Drucksache - 0927/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 3. Juli 2014 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob in der Knobelsdorffstraße zwischen der Königin-Elisabeth-Straße und der Sophie-Charlotten-Straße eine Tempo 30 Zone eingerichtet werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.08.2014 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Änderung bestehender straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen setzt grundsätzlich auch das Bestehen veränderter straßenverkehrlicher Lagen und eine sich daraus ergebende Notwendigkeit voraus, diese neu zu bewerten und zu regeln. Diese Notwendigkeit ist hier jedoch nicht erkennbar. So weist auch die Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik 2012 und 2013 für diesen Bereich keine geschwindigkeitsbedingten Verkehrsunfälle aus. Aufgrund der vorhandenen Lichtsignalanlagen in diesem Abschnitt der Knobelsdorffstraße und des hohen Verkehrsaufkommens ist auch nach Einschätzung der Polizei die Möglichkeit zum Schnellfahren kaum gegeben.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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