herr Radeck Soz 330 9029-13833 317 c
A, D – E, H, K, M, Z Herr Ersöz Soz 3150 9029-13837 318 a
B, J, L, S – T, V, X, Y Frau Sculto Soz 3130 9029-13835 318
C, F – G, N – P, R, U, W Frau Retusch Soz 3160 9029-13829 318

Voraussetzungen

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden durch das Sozialamt übernommen, soweit es dem hierzu Verpflichteten (z.B. Kinder oder Eltern) nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Es handelt sich um einen sozialhilferechtlichen Anspruch eigener Art (§ 74 SGB XII), der auch noch kurz nach der Bestattung geltend gemacht werden kann.

Eine finanzielle Hilfe nach § 74 SGB XII wird nur dem gewährt, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen. Zu diesem Personenkreis gehört nicht, wer aus Verbundenheit aber ohne Rechtspflicht die Bestattung veranlasst (z.B. Freunde, Nachbarn, ehemalige Betreuer oder Heime).

Zunächst sind Mittel aus dem Nachlass und eigenes Einkommen und Vermögen einzusetzen. Bei der Prüfung, inwieweit die Übernahme der Kosten zumutbar ist, ist auch die soziale Nähe des Verstorbenen zu dem Bestattungspflichtigen zu berücksichtigen.

Umfang

Für die Durchführung einer schlichten aber würdevollen Bestattung wird für die vom Bestatter durchgeführten Leistungen (Sarg, Ausstattung, Einbetten, Überführung, Träger, Redner, Organist, Ausschmückung,… ) eine Pauschale von 1.570,- EUR gewährt. Darüber hinaus werden erforderliche Kosten wie Friedhofs- und Krematoriumsgebühren übernommen.

Sind mehrere Personen verpflichtet die Bestattungskosten zu tragen, ist zu prüfen, inwieweit die Pauschale nur anteilig gewährt werden kann.

Antragsformular

  • Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten

    PDF-Dokument (487.3 kB)

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Amt für Soziales
Fachbereich 3
Rechts-, Kosteneinziehungs-, Unterhalts- und Nachlassstelle

Leitung
Frau Gorr

Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Vorsprachetermin über Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Verkehrsanbindungen

Rollstuhlgerecht
Zugang zum Aufzug:
Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek und über den Innenhof hinter dem Standesamt

Die Behindertenparkplätze befinden sich direkt am Haupteingang Otto-Suhr-Allee 100