Drucksache - 1670/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 15.09.2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, welche Dächer und Fassaden von bezirkseigenen Gebäuden sich für Dach – und Fassadenbegrünung eignen. Der BVV ist bis zum 31.12.2016 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Aufgrund der öffentlichen Vorbildfunktion und der Vorteile für den Nutzer (geringere Sommertemperaturen und Energieeinsparungen) unterstützt das Bezirksamt grundsätzlich die Thematik der Dachbegrünung. Die an bezirklichen Liegenschaften dafür besonders geeigneten Dächer wurden in der Vergangenheit zur ökologischen Energiegewinnung mit Photovoltaikanlagen belegt. Daher gibt es derzeit keine Möglichkeit ein Dachbegrünungsprojekt zu beginnen.
Bezüglich der Fassadenbegrünung ist die Tauglichkeit einer Wand abhängig von der genauen Art der Begrünung, daher ist eine pauschale Nennung von geeigneten Liegenschaften nicht zielführend. Eine detaillierte Prüfung ist dem Bezirksamt aufgrund fehlender finanzieller und personeller Ressourcen nur möglich, wenn ohnehin Fassadensanierungsmaßnahmen anstehen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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