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Важлива інформація для біженців війни з України:
Informationen zum Thema "Energiesparen":
Schulaufsicht
Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

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Schulwesen
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Artikel 7, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Hierdurch wird die soziale Ausgewogenheit sowie die religiöse, weltanschauliche und parteipolitische Neutralität des Schulwesens gewahrt.
Die Schulaufsicht wird von den Schulaufsichtsbehörden wahrgenommen. Sie gewährleisten die Entwicklung und Qualität schulischer Arbeit, regeln also alle inhaltlichen Angelegenheiten hinsichtlich Unterricht und Schule.

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Berliner Bezirke
Kontakt
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Außenstelle Charlottenburg-Wilmersdorf
Referatsleitung
Simone Geisler
E-Mail
- Tel.: (030) 9029-25102
- Fax: (030) 9029-25109
Nahverkehr
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