Drucksache - 0044/5
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 23.03.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Da die Inhalte des GEG mit der EnEV vergleichbar sind, gilt die aufgrund des Energieeinsparungsgesetzes erlassene EnEV-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) bis zum Erlass einer Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes bzw. bis zu ihrer förmlichen Aufhebung weiter. Gemäß der Durchführungsverordnung wird die Kontrolle durch anerkannte Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung (PSVeGP) durchgeführt Die Nachweise nach der EnEV sind in Berlin unabhängig von bauordnungsrechtlichen Verfahren zu führen. Die Bau- und Wohnungsaufsicht wird in Einzelfällen im Rahmen der Prioritätensetzung ordnungsbehördlich tätig. Zudem ist sie zuständig für die Beurteilung der Befreiungsanträge gem. GEG. Bei der Bearbeitung dieser Anträge unterstützt ein Mitarbeiter des Umwelt- und Naturschutzamt die fachlichen Prüfung. Eine personelle oder finanzielle Untersetzung der Aufgabe liegt weder in der Bau- und Wohnungsaufsicht noch im Umwelt- und Naturschutzamt diesbezüglich vor. Sanierungen sind in der Regel verfahrensfrei und aus diesem Grund ist bei der Bauaufsicht in der Regel kein Antrag einzureichen. Die gewünschten Daten liegen daher nicht vor und können auch nicht in einem personell vertretbaren Rahmen aufgeliefert werden.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Oliver Schruoffeneger Fabian Schmitz-Grethlein Bezirksstadtrat Bezirksstadtrat
Seite 1 von 2
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |