Drucksache - 0044/5  

 
 
Betreff: Initiative zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Charlottenburg-Wilmersdorf -
Unterstützung der Arbeit des Umweltausschusses
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionAbteilung Stadtentwicklung
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2017 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften Beratung
21.02.2017 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften vertagt   
21.03.2017 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsentschlussempfehlung
Beschluss
VzK

Die BVV möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 23.03.2017 beschlossen:

 

  • bis Ende April 2017 eine tabellarische Liste der bisher nach Vorgaben der EnEV sanierten Bestandsgebäude in unserem Bezirk aufzubereiten, in der auch die unterschiedlichen Sanierungsmaßnahmen (Dach- und Kellerdämmung, Fassadendämmung, Fensteraustausch, Heizungsaustausch oder Thermostatnachrüstung etc.) gekennzeichnet sind. Aus Ressourcenschutzgründen sollte dafür der Zugang/die Einsichtnahme zu der/in die aktuelle elektronische Datensammlung des Bezirksamtes ausreichen.
  •  bis Ende Juli 2017 zu berichten, wie viele Bestandsgebäude seit Beginn der Legislaturperiode (Sept. 2016) im Bezirk neu gemäß der Vorgaben der EnEV saniert wurden und wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wg. Nichteinhaltung der EnEV vom Bezirksamt neu eröffnet, eingestellt bzw. erfolgreich abgeschlossen wurden. Dieser Bericht ist periodisch zum Jahresende zu aktualisieren und erneut vorzulegen.
  • bis Ende Juli 2017 zu berichten, wie viele öffentliche Gebäude seit Beginn der Legislaturperiode (Sept. 2016) im Bezirk neu gemäß den Vorgaben der EnEV saniert wurden (Maßnahmebeginn und -ende). Dieser Bericht ist periodisch zum Jahresende zu aktualisieren und erneut vorzulegen. bis zum Jahresende 2017 zu berichten, wie die Umsetzung der EnEV bei Neubauvorhaben im Bezirk kontrolliert wird, ob dort Mängel festgestellt wurden und wie diese beseitigt wurden.
  •  zeitnah die für Klima- und Umweltschutz zuständige Senatorin zu bitten, im Senat dafür zu werben, dass für die flächendeckende Überwachung EnEVAnforderungen vor allem im Bestand - die personellen und technischen Voraussetzungen in den Bezirken geschaffen werden.

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Da die Inhalte des GEG mit der EnEV vergleichbar sind, gilt die aufgrund des Energieeinsparungsgesetzes erlassene EnEV-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) bis zum Erlass einer Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes bzw. bis zu ihrer förmlichen Aufhebung weiter.

Gemäß der Durchführungsverordnung wird die Kontrolle durch anerkannte Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung (PSVeGP) durchgeführt Die Nachweise nach der EnEV sind in Berlin unabhängig von bauordnungsrechtlichen Verfahren zu führen.

Die Bau- und Wohnungsaufsicht wird in Einzelfällen im Rahmen der Prioritätensetzung ordnungsbehördlich tätig. Zudem ist sie zuständig für die Beurteilung der Befreiungsanträge gem. GEG. Bei der Bearbeitung dieser Anträge unterstützt ein Mitarbeiter des Umwelt- und Naturschutzamt die fachlichen Prüfung.

Eine personelle oder finanzielle Untersetzung der Aufgabe liegt weder in der Bau- und Wohnungsaufsicht noch im Umwelt- und Naturschutzamt diesbezüglich vor.

Sanierungen sind in der Regel verfahrensfrei und aus diesem Grund ist bei der Bauaufsicht in der Regel kein Antrag einzureichen. Die gewünschten Daten liegen daher nicht vor und können auch nicht in einem personell vertretbaren Rahmen aufgeliefert werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Oliver Schruoffeneger  Fabian Schmitz-Grethlein

Bezirksstadtrat  Bezirksstadtrat

 

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