Drucksache - 0778/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die selbst auferlegte Leitlinie zur Umsetzung des Masterplans Integration und Sicherheit (Integrationsfonds) zu ändern. Insbesondere der Punkt 5.1 Antragsbewilligung muss dahingehend geändert werden, dass die Fachkommission, welche Projektanträge aus dem Masterplan Integration und Sicherheit (Integrationsfonds) über 10.000 Euro bewertet, aus einem Mitglied pro Fraktion bestehen kann.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Derzeit werden die bezirklichen Förderstrukturen des Integrationsfonds evaluiert. Dazu wurde der Träger „More than Shelters“ mit einer Explorationsstudie beauftragt, in der Interviews und Workshops mit Fördernehmer*innen und Fördergeber*innen durchgeführt werden. Ziel ist es, qualitativ fundierte Handlungsempfehlungen zur gründlichen Anpassung der Förderstrukturen für das Jahr 2019 vorzunehmen. Das betrifft insbesondere den Punkt 5.1 der Förderleitlinie.
Der Beschluss der BVV wird neben anderen Kriterien wie der Zielerfüllung, Qualitätssicherung, Verfahrensdauer etc. in die Bewertung des Bezirksamtes mit einfließen. Eine Anpassung der Förderstrukturen wird noch in diesem Jahr angestrebt.
Naumann
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