Drucksache - 1058/4  

 
 
Betreff: Signet "Berlin barrierefrei" für bezirkliche Gebäude
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/Grüne/Piraten 
Verfasser:Wuttig/Klose/Dr. Vandrey/Wapler/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.11.2014 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
14.01.2015 
60. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
21.01.2015 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.01.2015 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
Anlage Drs. 1058-4

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 29.01.2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei sind und - soweit noch nicht geschehen - mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ versehen werden können.

 

Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten.

 

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Beiliegend bittet das Bezirksamt das Schreiben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung aus Juli 2015 zur Kenntnis zu nehmen. Aufgrund der Vertretungssituation mit der Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt, konnte die Beantwortung erst jetzt erfolgen. Das Bezirksamt bittet, diesen Umstand zu entschuldigen.

 

Das Rathaus Charlottenburg, das Dienstgebäude Hohenzollerndamm, das Bürgeramt Außenstelle Halemweg und das angemietete Bürgeramt in der Heerstraße verfügen bereits über das Signet „Berlin barrierefrei“. Auch das Gebäude der Wilmersdorfer Arcaden, in denen sich ein Bürgeramtsstandort befindet, verfügt über dieses Signet.

 

Eine Liste zur rollstuhlgerechten Zugänglichkeit der bezirklichen Gebäude wurde bereits im Rahmen der Drucksache 0350/4 zusammengestellt, auf welche an dieser Stelle verwiesen sei.

 

Das Bezirksamt ist bei allen Neubauvorhaben gesetzlich verpflichtet, barrierefrei zu bauen. Bei Bestandsbauten wird sich das Bezirksamt bemühen, im Rahmen der Haushaltslage und der ggf. denkmalschutzrechtlichen Auflagen, sukzessive eine barrierefreie Ertüchtigung vorzunehmen, wie derzeitig bei dem geplanten Bau eines Aufzuges am Rathaus Schmargendorf. Eine Entwicklung eines Planes mit Maßnahmen für Barrierefreiheit an den einzelnen bezirklichen Gebäuden kann weder personell noch finanziell realisiert werden, die Entscheidungen erfolgen projektbezogen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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