Drucksache - 1675/4
1. Einwohnerfrage Kai-Uwe Hoffmann Kleingartenkolonie Eichkamp
Wieso verhindern Sie (die Mehrheit der BVV) einen B-Plan Kleingärten für die Kolonien Eichkamp, zumal das sowohl der Staatssekretär für Sport bei der Senatsverwaltung für Inneres empfohlen hat, als auch bei entsprechendem Beschluss der BVV der Staatssekretär Gaebler, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, befürwortet?
Die Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte sowie den Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
2. Einwohnerfrage Norbert Machachej Bürgerbegehren zum Grünflächenerhalt – Planung zur Bebauung der Wiese am Franz-Cornelsen- Weg
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Machachej,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Machachej teile ich Folgendes mit:
"Dass niemand vorhat, Parks und Grünanlagen zu bebauen, ist völlig klar. Wenn es nur darum geht, würde ich gleich unterschreiben." Ist dieses Zitat richtig?
Ja, fast. Da von mir aber der Text des Bürgerbegehrens zitiert wurde, habe ich von Parks und gewidmeten Grünanlagen gesprochen.
Ja, fast. Ich habe damals ausgeführt, dass wenn man sich städtebaulich für eine Bebauung entscheidet, es unerheblich ist, ob eine Grünfläche gewidmet ist oder nicht, da, rein verfahrenstechnisch betrachtet, auch eine geschützte Grünanlage entwidmet und im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu Bauland werden kann.
Nach wie vor halte ich eine Nachverdichtung zur Schaffung von Mietwohnungen an dieser Stelle städtebaulich für richtig.
Ja, wenn man die Wiese am Franz-Cornelsen-Weg als durch die Öffentlichkeit nutzbare Grünfläche betrachtet.
Diese Entscheidung obliegt der BVV, die über Bebauungspläne entscheidet. Der BVV steht es frei, wie es in Abwägung verschiedener Interessen auch das Ergebnis des Bürgerentscheides in eine Entscheidung über den Bebauungsplan einfließen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
3. Einwohnerfrage Dipl.-Päd. Tiana-Rikarda Weickert Ortsteil Schmargendorf
Ich beobachte seit mehreren Jahren, dass im Ortsteil Schmargendorf und Umkreis die Gehwege zunehmend von Radfahrern befahren werden, und zwar auch verkehrswidrig in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Viele Straßen, wie z. B. Heiligendammer Str., Breite Str., Cunostr., Forckenbeckstr., Zoppoter Str., Mecklenburgische Str., Wiesbadener Str., Warnemünder Str. u. a. sind mit Radfahrstreifen oder Radwegen ausgestattet, die aber meist nicht genutzt werden. Die Gehwege der Kirchstr. und Misdroyer Str. werden grundsätzlich von Radfahrern befahren, weil sie die Fahrbahn wegen des Kopfsteinpflasters nicht benutzen wollen. Durch das Radfahren auf Gehwegen werden alte, gehbehinderte Menschen sowie Frauen mit Kindern und Kinderwagen erheblich gefährdet. Besonders bedenklich ist diese Verkehrssituation auch für Sehbehinderte und Blinde, die von den Radfahrern mit hoher Geschwindigkeit und ohne akustische Warnung auf den Gehwegen überholt werden. Auch fahren die Radfahrer meist in der Mitte des Gehweges, so dass wir Fußgänger gezwungen sind, auszuweichen. Ich habe in den vergangenen Jahren noch nie entsprechende Kontrollen durch das Ordnungsamt oder die Polizei in dem von mir beschriebenen Straßenbereich registriert.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Weickert,
zu der Einwohneranfrage der Frau Weickert teile ich Folgendes mit:
Ich beobachte seit mehreren Jahren, dass im Ortsteil Schmargendorf und Umkreis die Gehwege zunehmend von Radfahrern befahren werden, und zwar auch verkehrswidrig in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Viele Straßen, wie z. B. Heiligendammer Str., Breite Str., Cunostr., Forckenbeckstr., Zoppoter Str., Mecklenburgische Str., Wiesbadener Str., Warnemünder Str. u. a. sind mit Radfahrstreifen oder Radwegen ausgestattet, die aber meist nicht genutzt werden. Die Gehwege der Kirchstr. und Misdroyer Str. werden grundsätzlich von Radfahrern befahren, weil sie die Fahrbahn wegen des Kopfsteinpflasters nicht benutzen wollen. Durch das Radfahren auf Gehwegen werden alte, gehbehinderte Menschen sowie Frauen mit Kindern und Kinderwagen erheblich gefährdet. Besonders bedenklich ist diese Verkehrssituation auch für Sehbehinderte und Blinde, die von den Radfahrern mit hoher Geschwindigkeit und ohne akustische Warnung auf den Gehwegen überholt werden. Auch fahren die Radfahrer meist in der Mitte des Gehweges, so dass wir Fußgänger gezwungen sind, auszuweichen. Ich habe in den vergangenen Jahren noch nie entsprechende Kontrollen durch das Ordnungsamt oder die Polizei in dem von mir beschriebenen Straßenbereich registriert.
Im Ortsteil Schmargendorf finden Kontrollen der Dienstkräfte des Allgemeinen Außendienstes zur beschriebenen Thematik statt. Aufgrund eines bereits erfolgten Hinweises der Fragestellerin wurde der Bereich hinsichtlich Radfahrender auf Gehwegen gesondert kontrolliert. Entsprechende Verstöße konnten hierbei nicht festgestellt werden, zumal diese Kontrollen nur in Uniform erfolgen dürfen.
Das große Aufgabenspektrum des Ordnungsamtes fordert regelmäßig einen an der Aufgabenpriorität orientierten Personaleinsatz. Dies kann dazu führen, dass Überwachungsaufgaben bzw. –bereiche weniger intensiv wahrgenommen werden können als andere. Die Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes werden auch zukünftig im Rahmen der regelmäßigen Gebietskontrollen auf Radfahrende auf Gehwegen in dem von Ihnen benannten Bereich achten und bei entsprechenden Feststellungen gebührenpflichtige Verwarnungen vornehmen.
Ja, sofern diese Unfälle dem Polizeipräsidenten in Berlin gemeldet bzw. dort zur Anzeige gebracht werden, erfolgt eine statistische Erfassung. Der Bezirk erstellt jährlich einen Verkehrssicherheitsbericht, der im zuständigen Ausschuss besprochen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
4. Einwohnerfrage Gabriele Kaufhold Bebauung Henriettenplatz und Seesener Straße
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Kaufhold,
zu der Einwohneranfrage der Frau Kaufhold teile ich Folgendes mit:
Es ist noch kein Vorbescheid erteilt worden. Eine Information über den Bauvorbescheid erfolgt im zuständigen Ausschuss. Zudem sage ich zu, dass ich die Initiative direkt informieren werde.
Die Ergebnisse aus der Begutachtung der Verkehrssituation flossen bereits in die Planungen ein, die Erstellung eines Umweltgutachtens ist dagegen, wie hier auch schon mehrmals ausgeführt, verfahrensrechtlich nicht vorgesehen.
Der für den Abbruch Verantwortliche hat die umweltgerechte Durchführung seiner Arbeiten zu überwachen und die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen einzuholen. Es gab Hinweise auf vermutete Umweltschädigungen in Form einer Beschwerdemail vom 22. Juni 2016. Der zuständige Mitarbeiter des Umweltamtes hat eine Ortsbesichtigung durchgeführt und mit der Bauaufsicht den baurechtlichen Aspekt geklärt. In einem daraufhin geführten Telefonat hat der Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft ausgeführt, dass die Lauben keine Schadstoffe enthielten. Vereinbart wurde, dass dem Umwelt- und Naturschutzamt die Entsorgung der Abfälle nach Abriss nachgewiesen wird. Der Umgang mit Abfällen auf Baustellen liegt in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die entsprechend informiert wird.. Vor diesem Hintergrund war die Einbeziehung des Sachgebietes Boden- und Grundwasserschutz nicht geboten. Das Sachgebiet Artenschutz war im Vorfeld eingebunden. Das Gutachten enthielt keine Feststellungen zu Bodenbrütern wie Lerche oder Nachtigall.
Über die Konditionen des freiraumplanerischen Wettbewerbs ist noch nicht entschieden.
Eine Beantwortung hierzu obliegt der BVV.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
5. Einwohnerfrage Kay Zareh Aufstellung von B-Plänen
Ich bitte um Erklärung, warum im Bezirksamt die Verwendung von Unterlagen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Zareh,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Zareh teile ich Folgendes mit: Ich bitte um Erklärung, warum im Bezirksamt die Verwendung von Unterlagen aus der Zeit des Nationalsozialismus gegenüber der Aufstellung eines ordentlichen Bebauungsplanes nach § 9 des BauGB Vorrang eingeräumt wird?
Mit der genannten Fragestellung ist Herr Zareh bereits schriftlich an das Bezirksamt herangetreten und hat mit Datum vom 18. März eine ausführliche und abschließende Beantwortung erhalten, aus der ich folgenden Satz zitiere. „Die hier maßgeblichen Straßen- und Baufluchtlinien wurden am 25. November 1895 förmlich festgesetzt und datieren nicht aus dem Jahr 1936, wie es in der Vormerkung des städtebaulichen Vertrages fehlerhaft heißt. […] Ich kann daher versichern, dass „Regelungen aus der Nazizeit“ bei der Dispenserteilung weder Berücksichtigung fanden noch zur Anwendung kamen.“
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
6. Einwohnerfrage Dr. Wolfgang Vonnemann Kleingartengelände Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Dr. Vonnemann,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Vonnemann teile ich Folgendes mit:
Die Lorac Investment Management hat am 31. Juli 2015 für das Gesamtgrundstück Forckenbeckstraße 64-75 einen Bauantrag gestellt.
Die Groth-Gruppe hat am 15. Juni 2016 einen Antrag auf Vorbescheid für die westliche Hälfte des o. g. Grundstücks, d. h. für den beräumten Teil der Kolonie Oeynhausen gestellt.
Rechtsgrundlagen sind wie üblich die Bauordnung Berlin und der festgesetzte Bebauungsplan. Der o. g. Antrag auf Vorbescheid für den beräumten Teil ist zur Zeit in Bearbeitung.
Der nächste und voraussichtlich letzte Sitzungstermin ist am 21. Juli 2016.
Die Erschließung des Baufeldes soll innerhalb der festgesetzten Straßenfluchtlinien erfolgen. Es ist eine äußere Ringerschließung mit Anbindung ausschließlich an die Forckenbeckstraße vorgesehen. Innerhalb des Gebietes sind als Querungsverbindung zwei Anliegerstraßen und ein Quartiersplatz geplant. Weiter Durchwegungen und Anbindungen in den Achsen Kissinger- und Reichenhaller Straße sind nur für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen.
Die Bescheidung des gestellten Antrages auf Vorbescheid erfolgt - unabhängig vom Wahltag - nach Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen. Mit Erteilung eines Vorbescheides bindet sich der Bezirk zu den im Vorbescheidantrag enthaltenen Einzelfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
7. Einwohnerfrage Rudolf Harthun Seesener Straße Nord
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Harthun,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Harthun teile ich Folgendes mit:
Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 25.05.2016 hatte ich nach der fehlenden Verantwortlichkeit für das Grundstück am Henriettenplatz -zwischen dem Imbiss-Kiosk und dem S-Bahn-Ausgang - gefragt. Herr Schulte wollte dieser Frage nachgehen. Gibt es dazu jetzt Erkenntnisse und welche Bedeutung hat dieses Thema auf die Ausschreibung eines Gestaltungs-Wettbewerbs zum Henrietten-Platz?
Die Verantwortlichkeit für diesen Bereich liegt beim Eigentümer. Die Bauaufsicht hat den Eigentümer erneut aufgefordert, das Grundstück gegen das Betreten von Unbefugten zu sichern und die angekündigte Räumung zu vollziehen. Da diese Fläche in dem künftig überbauten Bereich liegt, ist sie nicht Bestandteil des konkurrierenden Verfahrens für die Freiflächengestaltung zum Henrietten-Platz.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
8. Einwohnerfrage Raimund Fischer Olivaer Platz
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Fischer,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Fischer teile ich Folgendes mit:
Die Kosten für den Umbau des angefragten Straßenabschnittes betrugen insgesamt 314.506,75 €.
Die Kosten für die Anlage der Baumscheiben einschließlich der Pflanzenlieferung, der Pflanzarbeiten und der Entwicklungspflege der Straßenbäume des angefragten Straßenabschnittes betrugen insgesamt 12.459,00 €.
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 28. Mai 2009 den Beschluss gefasst, das Bezirksamt von Charlottenburg-Wilmersdorf zu beauftragen:
- den Olivaer Platz mit den Anwohnern, Nutzern und Anliegern als einen attraktiven Freizeitort zu entwickeln, der seinem Standort an der Mitte des Kurfürstendamms umgebenen von verdichteten Wohngebieten mit einem hohen Anteil an Arbeits-, Beherbergungs- und Gaststätten gerecht werden, - ein Änderungsverfahren zum B-Plan Olivaer Platz mit dem Ziel einzuleiten, den gesamten Platz als einen grünen innerstädtischen Platz zu entwickeln und den ruhenden Verkehr flächenschonend neu zu organisieren.
Infolge dieses Beschlusses wurden, angefangen von der Bürgerausstellung im Rathaus Wilmersdorf über zahlreiche Bürgerversammlungen, Bürgerworkshops und Vorort-Veranstaltungen bis hin zum „Runden Tisch“, im vergangenen Zeitraum von 7 Jahren Bürger, Anrainer und Gewerbetreibende umfänglich an der Entwicklung und Planung der Umgestaltungsmaßnahme beteiligt.
Dem Auftrag der BVV zur Umgestaltung des Olivaer Platzes, dem persönlichen Engagement der am Entwicklungs- und Planungsprozess beteiligten Bürgerinnen und Bürger und den Anrainerwünschen Rechnung tragend, ist mit dem Konsensplan des Büro Rehwald ein von allen am Planungsprozess Beteiligten getragener Enwurf des Olivaer Platzes entstanden, der durch BVV-Beschluss vom Bezirksamt befördernd umgesetzt werden soll.
Die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme werden vom Fördermittelgeber bereitgestellt. Das Bezirksamt geht weiterhin davon aus, dass der Platzumbau nach der Festsetzung des Bebauungsplans 4-42 im Jahr 2017 beginnend umgesetzt wird.
Ein Nicht- Zustandekommen der Fördermaßnahme wird doch nicht in Erwägung gezogen.
Da die Frage 3 ja mit nein beantwortet wurde, könnte die Beantwortung dieser Frage eigentlich unterbleiben. Falls die Umbaumaßnahme im nächsten Jahr nicht mehr zur Realisierung käme, würde das Landschaftsarchitekturbüro Rehwaldt Anspruch auf die bis Jahresende 2016 geleistete Planungsarbeit geltend machen können. Dies sind insbesondere die noch ausstehenden Honorare für die Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung und die Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe, die zusammen einem Anteil von 34 % des Gesamthonorars entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
9. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder Schoelerschlößchen (schriftliche Beantwortung)
1. Nicht stattgefundene „Werkstattgespräche" Sie hatten zunächst für den Jahresbeginn 2016 „Werkstattgespräche" angekündigt, dann diese auf den April verschoben; und jetzt ist Juli. Als Grund für den Ausfall war zu hören, daß es a) in Ihrem Haus keine geeignete Person für die Gesprächsleitung gäbe und b) ein externer Gesprächsleiter zu teuer sei, wobei von 5.000 Eu die Rede war: Stimmt dies und was ist mit 5.000 Eu – außer am Mikrofon zu sitzen – noch alles abgedeckt?
2. Glaskasten vor dem Schoelerschlößchen Für den Glaskasten war jedoch Geld da: Wie viel hat er gekostet (einschl. Errichtung, MWSt usw.)?
3. Zweck des Glaskastens Der Glaskasten soll lt. Ihrem darin enthaltenen Schreiben der Information dienen. Das tut er insofern, als er auf den drei großformatigen Fotos eindrücklich darüber informiert, dass das Gebäude im Innern eine gesicherte Baustelle ist und mitnichten ein lebensgefährlicher Ort, den zu betreten nur Bezirksstadträtinnen und Kulturstaatssekretäre wagen dürfen, nicht jedoch interessierte Bürger, Mitglieder der BI Schoelerschlößchen, Bezirksverordnete oder Pressevertreter: Warum halten Sie mit dieser so offenkundig unzutreffenden Behauptung seit Jahren jedermann aus dem Haus heraus bei gleichzeitiger Beteuerung, an „konstruktiver Zusammenarbeit“ höchst interessiert zu sein?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
1. Nicht stattgefundene „Werkstattgespräche" Sie hatten zunächst für den Jahresbeginn 2016 „Werkstattgespräche" angekündigt, dann diese auf den April verschoben; und jetzt ist Juli. Als Grund für den Ausfall war zu hören, daß es a) in Ihrem Haus keine geeignete Person für die Gesprächsleitung gäbe und b) ein externer Gesprächsleiter zu teuer sei, wobei von 5.000 Eu die Rede war: Stimmt dies und was ist mit 5.000 Eu – außer am Mikrofon zu sitzen – noch alles abgedeckt?
Die Gründe für die Verschiebung der Werkstattgespräche hat das Bezirksamt sowohl im zuständigen Fachausschuss als auch in der BVV hinlänglich erläutert.
Für die Moderation der Werkstattgespräche bedarf es einer in dieser Aufgabe erfahrenen Person. Da derartige Methoden im Bezirk vor allem im Bereich der Stadtplanung bei Bauvorhaben angewandt wurden, gibt es dafür in der Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur Hochbau und Immobilien bisher weder das entsprechende know-how noch einen Haushaltstitel.
Die durchgeführten Informationsveranstaltungen haben jedoch gezeigt, dass eine erfahrene Moderation zwingend zum Gelingen nötig ist. Andernfalls kommen viele, die an konstruktiver Zusammenarbeit interessiert sind, überhaupt nicht dazu, ihre Ideen und Anregungen einzubringen, da die Diskussion von einigen wenigen dominiert wird. Sinn der Gespräche muss aber sein, möglichst viele - und nicht nur einige wenige - Interessierte mit auf den Weg zu nehmen und sie und ihre vielfältigen Vorschläge miteinzubeziehen.
Das Bezirksamt ist zurzeit in Gesprächen hinsichtlich der Finanzierung von Werkstattgesprächen und mit verschiedenen infrage kommenden Moderatoren. Sobald Näheres feststeht werden die Werkstattgespräche terminiert.
2. Glaskasten vor dem Schoelerschlößchen Für den Glaskasten war jedoch Geld da: Wie viel hat er gekostet (einschl. Errichtung, MWSt usw.)?
Es entstanden keine Kosten, da der Schaukasten noch im Bestand der Immobilienverwaltung war.
3. Zweck des Glaskastens Der Glaskasten soll lt. Ihrem darin enthaltenen Schreiben der Information dienen. Das tut er insofern, als er auf den drei großformatigen Fotos eindrücklich darüber informiert, dass das Gebäude im Innern eine gesicherte Baustelle ist und mitnichten ein lebensgefährlicher Ort, den zu betreten nur Bezirksstadträtinnen und Kulturstaatssekretäre wagen dürfen, nicht jedoch interessierte Bürger, Mitglieder der BI Schoelerschlößchen, Bezirksverordnete oder Pressevertreter: Warum halten Sie mit dieser so offenkundig unzutreffenden Behauptung seit Jahren jedermann aus dem Haus heraus bei gleichzeitiger Beteuerung, an „konstruktiver Zusammenarbeit“ höchst interessiert zu sein?
Die der Fragestellung zugrunde liegende Interpretation entspricht nicht den Tatsachen. Das Gebäudeinnere ist eine ungesicherte Baustelle und daher nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Die Fotos wurden vor allem danach ausgewählt, dass die Innengestaltung des Hauses gut erkennbar ist – nicht danach, ob der Baustellencharakter daraus hervorgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
10. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder Zwangsarbeiterlager des Bezirksamtes Wilhelmaue 40 (Schriftliche Beantwortung) 1. Anfragen In Ihrer Antwort zu Punkt 5 meiner Einwohnerfrage vom Juni 2016 teilen Sie mit, daß das Bezirksamt sich am 5. April 2016 – also etwa zwei Monate nach der Auftragserteilung durch die Gedenktafelkommission – mit Anfragen an die Dokumentationsstelle NS-Zwangsarbeit und an die Berliner Geschichtswerkstatt gewandt hat, um weitere Auskünfte zu diesem und anderen Zwangsarbeiterlagern zu erhalten: Wie lauten die Antworten?
2. Auskunft aus Arolsen zum Lager Wilhelmsaue 40 In Ihrer eben erwähnten Antwort – jetzt zu Punkt 1-3 – schreiben Sie am Schluß: „Ergänzend sei jedoch angemerkt, dass in den Unterlagen des ITS in Bad Arolsen sich keine Angaben zum Lager in der Wilhelmsaue fanden.“ Da dies eventuell missverstanden werden kann, frage ich Sie, ob Ihnen folgender Sachverhalt bekannt ist : „Dies bedeutet natürlich nicht, dass dieses Lager nicht existiert hätte." Grund für das Nichtauffinden von Unterlagen ist, dass „unsere Bestände keinesfalls vollständig" sind und dass außerdem „die gezielte Suche nach dem Lager Wilhelmsaue 40 in unserer Datenbank nur eingeschränkt möglich" ist. (Zitate aus dem Schreiben des ITS Arolsen vom 20.6.2016 an mich)?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
1. Anfragen In Ihrer Antwort zu Punkt 5 meiner Einwohnerfrage vom Juni 2016 teilen Sie mit, daß das Bezirksamt sich am 5. April 2016 – also etwa zwei Monate nach der Auftragserteilung durch die Gedenktafelkommission – mit Anfragen an die Dokumentationsstelle NS-Zwangsarbeit und an die Berliner Geschichtswerkstatt gewandt hat, um weitere Auskünfte zu diesem und anderen Zwangsarbeiterlagern zu erhalten: Wie lauten die Antworten?
Bislang liegen dem Bezirksamt von beiden Stellen noch keine Antworten vor.
2. Auskunft aus Arolsen zum Lager Wilhelmsaue 40 In Ihrer eben erwähnten Antwort – jetzt zu Punkt 1-3 – schreiben Sie am Schluß: „Ergänzend sei jedoch angemerkt, dass in den Unterlagen des ITS in Bad Arolsen sich keine Angaben zum Lager in der Wilhelmsaue fanden.“ Da dies eventuell missverstanden werden kann, frage ich Sie, ob Ihnen folgender Sachverhalt bekannt ist : „Dies bedeutet natürlich nicht, dass dieses Lager nicht existiert hätte." Grund für das Nichtauffinden von Unterlagen ist, dass „unsere Bestände keinesfalls vollständig" sind und dass außerdem „die gezielte Suche nach dem Lager Wilhelmsaue 40 in unserer Datenbank nur eingeschränkt möglich" ist. (Zitate aus dem Schreiben des ITS Arolsen vom 20.6.2016 an mich)?
Das zitierte Schreiben der ITS Arolsen ist mir nicht bekannt. Im Übrigen wird daraus nur deutlich, dass es in den dort zur Verfügung stehenden Unterlagen weder einen Beweis für noch gegen die Existenz des vermuteten Lagers gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
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