Drucksache - 1103/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.04.2019 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

 

1. Einwohnerfrage Rainer Leppin

 Bahnhof Jungfernheide

 

  1. 1. Nach Auskunft der Projektleitung ist die BVG sehr daran interessiert noch in diesem Jahr einen Mobilitätshub am Bahnhof Jungfernheide, Ausgang Max-Dorn-Straße zu errichten, sofern vom Bezirksamt die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen schafft. Wie weit ist dieser Prozess innerhalb des Bezirksamtes mittlerweile gediehen?
     
  2. 2. Welche längerfristigen Pläne verfolgt das Bezirksamt im Hinblick auf den Bahnhof Jungfernheide, Ausgang Olbersstraße?
     
  3. 3. Welche Maßnahmen beabsichtigt das Bezirksamt zu ergreifen, um die Situation am Bahnhof im Hinblick auf Barrierefreiheit, Sicherheit (Beleuchtung), Hygiene (Toiletten, Müllcontainer) und Aufenthaltsqualität (Sitzbänke) kurz- bzw. mittelfristig zu verbessern?
     

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Das Bezirksamt kann als nachgeordnete Behörde des Landes Berlin die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ändern. Für die Berlinweit geplanten Mobilitätshubs sind entsprechende Rahmenvereinbarung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der BVG angezeigt. Der Standort wäre aus meiner Sicht gut geeignet, sowohl einen Mehrwert für Pendler*innen als auch für Anwohner*innen zu generieren.

 

zu 2.

Am 12. April 2019 fand auf Einladung der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt eine Einwohnerversammlung zur Situation rund um den Bahnhof Jungfernheide statt. Als problematisch am angesprochenen Ausgang wurde von allen Seiten insbesondere die unübersichtliche und schlecht einsehbare städtebauliche Situation benannt. Es kam der Wunsch nach einem qualitativ hochwertigem Bahnhofsvorplatz zum Ausdruck. Das Bezirksamt ist für die Übermittlung von Gestaltungsvorschlägen offen und erwägt im Anschluss an eine weitere Einwohner*innenversammlung Ende des Jahres die Auslobung eines Gestaltungswettbewerbs. Gegenstand sollte auch die bessere Verortung des Spielplatzes sein.

 

zu 3.

Die Barrierefreiheit innerhalb des Bahnhofs liegt in der Zuständigkeit der Bahn. Im Nachgang zu einer Begehung hat die Deutsche Bahn die als zu steil empfundenen Rampen geprüft. Der festgestellte Neigungswinkel von 6% ist im zulässigen Rahmen. Eine mittelfristige Verbesserung der Zugänglichkeit von der Südseite wird seitens des Bezirksamts angestrebt, scheint aber derzeit nicht möglich.

Eine der neuen öffentlichen Toilettenanlagen wird am Bahnhof Jungfernheide prioritär realisiert. Bei der Versammlung haben alle Seiten (Bezirk, Bahn, BVG) zugesagt, die Zuständigkeit für die Müllproblematik (insbesondere in Folge des anliegenden gastronomischen Angebots) geklärt und die nicht ordnungsgemäße Situation behoben wird. Außerdem werden Fahrradbügel als sichere Abstellmöglichkeiten installiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

2. Einwohnerfrage Reinhard Klose

 Stellplätze in der Röntgenstraße

 

  1. Ist es zulässig, daß die Autovermietung freecars24.de bis zu 15 Autos in der Röntgenstraße (Hausnummer 1-3 bzw. 13-14) abstellt wodurch die Anwohner nur noch wenig Parkmöglichkeiten haben?
     
  2. Muss die Autovermietung freecars24.de nicht ausreichend (private) Stellplätze für Ihre Mietwagen bei der Gewerbeanmeldung nachweisen?
     
  3. Wer war für die Genehmigung des Gewerbes verantwortlich bzw. was kann ich machen um diesen unhaltbaren Zustand zu ändern?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Herz:

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

zu 1.

Sofern es sich um zugelassene Kraftfahrzeuge handelt und diese im Rahmen der geltenden Parkordnung abgestellt werden, können sie im Rahmen des Gemeingebrauchs auf öffentlichem Straßenland abgestellt werden. Insoweit sind ggf. entstehende Einschränkungen in der Nutzung von Stellplätzen auf öffentlichem Straßenland hinzunehmen.

 

zu 2.

Ein Stellplatznachweis ist keine Voraussetzung für die Erstattung einer Gewerbeanzeige.

 

zu 3.

Autovermietung ist lediglich ein anzeigepflichtiges, aber kein genehmigungsbedürftiges Gewerbe.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

3. Einwohnerfrage Michael Roeder

 Olivaer Platz

 

Am 15.3. zitierte die Morgenpost das Bezirksamt damit, daß "zwei Mitarbeiter für die Pflege (der Straßenbäume) verantwortlich sind ... viel zu wenig" und daß sich daher "der Bezirk vor zwei Jahren entschieden habe, keine Bäume mehr neu zu pflanzen, sondern den Bestand zu s c h ü t z e n". Ich frage daher:
 

  1. Wieviel Bäume hat der Bezirk bis zum 1.4.2019 auf dem Olivaer Platz (= nur Grünanlage plus Parkplatz, beides bis zur Straßenkante) gefällt und wieviele sollen es noch werden?
     
  2. Was sind das je Baum: a) Baumart? b) geschützt (Laubbaum usw./Stammumfang)? c) Grund der Fällung (Standunsicherheit/der Neuplanung im Weg/...)?
     
  3. Wieviel Neupflanzungen wird der Bezirk auf dem Areal vornehmen und wer wird sich um deren Pflege kümmern (siehe Zitat am Anfang)?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Im November 2017 fand eine Begehung unter Teilnahme von BVV-Vertretern statt, bei der neun zu fällende Bäume aufgezeigt wurden. Bis auf zwei Bäume, im Bereich der künftigen Wegeverbindung von der Bayreuther Straße zur Lietzenburger Straße, bestand Einvernehmen über die Fällmaßnahmen.

 

Nach einer erneuten Begehung des Olivaer Platzes am 15.02.2018 wurde Einvernehmen über die weitere Fällung von 12 Stück Bäumen auf dem Gelände des 1. Bauabschnittes hergestellt.

 

Den Baumfällmaßnahmen sind umfängliche Partizipationen am Planungsprozess – auch mit Baumschützern - vorausgegangen und spiegeln sich in zahlreichen BVV-Beschlüssen der letzten Jahre bis hin zum abschließenden Konsensplan der ‚Runden Tische‘. Das Ergebnis wurde in den Konsensplan vom Büro Rehwaldt (Dresden) eingearbeitet.

 

Die genannten Baumfällarbeiten (21 Bäume) wurden im Februar 2018 abgeschlossen.

 

Im Herbst 2017 war vorgesehen, eine Winterlinde (Nr. 31) aufgrund ihres Standorts (Überschneidung des Wurzelbereichs mit der künftigen Wegefläche) zu fällen. Es wurde dennoch vereinbart zu prüfen, ob es aufgrund des Wurzelverlaufs des Baumes, entgegen der zugrunde gelegten Annahme, bei der Überbauung zur Herstellung der Wegeflächen doch nicht zu einer gefährdenden Überbauung des Wurzelbereichs kommen würde. Leider fiel das Ergebnis der Suchschachtung per Hand negativ aus. Die fachliche Beurteilung erfolgte aus eigener Expertise.

 

Darüber hinaus wurde an zwei Linden gutachterlich festgestellt, dass sie aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden müssen.

 

Die genannten Baumfällarbeiten (3 Bäume) wurden im Februar 2019 abgeschlossen.

 

Aufgrund der bestehenden Verkehrssicherungspflichten im öffentlichen Raum können generell Fällungen zur Gefahrenabwehr nicht ausgeschlossen bzw. vorausschauend beziffert werden.

 

 

zu 2.

siehe Anlage

 

 

zu 3.

Im Zuge der Umbauarbeiten zur Neugestaltung des Olivaer Platzes werden zusätzlich 68 Bäume neu gepflanzt und fachgerecht gepflegt. Das hier angesprochene Zitat bezieht sich ausschließlich auf Straßenbäume im Bezirk.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

4. Einwohnerfrage Christine Wußmann-Nergiz

 Ehem. Reemtsma-Gelände

 

  1. Stimmt das BA zu, dass das ehemalige Reemtsma-Gelände nicht mit dringend benötigten Wohnungen bebaut werden, sondern ein " Industriestandort " bleiben soll?
     
  2. Könnte das Ba sich an dieser Stelle auch u. a. Wohnungsbau vorstellen?
     
  3. Hat das Ba sich dafür eingesetzt, dass neben der durch den Investor und Eigentümer "Wohnkompanie" beabsichtigte Nutzung auch Wohnungsbau ermöglicht wird, wenn ja, in welcher Weise?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

5. Einwohnerfrage Michael Roeder

 Volkspark Wilmersdorf / Parkweg längs der

 Nordseite vom 1.FC Wilmersdorf bis zur

 Prinzregentenstraße

 

  1. Ist dem Bezirksamt dieser Zustand bekannt: https://www.berliner-woche.de/charlottenburg/c-politik/politikerdenken-lieber-eigener-ruhm-als-pflege-des-bestehenden_a155404, daß also schon bei geringem Regenfall der vielbenutzte Weg vielfach nur noch am äußersten Rand passierbar ist?
     
  2. Wann wurde der Weg das letzte Mal saniert?
     
  3. Gleich daneben gibt es seit März 2018 eine Querung der beiden Sportplätze, für deren Neubau das Bezirksamt in der Lage war, 153.000 Eu zu finden. Was hat das Bezirksamt unternommen, um auch Geld für die längst überfällige Sanierung des wichtigeren Hauptweges zu finden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Ja, der Zustand ist auch unabhängig vom angegebenen Artikel, den Sie als Autor für das Online-Angebot der Berliner Woche geschrieben haben, bekannt.

 

Zu 2.

Aus Gründen der Konsolidierung des bezirklichen Haushaltes wurden die hier genannten Wege wie im Übrigen auch viele andere Parkwege mehrere Jahre nicht grundständig saniert.

Zu 3.

Der in den vergangenen Jahren entstandene gewaltige Rückstau wird nun im Rahmen der finanziellen und auch personellen Möglichkeiten schrittweise abgebaut. Leistungen zur Herstellung der Verkehrssicherheit werden kurzfristig ausgeschrieben. Zudem wird, sobald die notwendigen personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, bei der Senatsverwaltung UVK angefragt, ob eine grundständige Erneuerung des Parkwegs im Volkspark aus Mitteln zur Stärkung der Radverkehrsinfrastruktur geplant und finanziert werden könnte.

 

Im Übrigen möchte ich an dieser Stelle die von Ihnen in der Berliner Woche formulierte absurde Behauptung zurückweisen, "findige Leutchen im Bezirksamt" wären mit dem "Aufspüren" von "Steuergeldquellen" beschäftigt, um diese "für ihre eigenen Zwecke" – in diesem Fall angeblich für meinen persönlichen "Ruhm" – zu nutzen.

Der überwiegende Teil der Mittel, mit denen die Verwaltung arbeitet, kommt aus Steuererträgen, die von der Bevölkerung erwirtschaftet werden. Der sorgfältige Umgang mit diesen Mitteln und ihr Einsatz für das Allgemeinwohl und die Abwägung der unterschiedlichen Interessen in der Bevölkerung ist alltägliche Arbeit und Aufgabe der Verwaltung.

Es ist auch nicht das Verschulden des Bezirksamts oder seiner Mitarbeiter*innen, dass die Regelfinanzierung der Bezirke seit langer Zeit für einen Bestandserhalt nicht ausreicht und stattdessen eine wachsende Zahl von Sonderprogrammen mit unterschiedlichen Verfahrensweisen und Bedingungen aufgelegt wurde. Ich setze mich hier vehement für eine Umsteuerung ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

6. Einwohnerfrage Michael Roeder

 Bezirksamt und Vonovia

 

  1. Wie kam konkret die Zusammenarbeit zwischen Vonovia und Bezirksamt im Hinblick auf die Ausstellung Vonovia Award für Fotografie in der Kommunalen Galerie zustande?
     
  2. Welche Rolle spielte dabei "Goldmann Public Relations", zu deren Arbeitsbereichen - nach eigenen Angaben - ausdrücklich "Image-Management" gehört?
     
  3. Unterstützt Vonovia materiell oder immateriell die Kommunale Galerie oder einen anderen Bereich des Bezirkamtes bzw. hat dies angeboten oder wurde vom Bezirksamt darum gebeten und/oder ist eine weitere Zusammenarbeit geplant? Wenn ja, in welcher Weise und gegebenenfalls mit welchem Betrag und für welchen Zeitraum?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Roeder teile ich Folgendes mit:

 

1. Wie kam konkret die Zusammenarbeit zwischen Vonovia und Bezirksamt im Hinblick auf die Ausstellung Vonovia Award für Fotografie in der Kommunalen Galerie zustande?

 

Die Kommunale Galerie legt seit 2009 im Ausstellungsprogramm einen Schwerpunkt auf Fotografie. Die Ausstellung wurde der Kommunalen Galerie von einem Kurator angeboten.

 

 

2. Welche Rolle spielte dabei "Goldmann Public Relations", zu deren Arbeitsbereichen - nach eigenen Angaben - ausdrücklich "Image-Management" gehört?

 

Die Agentur Goldman hat die Öffentlichkeitsarbeit für die Ausstellung übernommen.

 

 

3. Unterstützt Vonovia materiell oder immateriell die Kommunale Galerie oder einen anderen Bereich des Bezirkamtes bzw. hat dies angeboten oder wurde vom Bezirksamt darum gebeten und/oder ist eine weitere Zusammenarbeit geplant? Wenn ja, in welcher Weise und gegebenenfalls mit welchem Betrag und für welchen Zeitraum?

 

 

Das Unternehmen hat die Kosten für die Einrichtung der Ausstellung übernommen.

Eine weitere Zusammenarbeit ist nicht geplant.

 

-          Produktion der Fotoprints und Rahmung von Vonovia beauftragt

-          Transport ( Hin+Rück)/ Versicherung   von Vonovia beauftragt

-          Druck Einladungen, Plakate und Katalog von Vonovia beauftragt

 

-          Folgende Kosten wurden übernommen:

-          Aufbau        329,93 €

-          Kunstpädagogisches Angebot (Workshops) inkl. Material  1065,- €

 

Die Kosten für den Abbau stehen noch nicht fest.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

7. Einwohnerfrage Joachim Neu

 Summer in the city rund um den Stuttgarter Platz

 (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Welche Möglichkeiten hat das Ordnungsamt trotz beschränkter Personalstellen und reduzierter Arbeitszeiten, um das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer rund um den Stuttgarter Platz zu steuern und in geregelte Bahnen zu lenken?
     
  2. Welche Möglichkeiten sieht das Ordnungsamt, nach Eröffnung des neuen Biergartens am Stuttgarter Platz, dort gegen Falschparker vorzugehen und  für Lieferdienste bestimmte Lieferzonen einzurichten?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

zu 1. und 2.

 

Die Bezugnahme in der Fragestellung auf reduzierte Arbeitszeiten des Ordnungsamtes kann von hier nicht nachvollzogen werden. Dies ist nicht der Fall. Ebenso wenig kann die Anmerkung bezüglich etwaig beschränkter Personalstellen nachvollzogen werden.

 

Der Bereich Stuttgarter Platz unterliegt der Regelbestreifung des Allgemeinen Ordnungsdienstes und dabei wird auch die Einhaltung der Vorschriften des ruhenden Verkehrs überwacht. Dies gilt zu jeder Zeit, vor wie nach Eröffnung von gastronomischen Einrichtungen. Die Verkehrssteuerung ist hingegen nicht Aufgabe des Ordnungsamtes.

 

Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt hat mitgeteilt, dass Ladezonen zwar auf Vorschlag von Anwohnern oder Anliegern eingerichtet werden können, jedoch nicht zur Verbesserung der Geschäftsabläufe der Anlieger, sondern nur zur Sicherung des ungehinderten Fließverkehrs.

 

Zu beachten ist dabei aber, dass Ladezonen durch jeden genutzt werden dürfen, der dort Ladetätigkeiten zu erledigen hat. Das gilt ebenso für Kunden und Lieferanten von Nachbarbetrieben als auch z. B. für Umzüge. Ebenso dürfen schwerbehinderte Menschen mit

 

einer Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung in diesen Bereichen bis zu 3 Stunden parken. Ladezonen werden niemals nur für einen bestimmten Betrieb eingerichtet.

 

Durch eine auf der Straße eingerichtete Ladezone kann also niemals sichergestellt werden, dass Lieferungen für das Anliegergrundstück erfolgen können, ohne dass der Fließverkehr behindert wird. Hieran würde auch eine Zusage im Vorfeld nichts ändern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

8. Einwohnerfrage  Joachim Neu

 Shared Space rund um den Stuttgarter Platz

 (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt eine zeitliche und geographische Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung dort anzustreben?
     
  2. Welche Möglichkeiten sieht das BA am Stuttgarter Platz für „alternative Fortbewegungsfahrzeuge“ mehr Platz auf Kosten des „ruhenden PKW Verkehrs“ zu schaffen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Notwendig ist nach Ansicht des Bezirksamts ein politischer Beschluss, also ein Beschluss der BVV, der ggf. angesichts der verkehrlichen Entwicklungen der letzten 12 Jahre die 2007 durch einen Bürgerentscheid aufgestellte Beschlusslage ändert. Angesichts der Herausforderungen einer wachsenden Stadt, der Luftreinhaltung und der angestrebten Förderung des Umweltverbunds kann eine erneute Abwägung der Argumente nur legitim sein. Ein Antrag zu diesem Thema wurde im Dezember 2018 von der SPD-Fraktion eingebracht und liegt dem Ausschuss für Verkehr und Tiefbau zur Beratung vor.

 

Zu 2.

Da für die Zukunft generell von einem steigenden Anteil und einer steigenden Anzahl der "Nicht-PKW-Verkehre" ausgegangen werden kann, sehe ich momentan keine Veranlassung zu speziellen Maßnahmen für "alternative Fortbewegungsfahrzeuge". Konkrete Planungen für den Stuttgarter Platz gibt es nicht.

 

Es sei mir noch der Hinweis gestattet, dass unter dem Begriff "shared space", der in der Überschrift der Anfrage verwendet wird, eben keine Trennung der Verkehre bzw. Veränderung der Anteile der Verkehrsflächen zu verstehen ist. "Shared space" bezeichnet die weitgehende Aufhebung von Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen zugunsten einer gleichberechtigten gemeinsamen Nutzung der Verkehrsfläche durch alle Verkehrsteilnehmer*innen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

9. Einwohneranfrage  Joachim Neu

 Blockade des Westkreuzparkprojektes durch den

 regierenden Bürgermeister

 (mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. Wie steht das Bezirksamt - vor dem Hintergrund des eingereichten Antrages zur Ausübung eines Vorkaufsrechtes - zu dieser Aussage?
     
  2. Welche Schlüsse zieht das Bezirksamt daraus für die Beziehung zwischen Bezirk und Senat?
     
  3. Welche Wege kann das Bezirksamt beschreiten um diese Blockade aufzuheben?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt sieht keine Auswirkungen der mutmaßlich vom Fragesteller gemeinten Äußerungen auf dem Landesparteitag der SPD auf die Ausübung des Vorkaufsrechts. Nach Wahrnehmung des Bezirksamts besteht eine uneingeschränkte Unterstützung der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen bei der Ausübung.

 

 

Zu 2. und 3.

Die Grundlagen für die Zusammenarbeit und die Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen Senat und Bezirksamt sind unverändert. Es sei auch darauf hingewiesen, dass die in Rede stehende Äußerung die senatsinternen Beziehungen, konkret der Umgang mit Senatsvorlagen aus den verschiedenen Häusern betraf.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 


 

 
 

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