Drucksache - 1129/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, den Eigentümer*innen der Fechnerstr. 7 eine kurze Frist für die Einreichung aller Unterlagen für den Bauantrag einzureichen und diesen schnellstmöglich zu prüfen.
Lehnt das Bezirksamt den Bauantrag ab, ist dies der Abteilung Zweckentfremdung schnellstmöglich zu berichten. Die Abteilung Zweckentfremdung soll anschließend unverzüglich unter der Androhung der Festsetzung von Zwangsgeldern den Wohnraum, zumindest über Zeitmietverträge, wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuführen. Der BVV ist bis zum 30.04.2019 zu berichten.
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