Drucksache - 0327/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 21.09.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, das illegale Parken im Bereich von Straßenkreuzungen und -einmündungen durch geeignete Vorkehrungen wirksam zu unterbinden. Hierzu sollen beispielsweise neben baulichen Gehwegvorstreckungen als schneller und kostengünstiger umsetzbare Maßnahme auch das Aufbringen von Sperrflächen einschließlich einer geeigneten Form der Absicherung zur Anwendung kommen.
Der BVV ist bis zum 31.10.2017 zu berichten
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Verbotswidriges Parken stellt keineswegs ein nur auf den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beschränktes Problem dar.
Unabhängig hiervon besagt die einschlägige Regelung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der StVO eigenverantwortlich zu beachten und das örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass ordnungswidriges Halten oder Parken in der Regel nicht an fehlenden Kenntnissen der Vorschriften, sondern an einer leider immer mehr ausufernden Rücksichtslosigkeit einzelner Verkehrsteilnehmer(innen) liegt.
Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt hat mitgeteilt, dass das Aufbringen von Sperrflächen durch das Straßen- und Grünflächenamt nach entsprechender straßenverkehrsbehördlicher Anordnung erfolgt. Bauliche Gehwegvorstreckungen sind demgegenüber weitaus kostenintensiver und können daher nur aufgrund entsprechender dringender verkehrlicher Notwendigkeiten eingebaut werden.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannArne Herz BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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