Drucksache - 1220/5
Die BVV beschließt:
„Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf zum Bezirksdoppelhaushaltsplan 2020/2021 in der als Anlage beigefügten Fassung mit folgenden Abschlusszahlen:
HAUSHALTS- EINNAHMEN AUSGABEN VERPFLICHTUNGS- JAHR ERMÄCHTIGUNGEN EUR EUR EUR
2020 759.830.900 759.830.900 4.955.000
2021 777.855.700 777.855.700 5.955.000
Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelnen Titeln, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 einzuarbeiten. Dies gilt bis zur Übersendung an das Abgeordnetenhaus von Berlin auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern – erforderlich sind.
Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zur o.a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2020/2021 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen (siehe ggf. Anlagen).“
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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