Drucksache - 1621/5
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Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die oben genannte Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Für Mieterinnen und Mieter mit Mietschulden steht die Soziale Wohnhilfe der Abteilung Soziales und Gesundheit sowohl beratend als auch agierend zur Verfügung.
Es wird jeweils geprüft, ob nach den rechtlichen Voraussetzungen eine Kostenübernahme von Mietschulden entweder gemäß SGB II oder XII möglich ist. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Schuldenübernahme mit Hilfe von Stiftungsmitteln erfolgen. Die individuelle Situation der Betroffenen, auch unter Einbeziehung möglicher Einschränkungen durch die Corona-Pandemie werden bei der Prüfung berücksichtigt.
Das Wohnungsamt hat keine gesetzliche Handhabe Mietrück-stände oder rückwirkende Zahlungen zu leisten.
2018 wurden 3873 Wohngeldanträge, 2019 3616 Anträge und bis zum 31. Juli 2020 wurden 3499 Anträge gestellt. Die Erhöhung resultiert nicht nur aufgrund von Einkommens-verlusten durch Corona, sondern auch durch die Erhöhung des Wohngelds (Gesetzesänderung) ab Januar 2020.
Weitere Daten liegen dem Bezirksamt nicht vor.
Finanzielle Leistungen für Studierende sind durch die Fachstelle Soziale Wohnhilfe und das Wohnungsamt nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
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