Drucksache - 0927/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksverordnetenvorsteherin 
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2018 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Einwohnerfragen - Beantwortung

 

1. Einwohnerfrage Fred Hagemeister

 Stadtbibliothek

 

 

Wird das Bezirksamt darauf hinwirken, dass die Stadtbibliothek CW zukünftig - über den reinen Unterhaltungs-, Spiel- und Spaßfaktor hinaus - nur noch Computerspiele erwirbt und öffentlich anbietet, die
a) den allgemein anerkannten pädagogisch-didaktischen Anforderungen gerecht werden?
b) weder verrohend wirken noch zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassismus
anreizen oder Gewalt- und Mordszenen detailliert darstellen? (Vgl. die Prüfkriterien der BPjM.)
c) auch Informationen enthalten, die für schulische Lernprozesse in Kindergärten, Schulen, Hochschulen oder in der Beruflichen Aus- und Fortbildung nützlich sein könnten? (Vgl. das Konzept des GBL)

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Hagemeister,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Hagemeister teile ich Folgendes mit:

 

Wird das Bezirksamt darauf hinwirken, dass die Stadtbibliothek CW zukünftig - über den reinen Unterhaltungs-, Spiel- und Spaßfaktor hinaus - nur noch Computerspiele erwirbt und öffentlich anbietet, die

a)  den allgemein anerkannten pädagogisch-didaktischen Anforderungen gerecht werden?

 

Die Öffentliche Bibliotheken haben sich zu einem Dritten Ort entwickelt: ein Ort zwischen Schule bzw. Arbeitswelt und dem Zuhause. Sie ist ein Ort, sich informell zu treffen, zu lernen, die lebendige Gemeinschaft zu fördern, miteinander ins Gespräch zu kommen und neue Erfahrungen zu sammeln. Aufenthalt, Interaktion und Animation stehen in einem engen Zusammengang. Es ermöglicht allen, unabhängig von der sozialen Lage die Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen.

 

Spiele gehören dabei zu den wesentlichen Handlungs- und Lernformen. Sie fördern die Identitätsentwicklung, die soziale Integration und Entwicklung Heranwachsender. Im Spiel müssen Regeln befolgt, Herausforderungen bewältigt und eigene Fähigkeiten erprobt werden. Heranwachsende sind vielfältigen Situationen ausgesetzt, in denen sie immer wieder an ihre Grenzen stoßen. Im Spiel können zu bewältigende Herausforderungen gewählt, Misserfolge kompensiert und an die eigenen Fähigkeiten angepasst werden. Das Sozialverhalten wird gestärkt. Die angebotenen Spiele der Genre Abenteuer, Rennsport, Sport und Arcade werden diesen Anforderung im Besonderen gerecht. Insofern werden alle Spiele allgemein pädagogisch-didaktischen Anforderungen gerecht.

 

 

b) weder verrohend wirken noch zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassismus

anreizen oder Gewalt- und Mordszenen detailliert darstellen? (Vgl. die Prüfkriterien der BPjM.)

 

Alle Computerspiele werden gemäß USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) bewertet und ausgezeichnet. Folglich sind die Spiele vor ihrer Veröffentlichung nach Kriterien des Jugendschutzgesetzes geprüft worden. Die in der Stadtbibliothek CW vorhandenen Spiele sind bezogen auf die Spielekonsole PS4 ohne Virtual Reality-Brille (VR-Brille) ausschließlich mit USK 0 Jahre bis USK 6 Jahre bewertet. Für die VR-Brille bieten wir Spiele ab USK 12 an, da auch erst ab diesem Alter die Verwendung der VR-Brille gestattet wird. Ein Spiel wird jeweils nur dann für den Jahrgang freigegeben, wenn es die Entwicklung und Erziehung des Kindes nicht beeinträchtigen kann. In der Heinrich-Schulz-Bibliothek und der Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek, wo jeweils Gaming-Boxen stehen, ist es Kindern ohne Begleitung der Eltern erst ab dem Alter von 6 Jahren erlaubt, in den Gaming-Boxen zu  spielen.

 

 

c) auch Informationen enthalten, die für schulische Lernprozesse in Kindergärten, Schulen, Hochschulen oder in der Beruflichen Aus- und Fortbildung nützlich sein könnten? (Vgl. das Konzept des GBL)

 

Die Potenziale des Spielens sind sowohl im Hinblick auf die Identitätsentwicklung als auch auf die soziale Integration eine anerkannte Lernform. Durch Spielen wird die Persönlichkeitsentwicklung umfassend gefördert. Deshalb schafft die Stadtbibliothek CW sowohl Interaktions- als auch kooperative Spiele an, die alleine oder mit bis zu 3 Mitspielern/innen gespielt werden können. Auf diese pädagogisch-didaktischen Ziele zur persönlichen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendlichen wird sich die Stadtbibliothek CW auch weiterhin konzentrieren und nicht die Gaming-Box mit schulischen Lernprozessen außerhalb der Öffentlichen Bibliothek überfrachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

2. Einwohnerfrage Dr. med. Michaela Becker

 Ratskeller Charlottenburg-Wilmersdorf

 

 

  1. Wieso wurde der Pächterin des Ratskellers Charlottenburg-Wilmersdorf gekündigt, obwohl der Betrieb schwarze Zahlen schreibt und dort Arbeitsplätze geschaffen wurden?

 

  1. Der geschichtsträchtige Ratskeller bietet ein heimeliges Ambiente, ähnlich einer berliner Eckkneipe, nur gehobener. Die Gemütlichkeit und Bodenständigkeit schätzen seine Besucher hoch. Wieso sehen sie diese Kultur- und Begegnungsstätte, dieses einzigartige Biotop für die Berliner, als nicht erhaltenswert an?

 

  1. Bibliotheken werden geschlossen und als Flüchtlingsheime umfunktioniert (z.B. Gerhart-Hauptmann Bücherei), Schrebergartenkolonien müssen Bauprojekten weichen (z.B. die frühere Kleingartenkolonie an der Wiesbadener Straße in Wilmersdorf) und jetzt soll auch noch der Ratskeller geschlossen werden. Wo sollen die Menschen künftig noch zusammenkommen, wenn ihnen der Lebensraum entzogen wird?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

3. Einwohnerfrage Stephan Hoffmann

Verkleinerung des öffentlichen Raumes am Henriettenplatz

 

 

  1. Wieviel Quadratmeter der ehemals der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Fläche des Henriettenplatzes mit seinem früher vorhandenen öffentlichen Spielplatz gehen durch die aktuelle Baumaßnahme dauerhaft oder zeitweise verloren?

 

  1. Während der Baumaßnahme wurde der Bauzaun in einer Art Salamitaktik auf dem Henriettenplatz unter anderem durch die Errichtung eines kleinen Bau-Containerdorfes immer weiter Richtung Westfälische Str. verschoben, so dass Mitbürger mit Rollator, Rollstuhlfahrer und Radfahrer jetzt schließlich keine stufenlose direkte Verbindung über den Henriettenplatz zum Kurfürstendamm mehr haben.
    Für ältere Mitbürger ist der Umweg über die Westfälische Str. sehr belastend.

    Warum wurden die Container auf dem öffentlichen Henriettenplatz errichtet und nicht auf dem Baustellengelände selbst oder alternativ auf dem sehr großen Parkplatz des benachbarten Baumarktes "Bauhaus"?

 

  1. Wird die lt. Baustellenleiter geplante Aufstellung von weiteren Containern auf dem bisher noch freien Teil des Henriettenplatzes seitens des Bezirks genehmigt (wer ist im Amt dafür verantwortlich?) oder besteht die Hoffnung, dass durch Auflagen oder eigene Maßnahmen des Bezirks kurzfristig wieder eine barrierefreie (stufenfreie) Verbindung zwischen Seesener Str. und Kurfürstendamm (S-Bahn und Bushaltestelle) hergestellt wird?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Für den Bereich des Henriettenplatzes wurden folgende Sondernutzungserlaubnisse erteilt:

 

Für den Zeitraum vom 30.10.17 bis zum 31.12.2021 auf einer Fläche von 244 m² und

für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis 31.12.2021 auf einer Fläche von 462 m².

 

Der genannte Spielplatz wurde durch den Bezirk angemietet, befand sich auf dem Gelände der Deutschen Bahn und wurde im Jahr 2006/2007 an die DB AG mit Eröffnung des Kinder-spielplatzes in der Georg-Wilhelm-Str. 5-7 zurückgegeben. Der Spielplatz wurde zurückgebaut, die Fläche betrug 326 m².

 

zu 2.

Bei einem Bauvorhaben diesem Umfangs ist es unabdingbar, Flächen für die Baustelleneinrichtung als Sondernutzung zur Verfügung zu Stellen. In der zu bebauenden Fläche ist die Aufstellung nicht möglich.

 

Deshalb steht der vorgeschlagene Standort auf dem ehemaligen Bahngelände, da eben dieses bebaut wird, nicht zur Verfügung. Die Fläche des Bauhausparkplatzes liegt zum einen weit entfernt von der Baustelleneinrichtung, die Bahntrasse liegt zwischen dem Parkplatz und der Baustelle und die Fläche befindet sich zudem nicht im Eigentum des Landes Berlin. Eine Verfügung über diese Fläche ist dem Straßen- und Grünflächenamt somit nicht möglich.

 

 

zu 3.

Da die Platzbefestigung schon seit Umgestaltung in den siebziger Jahren mit einer Abstufung, in Teilbereichen von mehreren Stufen, angelegt wurde, ist nach Errichtung des Bauzaunbereiches eine Verlängerung des fußläufigen Weges von der Seesener Straße zu den Haltestellen unumgänglich; er beträgt ca. 50 m.

 

Dieser Umweg wird als bedauerlich aber zumutbar angesehen. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Bezirksamt selbstverständlich von Bauherren Maßnahmen zur Barrierefreiheit bei Baustelleneinrichtungen einfordert und keine falsche Rücksicht auf Kosten der Bauherren übt. Die Errichtung von Rampen zur Überwindung der Stufen wurde geprüft, ist jedoch unter Berücksichtigung der erforderlichen Neigungen der Rampen nicht möglich.

 

Für eine Ausweitung der Containerstellung bzw. der Sondernutzung auf dem noch freien Teil des Henriettenplatzes liegen dem Bezirksamt keine Anträge vor. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass sich die Baustelleneinrichtung im Laufe der langen Bauzeit verändern wird. Das Bezirksamt ist daran interessiert, die Baustellenfläche und die Bauzeit auf das geringstmögliche Maß zu beschränken und die Barrierefreiheit so schnell als möglich wiederherzustellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 

4. Einwohnerfrage Ingo Zebger

„Geflüchtete besser in Quartiere integrieren“ (DS-Nr.: 0709/5)

 

 

  1. Zur BVV-Sitzung am 20. April 2018 wurde der Antrag 0709/5 „Geflüchtete besser in Quartiere integrieren“ eingebracht. Darin wird das Bezirksamt gebeten, mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein Konzept dafür zu entwickeln, dass in der Modularen Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) in der Quedlinburger Straße 45 Wohnungen nicht nur an Geflüchtete sondern auch an andere Wohnungssuchende vermietet werden und dieses dann auch bei anderen städtischen Wohnungsbauprojekten im Bezirk zu praktizieren, um die Integration der Geflüchteten zu verbessern.
    Wird die BVV darüber noch in diesem Jahr, also innerhalb von acht Monaten seit Antragstellung, beschließen? Wenn nicht, warum nicht?

 

  1. Wird das Bezirksamt mit der Erteilung der Baugenehmigung für die Quedlinburger Straße 45 so lange warten, dass nach einem BVV-Beschluss das obige Konzept erarbeitet werden kann und dass dessen Ergebnisse noch in die Planung des Bauvorhabens einfließen können? Wenn nicht, warum nicht?

 

  1. Am 20. April wurde der obige Antrag in der BVV-Sitzung behandelt, am 16. Mai im Integrationsausschuss und am 12. Oktober im Stadtentwicklungsausschuss. Bisher hat es daher keinen endgültigen Beschluss der BVV gegeben.
    Frage: Warum stand dieser Antrag zwischen 16. Mai und 12. Oktober in insgesamt sechs Stadtentwicklungsausschüssen nicht auf der Tagesordnung?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

5. Einwohnerfrage Manfred Markgraf

Integrationskonzept

 

 

  1. Eine Verordnete von der SPD erwähnte auf der letzten BVV-Sitzung, dass es Pläne für ein Integrationskonzept gibt, ich frage das Bezirksamt, welche sind das?

 

  1. Wann werden sie der breiten Öffentlichkeit vorgestellt?

 

  1. Warum hat das Integrationsbüro bis zum heutigen Tage noch nicht meine Anfrage nach der Auswertung der 2-ten Infoveranstaltung am 23-ten Juni geantwortet, obwohl der Bezirkbürgermeister auf der letzten Sitzung Gegenteiliges versprochen hat? Eine ausführliche Liste mit ausstehenden Antworten reicht die BI zur nächsten BVV-Sitzung ein.

 

Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann.

 

6. Einwohnerfrage Alexandra Zakharenko

Quedlinburger Str. 45

 

Was sind die Ergebnisse des Gesprächs mit der Finanzverwaltung des Senats vom 12.11.2018 zum Bauvorhaben Quedlinbuger Str. 45?

 

Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann.

 

 

7. Einwohnerfrage Christine Wußmann-Nergiz

Um- bzw. Neubau des Dreiecks Funkturm

 

 

  1. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz rechnet beim geplanten Um- bzw. Neubau des Dreiecks Funkturm mit einer Bauzeit " nicht unter 5 Jahren".

    Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass der seit dem Bau des " Bauhaus" und seit Beginn dieses Jahrzehnts mit Großbaustellen belasteten Bereich zwischen Rathenauplatz und Joachim-Friedrich-Straße nicht weiter belastet und als permanente Umleitungsstrecke eingerichet wird ?

 

  1. Plant das Bezirksamt die Wohnbevölkerung und Gewerbetreibenden im Ortsteil Halense rechtzeitig zu informieren und wenn ja, mit welchen Mitteln?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

8. Einwohnerfrage Joerg Hellhammer

Weitere Standorte für kleine modulare Unterkünfte für Geflüchtete bereitstellen (DS-Nr.: 0798/5)

 

 

  1. Zur BVV Sitzung am 21. Juni 2018 wurde der Antrag 0798/5, " Weitere Standorte für kleine Modulare Unterkünfte für Geflüchtete bereitstellen " eingebracht. Darin wird das Bezirksamt gebeten, dem Senat weitere Standorte im Bezirk für kleinere Unterkünfte für je 150 Geflüchtete zu melden, da für eine gute Integration kleinere Standorte nötig sind. Über diesen Antrag wurde von der BVV bis heute nicht endgültig beschlossen. Wird die BVV in dieser dringlichen Angelegenheit noch in diesem Jahr, also innerhalb von sechs Monaten, beschließen ? Wenn nicht, warum nicht ?

 

  1. Wenn in der MUF in der Quedlinburgerstr. 45 für eine bessere Integration nur 150 Geflüchtete untergebracht werden sollen, sind nur drei bis vier weitere Bauvorhaben mit öffentlich geförderten Wohnungen erforderlich, um die anderen ca. 450 Geflüchteten unterzubringen. Wenn der obige Antrag von der BVV positiv beschieden wird, wie lange wird dann das Bezirksamt brauchen, um dem Senat derartige drei bis fünf Standorte zu nennen ? Wenn dieses nicht innerhalb eines Monats erfolgen kann, warum nicht ?

 

  1. Als weitere fünf Standorte kommen z.B. in Charlottenburg-Wilm. infrage: Arcostr. 11, wo 110 Sozialwohnungen entstehen; Arcostr./ Ecke Alt-Lietzow, ein Parkplatz, wo Wohnungsbau möglich ist; Goethestr./ Ecke Krummestr.., ehemalige leer stehende Studentenwohnungen der evang. Kirche; Forckenbeckstr. wo auf der ehemaligen Kolonie Oeynhausen u.a. 65 Sozialwohnungen entstehen; Wiesbadenerstr. / Ecke Helgolandstr. ; wo auf ehem. Kleingartengelände 130 Wohnungen geplant werden.

Wenn der obige Antrag von der BVV positiv beschieden wird, wird dann das Bezirksamt dies fünf Vorhaben dem Senat nennen ? Wenn nicht, warum nicht (bitte bei jedem Vorhaben begründen) ?

 

Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann.

 

 

9. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg

 Quedlinburger Str. 45

 

  1. Auf dem Grundstück Quedlinburger Str. 45 soll die städtische Wohnungsbaugesellschaft WBM eine Modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) errichten. Das Grundstück ist Teil des Bebauungsplanes 4 – 9a, der für das obige Grundstück eine GFZ 3,0 und VII Vollgeschosse zulässt. Die bisher bekannte Planung hat jedoch eine ca. 10 % höhere Geschossfläche und im Gebäude an der Straße mit acht Geschossen ein Geschoss zu viel. Die Nachbarbebauung hat nur sieben und die gegenüber nur sechs Geschosse. Hat das Bezirksamt diese städtebaulich nicht vertretbare Planung bereits auf die GFZ 3,0 und max. sieben Geschosse reduziert oder wird es das noch tun? Wenn nicht, warum nicht?

 

  1. Wenn das Bezirksamt die Planung nicht auf die gemäß dem obigen Bebauungsplan zulässige GFZ 3,0 und die max. zulässigen sieben Geschosse reduzieren wird, wie möchte es den Nachbarn und der Öffentlichkeit gegenüber vertreten, dass das Bezirksamt ausgerechnet einer städtischen Wohnungs-baugesellschaft, die eigentlich Vorbild sein sollte, ein Überschreiten der gesetzlich festgelegten Größe und Höhe dieses Gebäudes genehmigt?

 

  1. Im obigen Bebauungsplan ist direkt östlich neben dem Baugrundstück ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit von der Quedlinburger Str. zur Straße Am Spreebord festgelegt. Diese Durchwegung ist nicht mehr möglich, da das Bezirksamt seinerzeit ohne ein B'planänderungsverfahren der Gießerei Noak genehmigt hat, das Gehrechtgelände zu überbauen. Wird das Bezirksamt jetzt zeitnah ein B'planverfahren durchführen mit dem Ziel, weiter östlich ein neues Gehrecht für die Allgemeinheit festzulegen? Wenn nicht, warum nicht?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

10. Einwohnerfrage Marlene Cieschinger

 Trinkbrunnen

 

 

  1. Wie viele der 100 neuen Trinkbrunnen, die im Rahmen des Aktionsprogramms Trinkwasserbrunnen der SenUVK in Absprache mit den Bezirksämtern bezirksweise errichtet werden sollen, sind für Charlottenburg-Wilmersdorf vorgesehen?

 

  1. Wurden davon bereits welche aufgestellt und welche weiteren Standorte sind dafür geplant?

 

  1. Hat sich das Bezirksamt an der, von der SenUVK am 23.10. erwähnten, gemeinsamen Suche mit den BWB nach barrierefrei nutzbaren Trinkbrunnen, die nicht allzu schwierig sein dürfte, beteiligt oder hat es das in Zukunft noch vor?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

11. Einwohnerfrage Angelo Bienek

 Radverkehrinfrastruktur

 (Schriftliche Beantwortung)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die o. g. Einwohnerfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

  1. Welche Hauptstraßen in unserem Bezirk ohne Radverkehrsinfrastruktur werden vorrangig nach den Maßgaben des Mobilitätsgesetzes bis Ende 2019 umgebaut und erhalten dadurch eine Mobilitätsgesetz konforme Infrastruktur für Radfahrende?
    Wenn es keine Planungen gibt, warum nicht?

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) hat für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zwei Straßenzüge vorgeschlagen:

 

-          einen Teilbereich der Brandenburgischen Straße nördlich der Konstanzer Straße und

-          den Straßenzug Dovestraße - Helmholtzstraße

 

Beide, von der Senatsverwaltung erarbeitete Planungen, sind noch in der Diskussion und in Abstimmung von SenUVK mit der Verkehrslenkung Berlin.

 

  1. Welche Straßen im untergeordneten Straßennetz unseres Bezirkes werden wie im MobiG vorgesehen bis Ende 2019 zu Fahrradstraßen umbenannt ?
    Wenn es keine Planungen gibt, warum nicht?

 

Fahrradstraßen werden nicht einfach "umbenannt", sondern können angeordnet werden, "wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist" (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung). Erst im Dezember konnte das Bezirksamt ein langjähriges Gerichtsverfahren gewinnen, bei dem ein Bürger Klage gegen die Anordnung einer Fahrradstraße erhoben hatte. Im Laufe des Frühjahrs 2019 wird geklärt, für welche Straßenprioritäten entsprechende Untersuchungen beauftragt werden.

 

  1. Welche Einbahnstraßen im Straßennetz unseres Bezirks werden laut den Vorgaben im MobiG für Radfahrende in beide Richtungen geöffnet bis Ende 2019?
    Wenn es keine Planungen gibt, warum nicht?

 

Es gibt aktuell keine konkreten Planungen, bis Ende 2019 weitere Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr zu öffnen. Fast alle Einbahnstraßen im Straßennetz des Bezirks wurden in den letzten Jahren in Abstimmung zwischen bezirklicher Straßenverkehrsbehörde, Verkehrslenkung Berlin und der Polizei einer entsprechenden Prüfung unterzogen und überwiegend für Radfahrende gegenläufig freigegeben. Bei den verbliebenen Einbahnstraßen ohne Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen liegen Sicherheitsgründe wie unzureichende Fahrbahnbreiten oder Sichtbehinderungen, z.B. durch Kurven, vor. Sobald von der Senatsverwaltung der im Mobilitätsgesetz verankerte Leitfaden erstellt worden ist, wird mit einer erneuten Prüfung begonnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen