Drucksache - 0344/5
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Neubauten am Halemweg Vorrang vor dem dort bestehenden Denkmalschutz haben.
Der BVV ist bis zum 31.08.2017 zu berichten.
Begründung: Die sich mit der Neubebauung ergebende Chance, am Halemweg ein Bildungszentrum, das zukünftigen Anforderungen gerecht wird, zu bauen, sollte nicht durch Denkmalschutz eingeengt oder erschwert werden. Den Bildungschancen zukünftiger Generationen in möglichst optimaler Umgebung ist Vorrang vor Denkmalschutz zu geben. Auch die Wohnbebauung und die damit verbundene Anforderung an soziale und wirtschaftliche Infrastruktur sollte hier nicht durch denkmalrechtliche Einschränkungen eingeengt werden.
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