Ordnungsbehördliche Bestattungen

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Allee

Das Gesundheitsamt beauftragt eine würdevolle Bestattung für Menschen, die niemanden mehr haben, wenn sie am Ende ihres Lebens angekommen sind.
Diese Bestattungen von Amts wegen werden notwendig, wenn dem Gesundheitsamt verstorbene Personen ohne bestattungspflichtige Angehörige entweder durch die Polizei, einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung gemeldet werden.
Da aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Pietät eine zeitnahe Bestattung erforderlich ist, kann es zu einer solchen Bestattung auch kommen, sofern Bestattungspflichtige nicht rechtzeitig zu ermitteln sind oder sie ihre Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. In diesem Falle besteht wegen der Kosten gegen den Bestattungspflichtigen ein Erstattungsanspruch.

Nach dem Bestattungsgesetz sind folgende Personen bestattungspflichtig:
  • der Ehegatte oder der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • die volljährigen Kinder
  • die Eltern
  • die volljährigen Geschwister
  • die volljährigen Enkelkinder die Großeltern