Drucksache - 0919/4
1. Einwohnerfrage Dr. Wolfgang Neef Seniorenclub Cunostraße
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
für das Bezirksamt beantworte ich die Bürgeranfrage zur Zukunft der bezirklichen Seniorenfreizeitstätten gerne. Ich habe mich bei allen Überlegungen zu diesem Thema von Anfang an darum bemüht alle Überlegungen ganz öffentlich und transparent darzustellen, weil es mir darum geht, die Angebote der Seniorenclubs im Bezirk zu erhalten:
Frage 1:
Welche Räumlichkeiten sind als Ersatz für den SC Cunostraße in fußläufiger Entfernung in der Bezirksregion Schmargendorf vorgesehen?
Leider kann ich Ihnen dazu noch keine konkreten Möglichkeiten nennen. Wir haben alle sozialen Träger, Vereine und Kirchengemeinden in der Umgebung angeschrieben mit der Frage, ob sie uns Räumlichkeiten für einzelne Aktivitäten anbieten können. Wir haben Gespräche mit dem Martin-Luther-Krankenhaus geführt, wir haben überlegt, ob im Seniorenheim Lentzeallee Möglichkeiten für Gruppenangebote bestehen. Bisher hat sich daraus aber noch keine konkrete Möglichkeit ergeben.
Frage 2:
Derzeit werden die drei Clubs durch je eine Stelle vor Ort hauptamtlich in Vollzeit geleitet. Nach den Informationen des Stadtrats Engelmann auf der Veranstaltung am 13.3.2014 sollen diese 3 Stellen gestrichen und der Betrieb der Clubs an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung übertragen werden. Welche Alternativen wurden geprüft, z.B. Einsparungen bei den Eismeistern der neuen Eissporthalle?
Auf der Veranstaltung am 13.3. habe ich vorgetragen, dass der Auslöser für alle Überlegungen zur Veränderung im Bereich der Seniorenarbeit nicht in erster Linie die Einsparung von Finanzmitteln sind, sondern die Vorgaben zur Personaleinsparung, die das Abgeordnetenhaus den Bezirken bis Ende 2016 auferlegt hat. Wir haben im Bezirksamt beschlossen, dass die notwendigen Einsparungen von 138,4 VZÄ auf alle Abteilungen entsprechend ihrer Personalgröße aufzuteilen. Dabei entfallen auf die Abteilung Soziales 34,13 VZÄ. Zu meiner Abteilung gehören das Sozialamt und das Gesundheitsamt. In beiden Bereichen müssen wir Personalstellen einsparen. Die Eissporthalle gehört nicht zur Abteilung für Soziales. Deshalb ist dies für mich keine Alternative.
Frage 3:
Nach den Ausführungen von Stadtrat Engelmann auf der o.g. Veranstaltung scheidet die Clubleiterin der Nehringstr. in Kürze altersbedingt aus. Wenn die Stelle kw -gesetzt ist, bleibt sie danach /vakant. Welche Übergangslösungen zur Betreuung dieses Clubs sieht das Bezirksamt in diesem Fall vor? Ist geplant, die verbleibenden Clubleiterinnen der Stiftung zuzuordnen, und zu welchen Bedingungen?
Die Clubleiterin in der Nehringstraße scheidet im Sommer 2015 aus. Eine Nachbesetzung dieser Stelle ist aufgrund der Vorgaben zu den Stelleneinsparungen ausgeschlossen. Auch heute schon wird die Mehrheit aller Angebote in den Clubs durch Ehrenamtliche Mitarbeiter organisiert und angeboten. Alle Clubangebote sollen in Zukunft durch eine gemeinschaftliche Leitung und Koordination erfolgen. Bei einer Übertragung des Clubbetriebs an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung werden die Wünsche der betroffenen Mitarbeiterinnen berücksichtigt. Durch die enge Anbindung der Stiftung an den Bezirk gibt es die Möglichkeit, dass die bezirklichen Mitarbeiterinnen in ihren Aufgaben verbleiben und sich an ihrem arbeitrechtlichen Status nichts verändert. Bis zum Zeitpunkt der Übertragung wird der Seniorenclub Nehringstraße insbesondere durch die Koordinatorin der Clubs (Frau Lampante) und Verwaltungsmitarbeiterinnen der Arbeitsgruppe Seniorenbetreuung unterstützt.
Frage 4:
Die Wilmersdorfer Seniorenstiftung wird die Betreuung im bisherigen Umfang, der auf Grund des demografischen Wandels in Zukunft noch wachsen wird, aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Welche zusätzlichen Personal- und Sachmittel sind dafür im Haushalt der Stiftung eingeplant? Wie wird gesichert. dass diese Mittel (z.B. als Zuwendung aus den öffentlichen Haushalten längerfristig fließen?
Alle Mittel, die in den Seniorenclubs derzeit eingesetzt werden, kommen aus dem Bezirkshaushalt. Sie werden dem Bezirk in dem bekannten Verfahren für einen zweijährigen Haushalt eingestellt. Die Arbeit der Seniorenclubs ist im System der Kosten-Leistungs-Rechnung ein Produkt, das durch das Sozialamt bebucht wird. Daran wird sich auch bei einer Übertragung an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung nichts ändern. Diese Mittel werden wir der Stiftung zur Verfügung stellen. Innerhalb der Stiftung sind zum Betrieb der Clubs langfristig bei dem Ausscheiden aller bisherigen Mitarbeiterinnen des Bezirksamtes 2 Stellen vorgesehen, die in Teilzeit vermutlich mit drei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern besetzt werden. Konkrete Summen kann ich Ihnen dazu noch nicht nennen, weil sie zwischen Bezirksamt und der Stiftung derzeit besprochen werden. Der Vorstand der Stiftung wird dann auch die entsprechenden Beschlüsse für den Wirtschaftsplan der Stiftung treffen.
Frage 5:
Das Aufgabenspektrum der Seniorenstiftung (Satzung) bezieht sich explizit auf die Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen. Die "weiteren Leistungen" . die in der Satzung unter §2, Abs. 1b vorgesehen sind. sind nicht spezifiziert und werden nur durchgeführt. "soweit dafür Mittel zur Verfügung stehen". Es wird daher sinnvoll sein, diese Aufgabe zu spezifizieren (nach § 71 Absatz 1 des SGB XII) und in die Satzung aufzunehmen, um zu sichern, dass diese "dritte Säule" (neben den Pflegeheimen und den Wohnhäusern) in der Stiftung inhaltlich und finanziell längerfristig Bestand hat. Ist vorgesehen, die Satzung entsprechend zu ändern? Wenn nein: Warum nicht ?
Wir haben durch unser Rechtsamt prüfen lassen, ob eine Veränderung in der Satzung der Stiftung erforderlich ist. Das Rechtsamt kam zu dem Ergebnis, dass dies aus stiftungsrechtlicher Sicht nicht erforderlich ist. Die Aufgaben zum Betrieb der Seniorenclubs ist vollständig abgedeckt durch den von ihnen zitierten § 2 Absatz 1b. Dort heißt es: Zweck der Stiftung ist es, "weitere Leistungen vorzuhalten, anzubieten und zu erbringen, die der Altenhilfe dienen, soweit dafür Mittel zur Verfügung stehen." Auch bei der Übertragung der Seniorenwohnhäuser wurde damals die Satzung der Stiftung nicht verändert, weil sich auch diese Aufgabe unter den Zweck der bestehenden Satzung fassen lässt.
Im Wirtschaftsplan der Stiftung wird es aber dann einen eigenen Geschäftsbereich für den Betrieb der Seniorenclubs geben, genauso wie es jetzt bereits zwei komplett getrennte Wirtschaftspläne für die Pflegeheime und die Seniorenwohnhäuser gibt.
Herr Dr. Neef, ich möchte mich noch einmal bei Ihnen für diese Bürgeranfrage bedanken. Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten, dass die Angebote für unsere Seniorinnen und Senioren in unseren Seniorenfreizeitstätten langfristig Bestand haben.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann
2. Einwohnerfrage Benjamin Darga Wohnhaus Nauheimer Str. 23
Ist das Wohnhaus in der Nauheimer Str. 23 in Berlin-Wilmersdorf, das von der Gesobau verwaltet wird, sozialer Wohnungsbau?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zur vorliegenden Einwohneranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:
Nein.
Mit freundlichen Grüßen Dagmar König
3. Einwohnerfrage Michael Roeder Bibliotheken
Wie viele Bücher wurden jeweils in den Jahren 2012 und 2013 in den jeweiligen Bezirksbüchereien in der Gruppe Heimatkunde makuliert?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt schriftlich Stellung:
In den Bibliotheken des Bezirks (Kinder- und Erwachsenenbibliotheken) sind im genannten Zeitraum insgesamt 784 Bücher aus dem Bereich Heimatkunde wegen Beschädigung, Diebstahl, Veralterung und zu geringen Ausleihzahlen makuliert werden.
Heinrich-Schulz-Bibliothek 154 Bücher Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek 412 Bücher Adolf-Reichwein-Bibliothek 40 Bücher Eberhard-Alexander-Burgh-Bibl. 64 Bücher Ingeborg-Bachmann-Bibliothek 10 Bücher Johanna-Moosdorf-Bibliothek 50 Bücher Halemweg 54 Bücher
Die Zahlen müssen immer ins Verhältnis
gesetzt werden. Die absoluten Zahlen sind immer irrelevant.
Mit freundlichen Grüßen Dagmar König
4. Einwohnerfrage Frank Sommer Kolonie Oeynhausen
Aus dem Vermerk von Stadt III E v. 6.02.2012 geht hervor, dass Herr Prof. F., Herr U., -Vermessungsamt, Stadt L-Herr L.-, Stadt II A, Herr S. -Sen StadtUm/ III E 2, Leiter der Arbeitsgruppe Immobilienbewertung- und Sie am 1.2.2012 ein Gespräch geführt haben, dessen Ergebnis die Feststellung war, dass die von Herrn U. bisher ermittelten Bodenwerte als hinfällig und überholt zu erachten sind, da die bisherigen rechtlichen Einschätzungen sich nicht mit den tatsächlichen juristischen Einschätzungen von Herrn Prof. F. zur Deckung bringen ließen. 1. und 2. Offensichtlich herrschte zwischen allen Sitzungsteilnehmern Einigkeit über das Gesprächsergebnis. Weshalb bezeichnen Sie angesichts dieser Tatsache dieses Ergebnis als nicht sachverhaltsmäßig mit der weiteren Verfahrensentwicklung und als unwichtig (Ihre Aussage in der Sendung Klartext des RBB)? Halten Sie Ihre Aussagen für glaubhaft, nachdem Sie mit einem angesehenen Rechtsprofessor und hochrangigen Verwaltungsbeamten nach längerem Gespräch zu dem genannten Ergebnis kamen?
In der Stellungnahme des Bezirksamtes zum Bürgerentscheid heißt es, die Kostenschätzung gilt unverändert fort. Der Fachbereich Vermessung des Bezirksamtes hat aktuell dazu festgestellt: Die Aussagen in der Argumentation der Initiatorinnen und Initiatoren, der Marktwert des Grundstücks bzw. die aktuelle Risikobeurteilung des Fachbereichs Vermessung liege bei 870.000 ?, ist unzutreffend.
3. Hat das Vermessungsamt eine neue-aktuelle- Kostenschätzung vorgenommen? Wenn ja, welches Datum trägt diese Kostenschätzung?
In der Klartext -Sendung des RBB behaupteten Sie, Sie können mehrere Gutachten und Stellen vorlesen, aus denen ersichtlich wird, dass Schadensersatzforderungen von bis zu 50 Mill ? gegen den Bezirk geltend gemacht werden können. Nach meiner Kenntnis wird mit einer solchen Forderung nur im Haaß-Gutachten gedroht.
4. Wer außer dem Rechtsvertreter des Investors Lorac hat ebenfalls in dieser Höhe Schadensersatzforderungen schriftlich angedroht?
5. Einwohnerfrage Stefan Knobloch Umgang mit der Firma P. & K. Ausstellungsprojekte
Gegenstand der Bürgeranfrage ist die im Kulturausschuss am 02.04.2014 getroffene Aussage, dass die von der Firma P. & K. geplante Gestaltung der inhaltlichen Konzeption von der Firma J. & M. wegen "zu hoher Textlastigkeit und zu schmalen Vitrineneinblicken, wie man ja in der Ausstellung Einblicke sehen kann", nicht umsetzbar wäre. Deshalb habe das Kulturamt die Zusammenarbeit mit der Firma P. & K. Ausstellungsprojekte damals beendet. Wenn man eine Vereinbarung mit der Firma P. & K. Ausstellungsprojekte über die Zusammenarbeit kündigt, dann muss es einen Vertrag gegeben haben, denn eine Firma arbeitet bekanntlich nicht für umsonst.
Ich frage das Bezirksamt:
6. Einwohnerfrage Dr. Kerstin Lehmann Schulhort in Schmargendorf Hortgebäude B, COG, Berkaer Str. 8
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Dr. Lehmann,
Zu 1:
Eingangs möchte ich darauf hinweisen, dass die Beantwortung in Abstimmung mit dem zuständigen Referat der regionalen Schulaufsicht erfolgt.
In der Anlage zum Schulentwicklungsplan 2012-2017 sind - wie Sie korrekt ausführen - 36 Räume für die Carl-Orff-Grundschule aufgelistet. Es werden die nach Musterraumprogramm anrechenbaren Räume dargestellt und nicht die tatsächlich der Schule zur Verfügung stehenden Räume. Die Gruppenräume im Gebäude Berkaer Str. 8 sind nicht betrachtet worden. Darüber hinaus sind 3 der Schule zur Verfügung stehenden Räume damals unberücksichtigt geblieben, da sie für das geplanten Soll von 3 Zügen nicht erforderlich waren. Diese Räume sind allerdings für die Entscheidung, eine zusätzliche 1. Klasse zum Schuljahr 2013/2014 einzurichten, berücksichtigt worden.
Im Rahmen der aktuellen Prüfung sind alle der Schule zur Verfügung stehenden Räume betrachtet und die anrechenbaren Räume berücksichtigt worden. Hierbei ist selbstverständlich auch beachtet worden, dass eine zusätzliche Saph-Klasse für das laufende Schuljahr eingerichtet wurde.
Zu 2:
Im Rahmen des entsprechenden Genehmigungsverfahrens ist der regionalen Schulaufsicht auch ein Raumnutzungskonzept vorzulegen. Dem Bezirksamt und der regionalen Schulaufsicht war durchaus bewusst, dass die zeitliche Vorgabe für die Beteiligten eine große Herausforderung darstellt. Unserer gemeinsame Einschätzung war: "Machbar aber schwierig".
In der Konsequenz habe auch ich mich dafür eingesetzt, dass die Schule mehr Zeit für die Umsetzung erhält. Ich freue mich daher, dass durch das Moratorium, entsprechende Planungen nicht bereits zu den Sommerferien 2014 sondern erst bis Ende dieses Jahres umzusetzen sind.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass auch die regionale Schulaufsicht die Entwicklung und Umsetzung eines veränderten Raumnutzungskonzeptes begleiten und unterstützen wird. Durch diese Einbindung sind entsprechende Genehmigungszeiten sehr kurz.
Zu 3 und 4:
Selbstverständlich hat das Bezirksamt im Rahmen der Entscheidung hinsichtlich des Gebäudes in der Berkaer Str. 8 die Entwicklung der Schülerzahlen berücksichtigt. Hierzu ist festzustellen, dass für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf mit einem Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen ist. Dieser ist auch für den Bereich der Carl-Orff-Grundschule zu verzeichnen. Da die Kapazität dieser Schule auf 3 Züge beschränkt ist - ausschlaggebend hierfür sind die zur Verfügung stehenden Klassenräume - ist die Entwicklung durch den Schulträger kritisch zu begleiten.
Der Schulentwicklungsplan spiegelt in seinen Festlegungen die o.g. Entwicklung wieder und geht davon aus, dass Schulraumreserven zu erhalten und zukünftig ggf. bedarfsgerecht zu erweitern sind. Insbesondere ist hier die ggf. erforderliche Ausweitung der Kapazitäten in den Blick genommen worden. Diese setzt allerdings voraus, dass vordringlich zusätzliche Klassen- und Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt bzw. geschaffen werden können. Dieses wäre auch mit den Räumen des Gebäudes Berkaer Str. 8 an der Carl-Orff-Grundschule nicht zu realisieren.
Zur Frage der weiteren Entwicklung der Teilnehmerzahlen im Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung ist festzustellen, dass diese nur eingeschränkt mit der Schülerzahl korrespondiert. Von daher kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, ob und in welchem Umfang hier ggf. ein Anstieg zu verzeichnen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es zu keiner deutlichen Steigerung kommen wird.
Zu 5.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die pädagogische Nutzfläche nicht reduziert wird. Vielmehr werden pädagogische Nutzflächen im Schulgebäude der Carl-Orff-Grundschule, die bisher nicht in die Berechnung der pädagogischen Nutzfläche einbezogen waren, zukünftig berücksichtigt werden. Allerdings bedarf es eines Umdenkens hinsichtlich der bisherigen Raumnutzung, dass das Schulgebäude sozusagen für schulische Zwecke genutzt wird wie Unterricht und am Nachmittag AGs und in den weiteren Gebäuden der Hort stattfindet. Es geht hier darum Unterricht, Erziehung und Betreuung sowohl räumlich als auch im Hinblick auf das Schulprofil mehr miteinander zu verzahnen. Diese Weiterentwicklung der Konzeption unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumressourcen wird für den Gesamtstandort der Carl-Orff-Grundschule erforderlich werden. Diesen Prozess werden sowohl der Schulträger als auch die regionale Schulaufsicht begleiten und unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen Elfi Jantzen Bezirksstadträtin
7. Einwohnerfrage Kristine Rislov Schule und Hort in Schmargendorf
8. Einwohnerfrage Sabine Sauerwein Schule und Hort in Schmargendorf
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Sauerwein,
zur o.g. Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Zu 1 und 2:
Der Carl-Orff-Grundschule wurde im Jahr 2009 das Gebäude in der Berkaer Str. 8 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Dabei wurden räumliche Ressourcen im Schulgebäude nicht berücksichtigt. Dieses war zum damaligen Zeitpunkt möglich. Die Schule und der Träger Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. haben - und das möchte ich hier ausdrücklich betonen - mit den, der Schule zur Verfügung stehenden Räumen in den drei zusätzlichen Gebäuden am Standort, eine qualitativ hochwertiges Angebot entwickelt. Die Räume im Schulgebäude sind allerdings bisher in dieses Konzept nicht einbezogen worden. Dieses wird für die Zukunft notwendig werden.
Das Haus B ist ein Gebäudeteil der Carl-Orff-Grundschule. Dieses Gebäude wird derzeit insbesondere - aber nicht ausschließlich - für die ergänzende Förderung und Betreuung genutzt. Grundsätzlich stehen am Standort der Schule - auch ohne das Haus B - ausreichend Räume zur Verfügung, um die ergänzende Förderung und Betreuung sicherzustellen. Der Schulträger stellt hier auch weiterhin - gemäß Schul-Rahmenvereinbarung - die notwendigen Räume zur Verfügung. Die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung für den Betrieb, die durch die zuständige regionale Schulaufsicht erteilt wird, wäre zukünftig auf Grundlage der veränderten räumlichen Bedingungen zu prüfen. Hierzu ist allerdings ein verändertes Raumnutzungskonzept durch die Schule und den freien Träger zu entwickeln.
Die getroffene Entscheidung stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen, die nur gemeinsam "gemeistert" werden können. Das Moratorium schafft hier die erforderlichen zeitlichen Spielräume.
Zu 3:
In der Schul-Rahmenvereinbarung ist u.a. geregelt, dass der Schulträger den Trägern der freien Jugendhilfe unentgeltlich die notwendigen Räume zur Verfügung stellt. Der entsprechende Trägervertrag regelt, ob die ergänzende Förderung und Betreuung in Schulräumen oder in eigenen Räumen des Trägers sichergestellt wird. Hintergrund für diese Differenzierung ist, dass unterschiedliche Kostenpauschalen für die Finanzierung von Plätze in Schulräumen oder Plätze in eigenen Räumen der Träger durch die zuständige Senatsverwaltung mit der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Dachverband der Berliner Kinder- und Schülerläden e.V. vereinbart wurden.
Im Trägervertrag wird allerdings keine Anzahl der zur Verfügung stehenden Räume genannt. In Folge dessen ergeben sich für den Trägervertrag, der für die Kooperation der Carl-Orff-Grundschule geschlossen wurde, auch für das kommende Schuljahr keine Änderungen. Die Finanzierung erfolgt auch zukünftig für die Sicherstellung der ergänzenden Förderung und Betreuung in Schulräumen.
Zu 4:
Die entsprechenden Prüfungen haben im Ergebnis festgestellt, dass unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms die Carl-Orff-Grundschule über die notwendigen Räume verfügt, die ergänzende Förderung und Betreuung in Schulräumen sicherzustellen. Diese Prüfung hat alle Gebäude am Standort der Carl-Orff-Grundschule betrachtet. Ein verändertes Raumnutzungskonzept, das Räume im Schulgebäude dauerhaft mit einbezieht, kann nur auf Grundlage aller zur Verfügung stehender Raumressourcen entwickelt werden. Es geht hier also nicht darum, die "Hortkinder" aus dem Gebäude Berkaer Str. 8 sozusagen irgendwie im Schulgebäude zu verteilen. Es geht hier darum Unterricht, Erziehung und Betreuung mehr - auch räumlich - miteinander zu verzahnen. Diese Weiterentwicklung der Konzeption wird für den Gesamtstandort der Carl-Orff-Grundschule erforderlich werden. Hierbei ist selbstverständlich auch zu berücksichtigen, dass die Aufsichtspflicht zu gewährleisten ist.
Zu 5:
Im Zusammenhang mit der Aufgabe des Rathauses Wilmersdorf zum 31.12.2014 haben im Februar und März dieses Jahres umfangreiche Prüfungen stattgefunden, um zusätzliche Raumressourcen für die entsprechenden Umzüge zu erschließen, da die verbliebenen Bürodienstgebäude den Bedarf nicht mehr abdecken. Bei Umzügen dieser Größenordnung sind bei der Umsetzung Probleme dieser Art nicht auszuschließen. Wie weit die Räume den Bedarfen der Verwaltungseinheiten entsprechen, stellt sich erst bei der konkreten Zuordnung in der Feinplanung heraus. Das Bezirksamt ist in Anbetracht der Haushaltssituation gehalten, die zur Verfügung stehenden bezirkseigenen Gebäude auf Unterbringungsmöglichkeiten zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen Elfi Jantzen Bezirksstadträtin
9. Einwohnerfrage Martina Kelz Bürgerentscheid Oeynhausen - amtliche Mitteilung
Am 03.04.2014 wurde den Fraktionen der BVV der Text der amtlichen Wahlmitteilung des Bezirksamtes übermittelt. Mit Schriftsatz vom 10.04.2014 argumentierte das Bezirksamt dem Verwaltungsgericht gegenüber, dass erst am 09.04.2014 die endgültige Fassung der amtlichen Mitteilung an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erstellt wurde und die ursprüngliche Version vom 03.04.2014 "das Stadium einer verwaltungsinternen vorbereitenden Entwurfsfassung nicht überdauert hat". Darüber hinaus formuliert das Bezirksamt in der Klageschrift "Fragwürdig ist, aufgrund welcher Umstände die Antragsteller am 05.04.2014, mithin vor Abschluss des verwaltungsinternen Verfahrens zu Erstellung der amtlichen Mitteilung, über den Inhalt des Wahlhinweises Kenntnis erhalten haben."
1) Gibt es zu der amtlichen Mitteilung einen Beschluss des Bezirksamtes und an welchem Tag ist dieser erfolgt?
2) Die "Entwurfsfassung" vom 03.04.2014 war nachweislich noch am 10.04.2014 auf der Internetseite des Bezirksamtes nachzulesen. Warum veröffentlichte das Bezirksamt die "verwaltungsinterne vorbereitende Entwurfsfassung"?
3) Inwiefern hält das Bezirksamt die Umstände der Kenntnis des Entwurfstextes für fraglich, wenn der Text auf der Webseite des Bezirksamtes veröffentlicht war?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zur vorliegenden Einwohnerfrage für die o. g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1. bis 3.)
Das Bezirksamt hat sich in seiner Sitzung am 09.04.2014 verbindlich auf die nunmehr veröffentlichte amtliche Mitteilung des Bezirksamtes verständigt.
Die zuvor am 03.04.2014 den Fraktionen zur Kenntnis gegebene amtliche Mitteilung ist inhaltlich deckungsgleich und enthielt lediglich den einen weiteren Satz:".Vor diesem Hintergrund weist das Bezirksamt die ihm gegenüber in der Argumentation der Initiatorinnen und Initiatoren erhobenen Vorwürfe zurück.".
Dieser eine Satz wurde nach nochmaliger rechtlicher Erörterung vom Bezirksamt am 09.04.2014 gestrichen und somit die nunmehr vorliegende amtliche Mitteilung zur Veröffentlichung an die Landeswahlleitung gegeben.
Das Bezirksamt bedauert, dass die Mitteilung vorzeitig auf die Website (jedoch nicht des Bezirkswahlamtes und nicht auf dessen Veranlassung) gesetzt wurde und nicht als "Entwurfsfassung" ausgewiesen war. Letztlich wurde jedoch nur ein Satz in der amtlichen Mitteilung ggü. der "Entwurfsfassung" gestrichen. Weitere inhaltliche Änderungen gab es jedoch nicht.
Mit freundlichen Grüßen Dagmar König
10. Einwohnerfrage Michael Roeder Ökokiez 2020
1. Gesamtkosten des "Klimaschutzmanagement"
Im Februar 2014 (Frage 4) hatten Sie die von mir berechneten weiteren Kosten von "Ökokiez 2020" für drei Jahre "Klimaschutzmanagement" in Höhe von 99.940 Eu kommentiert mit: "Die von Ihnen angeführte Summe ist unzutreffend". Im März (6. Frage) teilten Sie hingegen mit, daß "die Personalkosten insgesamt 83.350 Eu und die Sachkosten 16.590 Eu" ausmachen, was zusammengerechnet nun einmal genau die von mir ermittelten 99.940 Eu sind: Wie erklären Sie Ihre völlig gegensätzlichen Antworten binnen Monatsfrist?
2. "Klimaschutzmanagement"
Ist das Bewerbungsverfahren für das "Klimaschutzmanagement" für ½ km² "Ökokiez" abgeschlossen und wer ist zum "Klimaschutzmanagement" bestimmt worden (bitte mit Angabe der Gründe für die Auswahl)?
3. Rechtsstreitigkeit
Ist es zutreffend, daß es eine (angedrohte) Rechtsstreitigkeit im Zusammenhang mit der Besetzung des "Klimaschutzmanagements" gibt?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Roeder,
zur o.g. Einwohneranfrage teilt das Bezirksamt Folgendes mit:
Zu 1.:
Die Antworten sind nicht gegensätzlich, sondern beziehen sich auf unterschiedliche Sachverhalte. Die Antwort vom 04.03. bezog sich - wie dort auch beschrieben und nachzulesen - auf die Vorbemerkung Ihrer Einwohnerfrage und griff den Umstand auf, dass Sie zum wiederholten Male unzutreffende Angaben über die Kosten für den Ökokiez machen ("angenommene bisherige Höhe" - "mindestens 117.000 ?). Die Antwort vom 22.04.2014 bezog sich auf die Personal- und Sachkosten für die Bewilligung des Klimaschutzmanagements.
Zu 2.:
Das Auswahlverfahren für das Klimaschutzmanagement "Klausenerplatz-Kiez" ist noch nicht abgeschlossen.
Zu 3.:
Nein.
Mit freundlichen Grüßen Elfi Jantzen Bezirksstadträtin
11. Einwohnerfrage Stefan Knobloch Neue Dauerausstellung (DA) "Westen"
In einer Veranstaltung am 20. März und in der Kulturausschuss-Sitzung am 02.04. 2014 wurde eine neue DA des Museums Charlottenburg-Wilmersdorf vorgestellt.
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zur vorliegenden Einwohneranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:
In einer Veranstaltung am 20. März und in der Kulturausschuss-Sitzung am 02.04. 2014 wurde eine neue DA des Museums Charlottenburg-Wilmersdorf vorgestellt.
Ich frage das Bezirksamt:
Von einer neuen Konzeption ist nicht auszugehen. Das Konzept wurde nach den Erfahrungen aus der Ausstellung "Einblicke-Ausblicke - Von der Residenz zur City West", eröffnet im Januar 2012, nach einjähriger Laufzeit ausgewertet und überarbeitet.
Durch die Zuwendung von der Stiftung deutsche Klassenlotterie Berlin in Höhe von 149. 954 ? Gesamtrealisierung inklusive Honorare
In der Ausstellung zur Berliner Stadtgeschichte im Märkischen Museum der Stiftung Stadtmuseum und im Deutschen Historischen Museum.
Das bestehende Konzept wurde einvernehmlich mit der damaligen Museumsleiterin Frau Birgit Jochens nach den Erfahrungen aus der Ausstellung "Einblicke-Ausblicke - Von der Residenz zur City West" überarbeitet. Noch vor dem Ausscheiden von Frau Jochens wurde die Mitarbeit von Dr. Goebel in Anspruch genommen. Der zuständige Abteilungsleiter wurde hierüber informiert. Die Mitarbeiterin des Archivs ist an der Realisierung der Dauerausstellung beteiligt. Das Konzept von "Einblicke-Ausblicke - Von der Residenz zur City West" wurde auch davor nicht im Ausschuss vorgestellt.
Entfällt.
Mit freundlichen Grüßen Dagmar König
12. Einwohnerfrage Martina Kelz Bürgerbeteiligung
Sehr geehrte Frau Kelz,
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22. Mai 2014 haben Sie die o. g. Einwohnerfrage eingebracht.
Es wurde verabredet, dass ich Ihnen für die Bezirksverordnetenversammlung antworte.
Zu 1. Mit elektronischer Mitteilung vom 13. Mai 2014 erhielten Sie eine Beantwortung. Da sich Ihre Einwohnerfrage in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 10. April 2014 ausschließlich an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen richtete, war diese allein befugt, Ihnen zu antworten. Nunmehr sehe ich Ihre Einwohnerfrage als erledigt an.
Zu 2. Der genannte Bezirksverordnete hatte digitale Tonaufzeichnungen von Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung ohne das Einverständnis der übrigen Mitglieder ins Internet gestellt. Dieses Vorgehen unterscheidet sich insoweit von der Praxis in dem von Ihnen aufgeführten Bezirk.
Die rechtlichen Bedenken ergeben sich aus folgenden Gesichtspunkten:
a) Es lag ein Verstoß gegen §§ 20, 55 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor.
b) Eine elektronische Tonaufzeichnung und deren Veröffentlichung beinhaltet einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie nach zivilrechtlichen Maßstäben am gesprochenen und geschriebenen Wort (Art. 1 Abs. 1 und 2 GG, § 823 Abs. 1 BGB). Im Einzelfall könnte darüber hinaus eine strafrechtliche Bedeutung auftreten (§ 201 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB).
Eine Vertiefung dieser Problematik würde die Beantwortung einer Einwohnerfrage sprengen; das genannte Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung hat die kritisierte Aufzeichnungs- und Veröffentlichungspraxis nach entsprechenden Hinweisen eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen Judith Stückler
13. Einwohnerfrage Michael Roeder Grünanlagen in Wilmersdorf
1. Mittelstreifen der Wilhelmsaue
In Wiederaufnahme der 7. Einwohnerfrage von April 2014: Folgende Mängel, deren Beseitigung bis Ende November 2013 zugesagt waren, sind im Mai 2014 immer noch nicht beseitigt: - Sturzgefahr an den beiden Enden der TT-Platte am Übergang von den Bodenplatten zum Rasen (Beseitigung z.B. durch eine weitere Reihe Platten) - etliche Kuhlen auf dem gesamten Durchgangsweg bis zur Uhlandstraße und besonders an den beiden Eingängen zum Spielplatz, durch die bei Regen der Weg über weite Strecken völlig unpassierbar ist - jede Menge Schmierereien: Warum wurde die Zusage (!) nicht eingehalten und wann wird sie es endlich?
2. Klagen zweier Kindergärten, die so gut wie täglich den dortigen Spielplatz benutzen: - Fast jedes Mal finden die Kinder Glassplitter und Zigarettenstummel im Sand; dieses Problem besteht ganz besonders, seitdem die Reichelt-Filiale auf der Berliner Straße 24/24 geöffnet ist - die beiden Zugänge am östlichen Ende des Mittelstreifens (Zickzacklinien bzw. schraffierte Flächen) sind immer wieder zugeparkt; Bitten ans Ordnungsamt, diese Stellen mit zu überwachen, haben nichts gefruchtet: Wann werden diese Mängel behoben werden?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Roeder,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Roeder teile ich Folgendes mit:
1. Mittelstreifen der Wilhelmsaue
In Wiederaufnahme der 7. Einwohnerfrage von April 2014: Folgende Mängel, deren Beseitigung bis Ende November 2013 zugesagt waren, sind im Mai 2014 immer noch nicht beseitigt: - Sturzgefahr an den beiden Enden der TT-Platte am Übergang von den Bodenplatten zum Rasen (Beseitigung z.B. durch eine weitere Reihe Platten) - etliche Kuhlen auf dem gesamten Durchgangsweg bis zur Uhlandstraße und besonders an den beiden Eingängen zum Spielplatz, durch die bei Regen der Weg über weite Strecken völlig unpassierbar ist - jede Menge Schmierereien: Warum wurde die Zusage (!) nicht eingehalten und wann wird sie es endlich?
Die Graffitibeseitigung hat stattgefunden und, wie auch in der Beantwortung Ihrer Einwohnerfrage vom letzten Monat fast schon vorhergesagt, es wurden prompt neue Graffitis aufgebracht. Ebenso wurde der Boden an der Tischtennisplatte angearbeitet d.h. die Kuhlen wurden aufgefüllt und plan gemacht, der Boden ist jedoch nunmehr bereits wieder abgespielt. Das Verlegen von zusätzlichen Gehwegplatten ist aufwändig und mangels Budget in absehbarer Zeit leider nicht möglich.
2. Klagen zweier Kindergärten, die so gut wie täglich den dortigen Spielplatz benutzen: - Fast jedes Mal finden die Kinder Glassplitter und Zigarettenstummel im Sand; dieses Problem besteht ganz besonders, seitdem die Reichelt-Filiale auf der Berliner Straße 24/24 geöffnet ist - die beiden Zugänge am östlichen Ende des Mittelstreifens (Zickzacklinien bzw. schraffierte Flächen) sind immer wieder zugeparkt; Bitten ans Ordnungsamt, diese Stellen mit zu überwachen, haben nichts gefruchtet: Wann werden diese Mängel behoben werden?
Die Verschmutzung des Spielplatzes mit Glas und Zigarettenresten ist wie von Ihnen geschildert hier nicht bekannt. Der Spielplatz wird ein- bis zweimal pro Woche gereinigt. Schwerpunktkontrollen des Ordnungsamtes, an dem genannten Ort finden regelmäßig statt.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
14. Einwohnerfrage Michael Roeder Gedenktafel für einen 17jährigen Deserteur (Uhlandstr. 103)
1. Überblick über alle Gedenktafeln im Bezirk
Im September 2013 hatte die Gedenktafelkommission (GTK) einstimmig beschlossen, sich erst einmal einen Überblick über die Gedenktafeln im Bezirk zu verschaffen - obwohl allen mit Gedenktafeln Beschäftigten bekannt ist, daß es bereits zwei umfassende Überblicke gibt: im Bezirk (http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/bezirk/gedenktafeln/) und seitens der Gedenkstätte Deutscher Widerstand (http://www.gedenktafeln-in-berlin.de/). Beauftragt wurde damals die Leiterin des Kunstamtes: An wen wurde dieser Auftrag weitergegeben und wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen bzw. wie lautet das Ergebnis, falls es schon vorliegt?
2. Projektgruppe zur Darstellung der SS-Geschichte im Stadtraum
Der 17jährige trug zum Zeitpunkt seiner Ermordung durch die SS Ende April 1945 eine ihm zu große Waffen-SS-Jacke. Es ist nicht bekannt, ob der volkssturmpflichtige junge Mann überhaupt in der Waffen-SS war und gegebenenfalls warum. Obwohl der Ermordete erst 17 Jahre alt war und es sich um die Waffen-SS handelte, hatte die GTK (ebenfalls im September 2013) einstimmig beschlossen, "eine Projektgruppe einzusetzen, um zu recherchieren, da sich die Frage aufwirft, wie man die SS-Geschichte [!] im Stadtraum darstellen kann": Wer gehört dieser Projektgruppe an und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen bzw. wie lautet das Ergebnis, falls es schon vorliegt?
Sehr geehrter Herr Roeder,
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22. Mai 2014 haben Sie nachfolgende Einwohnerfrage eingebracht:
Es wurde verabredet, dass ich Ihnen für die Bezirksverordnetenversammlung antworte.
Zu 1. Es wurde bisher k e i n Auftrag vergeben. Das entspricht der Verabredung in der Gedenktafelkommission, entsprechendes Verwaltungshandeln bis zum Beginn bzw. im Laufe der Schulsommerferien zu initiieren. Ein Ergebnis einer solchen Prüfung liegt insoweit nicht vor.
Zu 2. Eine Projektgruppe existiert bisher nicht; entgegen Ihrer Fragestellung wurde vielmehr verabredet, zunächst die Prüfungen (vgl. Frage 1) abzuschließen, um danach ein solches Gremien zu bilden und sich dort mit den Ergebnissen zu befassen.
Mit freundlichen Grüßen Judith Stückler
15. Einwohnerfrage Klaus Erdmann Kegel Rathaus Wilmersdorf (Schriftliche Beantwortung)
Als interessierter Neubürger und Rathaus-Nachbar bitte ich Sie um Auskunft darüber, wann das Rathaus Wilmersdorf geräumt wird und wofür das schöne Gebäude demnächst verwendet wird. Für die baldige Beantwortung dieser Bürgeranfrage bin ich Ihnen dankbar.
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Das Rathaus Wilmersdorf wird zum 31.12.2014 durch das Bezirksamt aufgegeben. Bereits seit dem 01.01.2013 ist das Bezirksamt nur noch Mieter in dem an die BIM abgegebenen Gebäude. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden in den kommenden Jahren der Rechnungshof von Berlin als auch das Landesarbeitsgericht in das Gebäude ziehen.
Mit freundlichen Grüßen Dagmar König
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