Drucksache - 1058/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 29.01.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei sind und - soweit noch nicht geschehen - mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ versehen werden können.
Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen.
Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Beiliegend bittet das Bezirksamt das Schreiben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung aus Juli 2015 zur Kenntnis zu nehmen. Aufgrund der Vertretungssituation mit der Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt, konnte die Beantwortung erst jetzt erfolgen. Das Bezirksamt bittet, diesen Umstand zu entschuldigen.
Das Rathaus Charlottenburg, das Dienstgebäude Hohenzollerndamm, das Bürgeramt Außenstelle Halemweg und das angemietete Bürgeramt in der Heerstraße verfügen bereits über das Signet „Berlin barrierefrei“. Auch das Gebäude der Wilmersdorfer Arcaden, in denen sich ein Bürgeramtsstandort befindet, verfügt über dieses Signet.
Eine Liste zur rollstuhlgerechten Zugänglichkeit der bezirklichen Gebäude wurde bereits im Rahmen der Drucksache 0350/4 zusammengestellt, auf welche an dieser Stelle verwiesen sei.
Das Bezirksamt ist bei allen Neubauvorhaben gesetzlich verpflichtet, barrierefrei zu bauen. Bei Bestandsbauten wird sich das Bezirksamt bemühen, im Rahmen der Haushaltslage und der ggf. denkmalschutzrechtlichen Auflagen, sukzessive eine barrierefreie Ertüchtigung vorzunehmen, wie derzeitig bei dem geplanten Bau eines Aufzuges am Rathaus Schmargendorf. Eine Entwicklung eines Planes mit Maßnahmen für Barrierefreiheit an den einzelnen bezirklichen Gebäuden kann weder personell noch finanziell realisiert werden, die Entscheidungen erfolgen projektbezogen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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