Drucksache - 1572/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Grundstück Quedlinburger Straße 45 geplante Modulare Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) so ausgeführt wird, dass sie als regulärer Wohnungsbau geeignet ist, nicht nur als „Notunterkunft“ für Flüchtlinge zu dienen, sondern Wohnraum auch für Nichtflüchtlinge anzubieten.
Hierbei ist zu prüfen, inwieweit der nachhaltige Baustoff Holz für die modulare Bauweise eine elementare Rolle spielen kann.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Die geplante Modulare Unterkunft für Flüchtlinge auf dem Gelände Quedlinburger Straße 45 wird von der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH erstellt. Das Bezirksamt hat sich deshalb mit Schreiben vom 09.06.2016 an den Bereich Projektentwicklung/Neubau der WBM gewandt und den Beschluss der BVV mitgeteilt. Die WBM teilt uns mit Schreiben vom 29.06.2016 Folgendes mit:
„Mit der konkreten Planung für das Projekt haben wir mit Beginn diesen Monats begonnen. Geplant wird ein Wohnungsneubau mit überwiegend 1- und 2- Zimmer- Wohnungen und gemäß festgesetztem B-Plan ergänzender gewerblicher Nutzung in der Erdgeschoßzone an der Quedlinburger Straße. Der Neubau wird ab Fertigstellung für die Unterbringung von Flüchtlingen analog der Anforderungen und der Mietvertragskonditionen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales dienen. Dementsprechend wird bereits ab Beginn der Planung auf eine spätere reguläre Wohnnutzung großen Wert gelegt. Die vor Beginn der regulären Wohnnutzung erforderlichen Umbaumaßnahmen werden so möglichst gering gehalten. Die Gebäude werden in modularer Bauweise und mit hohem Vorfertigungsgrad aus Stahlbetonfertigteilen mit Spannbetonhohldecken und einer Putzfassade geplant und errichtet, Holz findet in der Funktionalen Leistungsbeschreibung und somit in der Vergabe der Bauleistungen keine Berücksichtigung.“
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Errichtung von Modularen Unterkünften für Flüchtlinge (MuF) für eine mittelfristige Nutzung als Wohngebäude vorgesehen ist. Anders als bei den sogenannten „Tempohomes“ handelt es sich bei den MuF nicht um Container, sondern um feste Wohngebäude mit einzelnen Wohneinheiten. Soweit Gemeinschaftseinrichtungen vorgesehen werden, sollen diese auch unkompliziert in Wohnungen umgestaltet werden können, damit die Gebäude langfristig als preiswerter Wohnraum nutzbar bleiben. Die Entscheidungen zur konkreten Ausgestaltung der Gebäude und den dabei verwendeten Baustoffen obliegt alleine der WBM als Bauträger und zukünftiger Vermieter der Gebäude.
Zu den geplanten Bauarbeiten hat die WBM mitgeteilt, dass diese wegen des schwierigen Bauuntergrundes im kommenden Frühjahr beginnen soll. In einer Gesprächsrunde mit Staatssekretärin Dr. Sudhoff und Staatssekretär Glietsch am 05.07.2016 ist das Bezirksamt informiert worden, dass der Standort Fehrbelliner Platz als Erstaufnahmezentrum in Betracht kommen könnte. Für diesen Fall hat das Bezirksamt deutlich gemacht den Standort Quedlinburger Straße in den Dissens zu stellen um die Verträglichkeit noch einmal zu prüfen. Nach gegenwärtigem Stand ist von einem zentralen Erstaufnahmezentrum im Bezirk nicht mehr auszugehen
Sobald konkretere Planungen für den Standort bekannt sind, wird das Bezirksamt eine Informationsveranstaltung für Anwohner und die Öffentlichkeit durchführen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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