Drucksache - 1384/5
Die BVV beschließt:
In § 17 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung wird ein neuer Satz 2 und Satz 3 eingefügt, der lautet wie folgt:
„Die den Fraktionen bei der Beratung von Beschlussempfehlungen und -vorschlägen sowie bei der Beratung von Anträgen und Großen Anfragen zustehende Redezeit soll auch von den Mitgliedern des Bezirksamts nicht überschritten werden. Bei der Beantwortung von Großen Anfragen, Mündlichen Anfragen, Spontanen Anfragen und Einwohnerfragen soll sich das Bezirksamt an die Redezeitregelung nach § 17 Abs. 2 halten.“
Der bisherige § 17 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung wird zu § 17 Absatz 2 Satz 4.
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