Drucksache - 1129/5  

 
 
Betreff: Mieter*innen in der Fechnerstr. 7 schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.04.2019 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
19.06.2019 
59. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
07.08.2019 
60. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
07.05.2021 
104. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten. vertagt   
19.05.2021 
105. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
02.06.2021 
107. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
16.06.2021 
108. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung -Zoom-Meeting. Gäste möchten sich im BV-Büro (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de) anmelden. Sie erhalten die Zugangsdaten per E-Mail.- vertagt   
18.06.2021 
109. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.08.2021 
59. Öffentliche Sitzung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Gäste möchten sich anmelden. ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Eigentümer*innen der Fechnerstr. 7 eine kurze Frist für die Einreichung aller Unterlagen für den Bauantrag einzureichen und diesen schnellstmöglich zu prüfen.

 

Lehnt das Bezirksamt den Bauantrag ab, ist dies der Abteilung Zweckentfremdung schnellstmöglich zu berichten. Die Abteilung Zweckentfremdung soll anschließend unverzüglich unter der Androhung der Festsetzung von Zwangsgeldern den Wohnraum, zumindest über Zeitmietverträge, wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuführen.

Der BVV ist bis zum 30.04.2019 zu berichten.

 

 

 


 

 
 

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