Drucksache - 0260/5
Die BVV beschließt:
Die Vorsteherin / der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung beruft einen Denkmalbeirat ein zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen.
Der Denkmalbeirat setzt sich aus je einer/einem Vertreter*in der Fraktionen der BVV (ohne Stimmrecht) zusammen sowie einer Expert*innen-Gruppe für Denkmalschutz, bestehend aus bis zu 6 Expert*innen. Jede Fraktion kann Expert*innen vorschlagen, die vom Ausschusses für Stadtentwicklung in den Denkmalbeirat gewählt werden. Zu den Sitzungen des Denkmalbeirats ist das zuständige Mitglied des Bezirksamts und ein/e Mitarbeiter*in der Unteren Denkmalschutzbehörde (UD) einzuladen.
Die Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens halbjährlich, auf denen das BA über die Situation im Bezirk berichtet.
Der Denkmalbeirat kann zu bevorstehenden Bauvorhaben im Bezirk hinsichtlich
Stellungnahmen abgeben.
Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen.
Der Denkmalbeirat ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung zuzuordnen und wird in jeder Wahlperiode neu einberufen.
Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |