Drucksache - 1384/5  

 
 
Betreff: Anwendung der Redezeitregelung auf Mitglieder des Bezirksamts
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Wapler 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.12.2019 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
23.01.2020 
11. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.02.2020 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

In § 17 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung wird ein neuer Satz 2 und Satz 3 eingefügt, der lautet wie folgt:

 

„Die den Fraktionen bei der Beratung von Beschlussempfehlungen und -vorschlägen sowie bei der Beratung von Anträgen und Großen Anfragen zustehende Redezeit soll auch von den Mitgliedern des Bezirksamts nicht überschritten werden. Bei der Beantwortung von Großen Anfragen, Mündlichen Anfragen, Spontanen Anfragen und Einwohnerfragen soll sich das Bezirksamt an die Redezeitregelung nach § 17 Abs. 2 halten.

 

Der bisherige § 17 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung wird zu § 17 Absatz 2

Satz 4.

 

 

 
 

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