Der Bezirksteilhabebeirat ist ein Gremium, das nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(AG SGB IX) in allen Berliner Bezirken zu bilden ist und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Erkrankungen fördern soll. Er dient als Bindeglied zwischen den Betroffenen und der Bezirksverwaltung, um deren Anliegen und Bedürfnisse in politischen und administrativen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Er ist Impulsgeber für die strategische Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Bezirk, wird gegenüber Leistungsträger und Leistungserbringern beratend tätig und formuliert Handlungsempfehlungen zur Qualität der Leistungsgewährung und -erbringung.
Der Bezirksteilhabebeirat Charlottenburg-Wilmersdorf hat sich auf seiner konstituierenden Sitzung am 13.11.2020 gebildet und die Geschäftsordnung beschlossen. Die Mitglieder des Teilhabebeirats erreichen Sie über die hier angegebenen Kontaktadressen oder über die Geschäftsstelle.
Die Geschäftsführung wechselt jährlich zwischen den verantwortlichen Ressorts für Jugend und Soziales im Bezirksamt. Im Jahr 2026 übernimmt Frau Bezirksstadträtin Duda für die Abteilung Bürgerdienste und Soziales den Vorsitz des Bezirksteilhabebeirats. Die Mitglieder des Bezirksteilhabebeirats sind unter den nachstehend veröffentlichten Kontaktdaten oder über das Büro des vorsitzenden Stadtrates für Vorschläge zu Beratungsinhalten erreichbar.