Drucksache - 0872/5
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Der Zustand der Gehwege ist den Umständen entsprechend gut. Die verausgabten Mittel sind nicht klar abgrenzbar (insbesondere bei Personalmitteln). Grobe Abschätzung: ca. 1/3 der Unterhaltungsmittel (HH-Titel 52101):
JahrAnsatzISTIST incl Schlaglochpr. 20133.067.0003.067.0004.387.000 20143.067.0003.067.0003.998.000 20153.087.0003.087.0004.320.000 20163.064.0003.080.000 20173.064.0003.102.000
In den Jahren 2008 – 2017 wurden beim Straßen- und Grünflächenamt Schadenersatzanträge wegen des Sturzes von Fußgängern auf Gehwegen in folgender Zahl gestellt:
200840 zzgl. 8 Stürze aufgrund von Glätte 200926 zzgl. 7 201022 zzgl. 35 201130 zzgl. 16 201242 zzgl. 3 201337 zzgl. 9 201420 zzgl. 5 201527 zzgl. 1 201636 zzgl. 0 201728 zzgl. 1
Aufgrund der gestellten Anträge erfolgten an Schadenersatzzahlungen wegen Sturzes: 2008 - 1 Schadenersatzzahlung in Höhe von 400 Euro, 2012 - 1 Zahlung in Höhe von 69,95 Euro (kaputte Jeans).
Die restlichen Schadenersatzanträge wurden nach erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage größtenteils abgelehnt, da eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, in diesen Fällen nicht vorlag.
Aus den Jahren 2012 und 2015 ist jeweils noch eine Klage bezüglich eines Sturzes auf dem Gehweg beim Landgericht Berlin anhängig.
Vier Schadenersatzanträge wegen Stürzen im Jahr 2016 und ein Antrag wegen eines Falles aus dem Jahr 2017 konnten noch nicht abschließend bearbeitet werden.
Ein Aktionsplan ist nicht erforderlich. Es gibt die "Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins" (AV Straßenüberwachung). Hauptverkehrsstraßen werden 2 mal im Monat begangen, Nebenstraßen einmal in 2 Monaten. Bei Gefahrenstellen werden umgehend entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Die AV Straßenüberwachung gibt die Führung von Begehungs- und Schadensnachweisen vor. Bürger*innen können Schäden auf verschiedensten Wegen melden, zum Beispiel online unter Die jeweiligen Befunde werden dokumentiert und Gefahrenstellen unverzüglich gesichert bzw. beseitigt. Eine darüber hinausgehende Bürgerbeteiligung bei einer Bestandsaufnahme des Zustands der Gehwege nach fachlichen Kriterien wird vom Bezirksamt nicht in Erwägung gezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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