Schulaufsicht Charlottenburg-Wilmersdorf

Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

  • Referatsleiterin
    Frau Geisler, Tel (030) 9029-25102, Fax (030) 9029-25109, E-Mail
  • Stellv. Referatsleiterin, Schulaufsicht für Integrierte Sekundarschulen (ISS)
    Frau Lecke, Tel (030) 9029-25103, Fax (030) 9029-25109, E-Mail
  • Schulaufsicht für Gymnasien und den zweiten Bildungsweg
    Herr Kögler, Tel.:(030) 9029-25104; Fax (030) 9029-25109, E-Mail: E-Mail
  • Sekretariat der Referatsleiterin und für die Schulaufsichten der ISS, Gymnasien und dem zweiten Bildungsweg
    Frau Bütow, Tel (030) 9029-25101, Fax (030) 9029-25109, E-Mail
  • Schulaufsicht für Grundschulen
    Frau Pienkny, Tel. (030) 9029-25149, Fax (030)9029-25109, E-Mail
  • Schulaufsicht für SESB-Grundschulen und Förderzentren
    Herr Dettmer, Tel. (030) 9029-25105, Fax (030) 9029-25109, E-Mail
  • Sekretariat der Schulaufsichten für die Grundschulen und Förderzentren
    Frau Toussaint, Tel (030) 9029-25114, Fax (030) 9029-25108, E-Mail
  • Fachaufsicht über ergänzende Förderung und Betreuung
    N.N., Tel (030) 9029-25106, Fax (030) 9029-25109, E-Mail
  • Verwaltungsleiterin
    Frau Wahrenburg, Tel (030) 9029-25111, Fax (030) 9029-25109, E-Mail
  • Klärungsstelle für Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse
    Herr Mantschew, Tel. (030) 9029-12928, Fax (030) 9029-12929, E-Mail
  • Personalrat der allgemein bildenden Schulen Charlottenburg-Wilmersdorf
    Darwinstraße 15, 10589 Berlin
    Sprechstunde außerhalb der Ferien donnerstags 15-17 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
    Tel (030) 9(0)249-4910, Fax-Nr. (030) 9(0)249-4920
    E-Mail
    www.pr-cw.de
Grüne Schreibtafel, auf der das Wort "Schulrecht" mit Kreide steht.

Schulwesen

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Artikel 7, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Hierdurch wird die soziale Ausgewogenheit sowie die religiöse, weltanschauliche und parteipolitische Neutralität des Schulwesens gewahrt.

Die Schulaufsicht wird von den Schulaufsichtsbehörden wahrgenommen. Sie gewährleisten die Entwicklung und Qualität schulischer Arbeit, regeln also alle inhaltlichen Angelegenheiten hinsichtlich Unterricht und Schule.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Für das Schulwesen in Berlin zuständig ist dieSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Sie ist Schulaufsichtsbehörde, oberste und zugleich Dienstbehörde – und für die zentral verwalteten Schulen zusätzlich noch Schulträger.
Die Schulaufsichtsbehörde trifft Entscheidungen über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Berliner Schulwesen wie z.B. die Grundlagen der Schulorganisation und des Unterrichts sowie die Aufstellung des Schulentwicklungsplanes. Sie übt darüber hinaus die fachliche Aufsicht über die öffentlichen Schulen aus.

Arbeitsplatz im Büro

Berliner Schulgesetz

In Abgrenzung zum traditionellen Verständnis von Schulaufsicht legt das neue Berliner Schulgesetz fest, dass die Schulaufsichtsbehörde vorrangig beratend und unterstützend tätig werden soll und bei der Ausübung der fachlichen Aufsicht die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schulen zu beachten ist.
Die für die jeweiligen Schulen zuständigen Schulaufsichtsbeamten unterstützen und beraten die Schulen bei der Entwicklung von Schulprogrammen und Angelegenheiten der internen Evaluation; zur Unterstützung der Schulentwicklung im Rahmen der externen Evaluation (Schulinspektion) können Zielvereinbarungen mit den Schulen geschlossen werden.

Berliner Bezirke

Berliner Bezirke

Aufgaben der Bezirke In Berlin werden staatliche und gemeindliche Tätigkeiten nicht getrennt, die Aufgaben des Schulträgers werden von den Bezirken übernommen. Ihnen obliegt die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten der allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der zentral verwalteten Schulen, hierzu zählen insbesondere Bau, Ausstattung und Unterhaltung. Die Einrichtung von Klassen und die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an Schulen fällt in den Verantwortungsbereich der Bezirksämter, sie decken den Sachbedarf, stellen das Verwaltungspersonal und sind für die laufende Verwaltung der Schulen verantwortlich. Die mit diesen Aufgaben verbundenen Ausgaben, die auch die Ausgaben für Lehrmittel einschließen, werden von den Bezirken übernommen.

Qualitätsmanagement der Berliner Schulaufsicht

Der ehemalige Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner hat Maßnamen zur Verbesserung der Arbeit der Schulaufsicht beschlossen. Zu einem positiven Prozess gehört eine effiziente Konzentration der auf ihren Kern ausgerichteten Schulaufsicht und ein Denken von den Bedürfnissen der Schule selbst her. Erfolg und Qualität muss täglich in der Schule am Schüler entstehen. Auf diese Ideen zielen auch die im Abschlussbericht der Projektgruppe „Qualitätsmanagement der Schulaufsicht“ vom 29. August 2007 vorgestellten Überlegungen zum Qualitätsmanagement einer in erster Linie unterstützenden Schulaufsicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie