Drucksache - 0927/5
1. Einwohnerfrage Fred Hagemeister Stadtbibliothek
Wird das Bezirksamt darauf hinwirken, dass die Stadtbibliothek CW zukünftig - über den reinen Unterhaltungs-, Spiel- und Spaßfaktor hinaus - nur noch Computerspiele erwirbt und öffentlich anbietet, die
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Hagemeister,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Hagemeister teile ich Folgendes mit:
Wird das Bezirksamt darauf hinwirken, dass die Stadtbibliothek CW zukünftig - über den reinen Unterhaltungs-, Spiel- und Spaßfaktor hinaus - nur noch Computerspiele erwirbt und öffentlich anbietet, die a) den allgemein anerkannten pädagogisch-didaktischen Anforderungen gerecht werden?
Die Öffentliche Bibliotheken haben sich zu einem Dritten Ort entwickelt: ein Ort zwischen Schule bzw. Arbeitswelt und dem Zuhause. Sie ist ein Ort, sich informell zu treffen, zu lernen, die lebendige Gemeinschaft zu fördern, miteinander ins Gespräch zu kommen und neue Erfahrungen zu sammeln. Aufenthalt, Interaktion und Animation stehen in einem engen Zusammengang. Es ermöglicht allen, unabhängig von der sozialen Lage die Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen.
Spiele gehören dabei zu den wesentlichen Handlungs- und Lernformen. Sie fördern die Identitätsentwicklung, die soziale Integration und Entwicklung Heranwachsender. Im Spiel müssen Regeln befolgt, Herausforderungen bewältigt und eigene Fähigkeiten erprobt werden. Heranwachsende sind vielfältigen Situationen ausgesetzt, in denen sie immer wieder an ihre Grenzen stoßen. Im Spiel können zu bewältigende Herausforderungen gewählt, Misserfolge kompensiert und an die eigenen Fähigkeiten angepasst werden. Das Sozialverhalten wird gestärkt. Die angebotenen Spiele der Genre Abenteuer, Rennsport, Sport und Arcade werden diesen Anforderung im Besonderen gerecht. Insofern werden alle Spiele allgemein pädagogisch-didaktischen Anforderungen gerecht.
b) weder verrohend wirken noch zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassismus anreizen oder Gewalt- und Mordszenen detailliert darstellen? (Vgl. die Prüfkriterien der BPjM.)
Alle Computerspiele werden gemäß USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) bewertet und ausgezeichnet. Folglich sind die Spiele vor ihrer Veröffentlichung nach Kriterien des Jugendschutzgesetzes geprüft worden. Die in der Stadtbibliothek CW vorhandenen Spiele sind bezogen auf die Spielekonsole PS4 ohne Virtual Reality-Brille (VR-Brille) ausschließlich mit USK 0 Jahre bis USK 6 Jahre bewertet. Für die VR-Brille bieten wir Spiele ab USK 12 an, da auch erst ab diesem Alter die Verwendung der VR-Brille gestattet wird. Ein Spiel wird jeweils nur dann für den Jahrgang freigegeben, wenn es die Entwicklung und Erziehung des Kindes nicht beeinträchtigen kann. In der Heinrich-Schulz-Bibliothek und der Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek, wo jeweils Gaming-Boxen stehen, ist es Kindern ohne Begleitung der Eltern erst ab dem Alter von 6 Jahren erlaubt, in den Gaming-Boxen zu spielen.
c) auch Informationen enthalten, die für schulische Lernprozesse in Kindergärten, Schulen, Hochschulen oder in der Beruflichen Aus- und Fortbildung nützlich sein könnten? (Vgl. das Konzept des GBL)
Die Potenziale des Spielens sind sowohl im Hinblick auf die Identitätsentwicklung als auch auf die soziale Integration eine anerkannte Lernform. Durch Spielen wird die Persönlichkeitsentwicklung umfassend gefördert. Deshalb schafft die Stadtbibliothek CW sowohl Interaktions- als auch kooperative Spiele an, die alleine oder mit bis zu 3 Mitspielern/innen gespielt werden können. Auf diese pädagogisch-didaktischen Ziele zur persönlichen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendlichen wird sich die Stadtbibliothek CW auch weiterhin konzentrieren und nicht die Gaming-Box mit schulischen Lernprozessen außerhalb der Öffentlichen Bibliothek überfrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
2. Einwohnerfrage Dr. med. Michaela Becker Ratskeller Charlottenburg-Wilmersdorf
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
3. Einwohnerfrage Stephan Hoffmann Verkleinerung des öffentlichen Raumes am Henriettenplatz
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Für den Bereich des Henriettenplatzes wurden folgende Sondernutzungserlaubnisse erteilt:
Für den Zeitraum vom 30.10.17 bis zum 31.12.2021 auf einer Fläche von 244 m² und für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis 31.12.2021 auf einer Fläche von 462 m².
Der genannte Spielplatz wurde durch den Bezirk angemietet, befand sich auf dem Gelände der Deutschen Bahn und wurde im Jahr 2006/2007 an die DB AG mit Eröffnung des Kinder-spielplatzes in der Georg-Wilhelm-Str. 5-7 zurückgegeben. Der Spielplatz wurde zurückgebaut, die Fläche betrug 326 m².
zu 2. Bei einem Bauvorhaben diesem Umfangs ist es unabdingbar, Flächen für die Baustelleneinrichtung als Sondernutzung zur Verfügung zu Stellen. In der zu bebauenden Fläche ist die Aufstellung nicht möglich.
Deshalb steht der vorgeschlagene Standort auf dem ehemaligen Bahngelände, da eben dieses bebaut wird, nicht zur Verfügung. Die Fläche des Bauhausparkplatzes liegt zum einen weit entfernt von der Baustelleneinrichtung, die Bahntrasse liegt zwischen dem Parkplatz und der Baustelle und die Fläche befindet sich zudem nicht im Eigentum des Landes Berlin. Eine Verfügung über diese Fläche ist dem Straßen- und Grünflächenamt somit nicht möglich.
zu 3. Da die Platzbefestigung schon seit Umgestaltung in den siebziger Jahren mit einer Abstufung, in Teilbereichen von mehreren Stufen, angelegt wurde, ist nach Errichtung des Bauzaunbereiches eine Verlängerung des fußläufigen Weges von der Seesener Straße zu den Haltestellen unumgänglich; er beträgt ca. 50 m.
Dieser Umweg wird als bedauerlich aber zumutbar angesehen. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Bezirksamt selbstverständlich von Bauherren Maßnahmen zur Barrierefreiheit bei Baustelleneinrichtungen einfordert und keine falsche Rücksicht auf Kosten der Bauherren übt. Die Errichtung von Rampen zur Überwindung der Stufen wurde geprüft, ist jedoch unter Berücksichtigung der erforderlichen Neigungen der Rampen nicht möglich.
Für eine Ausweitung der Containerstellung bzw. der Sondernutzung auf dem noch freien Teil des Henriettenplatzes liegen dem Bezirksamt keine Anträge vor. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass sich die Baustelleneinrichtung im Laufe der langen Bauzeit verändern wird. Das Bezirksamt ist daran interessiert, die Baustellenfläche und die Bauzeit auf das geringstmögliche Maß zu beschränken und die Barrierefreiheit so schnell als möglich wiederherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen Schruoffeneger
4. Einwohnerfrage Ingo Zebger „Geflüchtete besser in Quartiere integrieren“ (DS-Nr.: 0709/5)
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
5. Einwohnerfrage Manfred Markgraf Integrationskonzept
Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann.
6. Einwohnerfrage Alexandra Zakharenko Quedlinburger Str. 45
Was sind die Ergebnisse des Gesprächs mit der Finanzverwaltung des Senats vom 12.11.2018 zum Bauvorhaben Quedlinbuger Str. 45?
Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann.
7. Einwohnerfrage Christine Wußmann-Nergiz Um- bzw. Neubau des Dreiecks Funkturm
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
8. Einwohnerfrage Joerg Hellhammer Weitere Standorte für kleine modulare Unterkünfte für Geflüchtete bereitstellen (DS-Nr.: 0798/5)
Wenn der obige Antrag von der BVV positiv beschieden wird, wird dann das Bezirksamt dies fünf Vorhaben dem Senat nennen ? Wenn nicht, warum nicht (bitte bei jedem Vorhaben begründen) ?
Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann.
9. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg Quedlinburger Str. 45
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
10. Einwohnerfrage Marlene Cieschinger Trinkbrunnen
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
11. Einwohnerfrage Angelo Bienek Radverkehrinfrastruktur (Schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Damen und Herren, die o. g. Einwohnerfrage beantworte ich wie folgt:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) hat für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zwei Straßenzüge vorgeschlagen:
- einen Teilbereich der Brandenburgischen Straße nördlich der Konstanzer Straße und - den Straßenzug Dovestraße - Helmholtzstraße
Beide, von der Senatsverwaltung erarbeitete Planungen, sind noch in der Diskussion und in Abstimmung von SenUVK mit der Verkehrslenkung Berlin.
Fahrradstraßen werden nicht einfach "umbenannt", sondern können angeordnet werden, "wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist" (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung). Erst im Dezember konnte das Bezirksamt ein langjähriges Gerichtsverfahren gewinnen, bei dem ein Bürger Klage gegen die Anordnung einer Fahrradstraße erhoben hatte. Im Laufe des Frühjahrs 2019 wird geklärt, für welche Straßenprioritäten entsprechende Untersuchungen beauftragt werden.
Es gibt aktuell keine konkreten Planungen, bis Ende 2019 weitere Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr zu öffnen. Fast alle Einbahnstraßen im Straßennetz des Bezirks wurden in den letzten Jahren in Abstimmung zwischen bezirklicher Straßenverkehrsbehörde, Verkehrslenkung Berlin und der Polizei einer entsprechenden Prüfung unterzogen und überwiegend für Radfahrende gegenläufig freigegeben. Bei den verbliebenen Einbahnstraßen ohne Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen liegen Sicherheitsgründe wie unzureichende Fahrbahnbreiten oder Sichtbehinderungen, z.B. durch Kurven, vor. Sobald von der Senatsverwaltung der im Mobilitätsgesetz verankerte Leitfaden erstellt worden ist, wird mit einer erneuten Prüfung begonnen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
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