Drucksache - 0327/5  

 
 
Betreff: Unterbinden von verkehrsgefährdendem Falschparken im Kreuzungsbereich
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.06.2017 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr Beratung
18.07.2017 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.09.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 21.09.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das illegale Parken im Bereich von Straßenkreuzungen und -einmündungen durch geeignete Vorkehrungen wirksam zu unterbinden. Hierzu sollen beispielsweise neben baulichen Gehwegvorstreckungen als schneller und kostengünstiger umsetzbare Maßnahme auch das Aufbringen von Sperrflächen einschließlich einer geeigneten Form der Absicherung zur Anwendung kommen.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2017 zu berichten
 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Verbotswidriges Parken stellt keineswegs ein nur auf den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beschränktes Problem dar.

 

Unabhängig hiervon besagt die einschlägige Regelung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der StVO eigenverantwortlich zu beachten und das örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

 

Zu berücksichtigen ist ferner, dass ordnungswidriges Halten oder Parken in der Regel nicht an fehlenden Kenntnissen der Vorschriften, sondern an einer leider immer mehr ausufernden Rücksichtslosigkeit einzelner Verkehrsteilnehmer(innen) liegt.

 

Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt hat mitgeteilt, dass das Aufbringen von Sperrflächen durch das Straßen- und Grünflächenamt nach entsprechender straßenverkehrsbehördlicher Anordnung erfolgt. Bauliche Gehwegvorstreckungen sind demgegenüber weitaus kostenintensiver und können daher nur aufgrund entsprechender dringender verkehrlicher Notwendigkeiten eingebaut werden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard NaumannArne Herz

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

 
 

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