Aufgaben der Bezirke In Berlin werden staatliche und gemeindliche Tätigkeiten nicht getrennt, die Aufgaben des Schulträgers werden von den Bezirken übernommen. Ihnen obliegt die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten der allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der zentral verwalteten Schulen, hierzu zählen insbesondere Bau, Ausstattung und Unterhaltung. Die Einrichtung von Klassen und die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an Schulen fällt in den Verantwortungsbereich der Bezirksämter, sie decken den Sachbedarf, stellen das Verwaltungspersonal und sind für die laufende Verwaltung der Schulen verantwortlich. Die mit diesen Aufgaben verbundenen Ausgaben, die auch die Ausgaben für Lehrmittel einschließen, werden von den Bezirken übernommen.