Drucksache - 1305/5
1. Mündliche Anfrage Dr. Jürgen Murach SPD-Fraktion Einsatz von Dialog-Displays
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
2. Mündliche Anfrage: Albrecht Förschler CDU-Fraktion Grünfläche ade?
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
3. Mündliche Anfrage: Christoph Wapler Fraktion B‘90/Die Grünen Einsatz der Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes in ziviler Kleidung?
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Herz.
4. Mündliche Anfrage: Stephanie Fest FDP-Fraktion Antrag zur baulichen Fertigstellung des Schoeler-Schlösschens
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
5. Mündliche Anfrage: Jan von Ertzdorff-Kupffer AfD-Fraktion Kostendeckung der Schulspeisungen
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
6. Mündliche Anfrage: Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE WerkStadtForum
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
7. Mündliche Anfrage: Dr. Ann-Kathrin Biewener SPD-Fraktion Umsetzung des Familienservicebüros
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
8. Mündliche Anfrage: Hans-Joachim Fenske CDU-Fraktion Westendallee
Ich frage das Bezriksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
9. Mündliche Anfrage: Johannes Heyne FDP-Fraktion Veränderungssperre WOGA-Komplex
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Die Veränderungssperre wurde bis zum 7.4.2021 verordnet. Die Wirkung der Veränderungssperre ist aber auch unter Berücksichtigung von § 17 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuches zu betrachten.
Das Bezirksamt führt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 4-68 fort. Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen, über die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit entsprechender Zweckbestimmung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Kindertagesstätte mit ca. 150 Plätzen geschaffen werden. Zurzeit werden über ein entsprechendes Gutachten die für eine Begründung des Planerfordernisses im Sinne des § 1 (3) BauGB erforderlichen Grundlagen ermittelt.
Zu 2: Die Einschätzung, welche möglichen Auswirkungen der zukünftige Ablauf der Veränderungssperre auf das laufende gerichtliche Verfahren VG 19 K 664.17 hat, kann nicht beantwortet werden, da dies der Entwicklung des Streitverfahrens vorgreifen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
10. Mündliche Anfrage: Dr. Michael Seyfert AfD-Fraktion Stand der Planung MUF Fritz –Wildung-Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Die Planungen zur Errichtung einer Modularen Unterkunft auf dem Gelände der Fritz-Wildung-Str. 12 befinden sich noch am Anfang. Bis Mitte Oktober haben Gespräche zwischen Senat und Bezirk stattgefunden, um die Möglichkeit einer Vereinbarkeit der MUF-Planungen mit den Erweiterungsabsichten des Kuratoriums Wohnen im Alter (KWA) für Kurzzeit- und Tagespflege auf demselben Grundstück zu überprüfen. Das Bezirksamt konnte sich dabei mit dem Ziel durchsetzen, in der weiteren Planung beide Nutzungen zu berücksichtigen. Unter diesen Voraussetzungen hat das Bezirksamt keine Bedenken gegen die Entlassung des Grundstücks aus dem Fachvermögen des Sportamtes an den Senat. Die weitere Planung bzw. Erstellung einer Zeitschiene obliegt dem Senat. Dabei sei darauf hingewiesen, dass der Bau der MUF nur unter der zum 31.12.2019 außer Kraft tretenden Sonderregelung für Flüchtlingsunterkünfte nach § 246 Abs. 14 BauGB möglich ist und daher einer zügigen Realisierung bedarf.
Zur Errichtung eines Gebäudes der Stiftung KWA unter den aktuellen Rahmenbedingungen gibt es noch keine zeitliche Planung. Das KWA prüft die veränderten Rahmenbedingungen durch die durch den Senat vorgegebene Grundstücksverfügbarkeit derzeit und wird sich nach interner Beratung, auch möglicher veränderter Planung, und Beratung mit dem Bezirksamt über die planungsrechtlichen weiteren Notwendigkeiten zu gegebener Zeit zur weiteren Zukunft des Projektes äußern.
Zu 2: Das Bezirksamt wird zu gegebener Zeit Informations- und Dialogveranstaltungen vor Ort durchführen. Die Erfahrungen zeigen, dass sich solche Formate dann bewähren, wenn belastbare Informationen vorliegen (wie z.B. Entwürfe der Bauplanungen sowie verlässliche Zeitschienen). Auf Grundlage dieser Informationen wird der Dialog gestaltet. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich um Formate zur Information der Anwohnerschaft sowie zur Gestaltung eines Dialoges zwischen Planungsbeteiligten und Anwohnerschaft handelt und nicht um formalisierte Beteiligungsformate.
Eine Bürgerbeteiligung würde auch im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens erfolgen, welches für die Errichtung eines Gebäudes der Stiftung KWA erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
11. Mündliche Anfrage: Dr. Ann-Kathrin Biewener SPD-Fraktion Umweltkonferenz- was hat es damit auf sich?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Bei der Umweltbildungskonferenz geht es darum, Ideen für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Naturschutz- und Umweltbildung zu sammeln. Grundlage für die Einrichtung der Koordinierungsstelle ist das Umweltbildungskonzept „Netzwerk Stadtnatur“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Stiftung Naturschutz. Das Umweltbildungskonzept fordert eine zentrale Koordinierungsstellen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zur Steuerung von Projekten und zur Förderung eines besseren Verständnisses für die Stadtnatur. Diese sollen um Koordinierungsstellen in den Bezirken ergänzt werden.
Das Umweltbildungskonzept „Netzwerk Stadtnatur“ verfolgt folgende Umweltbildungsziele
Diese Ziele sollen langfristig durch die bezirklichen Koordinierungsstellen für Naturschutz- und Umweltbildung unterstützt werden. Über das Konzept, das Ausschreibungsverfahren und die Auswahlentscheidung wurde in den Jahren 2018 und 2019 im Umweltausschuss informiert.
Zielgruppen der Veranstaltung am 24.10.19 sind in erster Line Träger für Umweltbildung und Personen und Einrichtungen gewesen, die Umweltbildungsmaßnahmen wahrnehmen wollen. Es ging um ein Kennenlernen der bestehenden Angebote, handelnden Akteure und bisherigen Ideen. Vertreter*innen des Bezirksamtes wurden eingeladen und werden auf Fachebene auch teilnehmen. Bedauerlicherweise wurde bei der Terminfindung nicht die Abstimmung mit den Büros der beiden fachlich betroffenen Abteilungsleitungen und den in der BVV vertretenen Fraktionen gesucht. Bei den weiteren Terminen zur Natur- und Umweltbildung in Charlottenburg-Wilmersdorf wird darauf geachtet werden. Aktuell können über die Plattform "meinBerlin" Anregungen und Hinweise in den Prozess eingespeist werden.
Zu 2: Die kalkulierten Kosten vom Zuwendungsempfänger belaufen sich auf 6.095,00 Euro. Zuwendungsfähig sind allerdings nur die tatsächlich entstandene Kosten, die nach je nach Aufwand deutlich niedriger liegen können. Hierfür werden Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz verwendet, die im Rahmen einer auftragsweisen Bewirtschaftung durch das Umwelt- und Naturschutzamt abgerufen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
12. Mündliche Anfrage: Susanne Klose CDU-Fraktion Pflege ermöglichen und Zufahrten schützen
Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist es richtig, dass rund um den Ludwig-Barnay-Platz, Rauenthaler Str., Bonner Str. und Wetzlaer Str. durch fehlende Halte- / Parkmöglichkeiten die Pflege des Platzes durch das Grünflächenamt erschwert wird und die Fahrzeuge dadurch oftmals den dafür nicht geeigneten Eingangsbereich der Grünanlage als „Parkplatz“ nutzen müssen? 2. Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt,die Pflege des Platzes zu gewährleisten, ohne dass es zu Spannungsfeldern mit den hier Parkenden kommt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Ja. Die Pflegefahrzeuge des Fachamtes erreichen die Grünanlage über einen provisorischen Zugang an der Bonner Straße. Andere geeignete Zufahrtsmöglichkeiten existieren derzeit nicht.
Zu 2: Eine gute und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten darstellbare Pflege der Grünanlage ist nur zu gewährleisten, wenn sie regelmäßig von Pflegefahrzeugen befahren wird. Von bezirklicher Seite wird derzeit geprüft, wo und wie eine offizielle Zugangsmöglichkeit mit Halteverbot- oder Ladezone (neben dem Spielplatz oder am vorhandenen Kiosk) geschaffen werden kann. Spannungsfelder mit den hier Parkenden sollen möglichst verhindert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
13. Mündliche Anfrage: Dr. Ann-Kathrin Biewener SPD-Fraktion WerkStadtForum- Zukunftsplanung ohne Frauen?
Ich frage das Bezirksamt:
Durch die Nachfrage von Frau Dr. Biewener zur 6. Mündlichen Anfrage wird die Beantwortung zur 13. Mündlichen Anfrage als erledigt erklärt.
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