Drucksache - 0414/5  

 
 
Betreff: Stickstoffdioxidkonzentrationen an Büroarbeitsplätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Seyfert/Bolsch/Boas 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.09.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Stickstoffdioxidkonzentration an Büroarbeitsplätzen mit 60 Mikrogramm je Kubikmeter Innenluft um 50 % höher sein darf als mit lediglich 40 Mikrogramm in der Außenluft?
 

2.)   Sind jemals Messungen der Stickstoffdioxidkonzentration an den Büroarbeitsplätzen in den Dienstgebäuden durch das Bezirksamt veranlasst worden und falls ja, welche Ergebnisse brachten die Messungen?

3.)   Falls nein, beabsichtigt das Bezirksamt, Messungen der Stickstoffdioxidkonzentration an den Büroarbeitsplätzen in den Dienstgebäuden durchzuführen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Bezirksverordnete,

das Bezirksamt beantwortet die oben genannte Große Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Das Thema hat im Bezirksamt bisher keine Relevanz entfaltet. Grundsätzlich erhält das Bezirksamt über Themenfelder, die die Gesundheit und den Arbeitsschutz der Beschäftigten allgemein bzw. insgesamt betreffen, Hinweise von der Unfallkasse Berlin, über die Beratungsleistung des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Charité bzw. speziell oder anlassbezogen über Arbeitsplatzbegehungen, Gefährdungsanalysen und aus dem Kreise der Beschäftigten und Beschäftigtenvertretungen heraus, denen seitens der zentralen Arbeitsschutzkoordination und Arbeitsschutzverantwortlichen dann entsprechend nachgegangen wird.

 

Nach Hinweisen auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes entsteht Stickstoffdioxid (NO2), bei dem eine erhöhte Konzentration zu erwarten ist, in der Regel an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk. Insoweit gelten Arbeitsplatzgrenzwerte der Gefahrstoffverordnung auch nur für jene Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid-Belastung zu erwarten ist.[1]

 

Zu 2 und 3:

Messungen auf den Gehalt von NO2 als anorganische Verbindung sind bislang nicht durchgeführt worden, da hierfür kein Anlass bestand.

Stickstoffdioxide in Innenräumen entstehen insbesondere bei Verbrennungsprozessen, beispielsweise bei der Nutzung von Kaminfeuern, Gasherden oder Holzöfen. Hieran fehlt es in den Diensträumen des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf so dass die Qualität der Innenraumluft bezogen auf Stickstoffdioxid unmittelbar von der Außenluft beeinflusst wird. Hohe Stickstoffdioxid-Konzentrationen in der Außenluft, zum Beispiel in der Nähe stark befahrener Straßen, können also auch zu einer stärkeren Belastung in Bürodienstgebäuden führen.

Für Büroarbeitsplätze finden die Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR), vormals Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenlufthygienekommission (IRK) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) Anwendung. Ausschlaggebend ist in diesem Zusammenhang der sog. Richtwert II für Stickstoffdioxid, der 60 Mikrogramm je Kubikmeter Innenluft beträgt. Ein Überschreiten dieses Richtwertes erfordert ein unverzügliches Handeln der/des Verantwortlichen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dieser Richtwert im Mittel über eine Woche erreicht werden muss. Im Vergleich dazu handelt es sich z.B. bei dem EU-Grenzwert/WHO-Richtwert für die Außenluft von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Außenluft um einen Jahresmittelwert. Bei normaler, unterstellter Nutzung der Büroräume einschließlich regelmäßiger Lüftung und Öffnen und Schließen der Bürotüren ist in unseren Dienstgebäuden ein Überschreiten des Richtwertes II für Stickstoffdioxid in der Regel nicht zu erwarten.

Die sowohl beim Umweltbundesamt[2] als auch die bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz[3] für Berlin dokumentierten Messdaten geben keinen Anlass für eine andere Annahme.

Auch ist bei den großen Dienstgebäuden Otto-Suhr-Allee und Hohenzollerndamm wegen der Nähe zum Richard-Wagner-Platz bzw. zum Fehrbelliner Platz ein sogenannter Schluchteffekt, der eine Konzentration von Schadstoffen verstärken könnte, nicht zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Naumann

 



 

 
 

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