Drucksache - 0799/4
1. Einwohnerfrage Matthias Burchard Gedenkzeichen in der Hardenbergstr. 29 a
Laut Satzung der BVV-Gedenktafelkommission ist Sponsoring erwünscht. Der Sponsor, die Bayerische Hausbau, hatte am 23.11.12 ihre Finanzierungsbereitschaft meiner Person bzw. unserem Verein (z. Völkerverständigung mit MSOE) gegenüber ausgedrückt, siehe http://gplanost.x-berg.de/20121123BayHausbauInfosteleNSArchivKuSaStAAHardenbergstr29aBlnChbg.pdf
Charlottenburg-Wilmersdorf ist seit 2009 Ort der Vielfalt und hat sich dem fairen (Welt-) Handel verpflichtet. Bis heute existiert kein einziger Hinweis, dass der Raub von über 300.000 Archivalien und die Zerstörung von 427 Museen, 43.000 Bibliotheken, 2439 architektonischen Werken, 2234 Kirchen und Klöster sowie den Raub oder Lagerung von 564.700 Kunstwerken, 100.000 archäologischen Gegenständen und 200 Millionen Bücher in der NS-Besetzten Sowjetunion maßgeblich von Charlottenburg-Wilmersdorf aus organisiert wurde. Die beiden wichtigsten Organisationen für Kunstraub und Zerstörung, das "Sonderkommando Künsberg" des Auswärtigen Amtes und der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg hatten beide wichtige Dienststellen im Bezirk.
Frage 1: die Bezirkskulturverwaltung ist gebeten worden, sich zum Finanzierungsangebot der Bayerischen Hausbau GmbH für ein zweisprachiges Gedenkzeichen in der Hardenbergstr. 29a zu äußern. Frage: ist es möglich, diese Äußerung in Würdigung des potentiellen Sponsors als Pressemitteilung auszufertigen?
Frage 2: Der Fall GURLET in München hat in den letzten acht Wochen einen jahrzehntelangen Mangel an Unrechtsbewusstsein staatlicher deutscher Stellen im Umgang mit Raubkunst offenbart. In der Russischen Föderation gibt es bis heute viel Bitterkeit und Misstrauen gegenüber der deutschen Kulturarroganz, siehe auch Rede von Botschafter a. D. V. Falin zur Erinnerung an eine Rückgabeaktion 1958/2008.
Frage: Ist es möglich, die Stellungnahme der Bezirkskulturverwaltung aus diesem übergeordneten Grund ausnahmsweise einmal auch zweisprachig, also auch in russischer Sprache auszufertigen?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zur vorliegenden Einwohneranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:
Laut Satzung der BVV-Gedenktafelkommission ist Sponsoring erwünscht. Der Sponsor, die Bayerische Hausbau, hatte am 23.11.12 ihre Finanzierungsbereitschaft meiner Person bzw. unserem Verein (z. Völkerverständigung mit MSOE) gegenüber ausgedrückt, siehe http://gplanost.x-berg.de/20121123BayHausbauInfosteleNSArchivKuSaStAAHardenbergstr29aBlnChbg.pdf
Charlottenburg-Wilmersdorf ist seit 2009 Ort der Vielfalt und hat sich dem fairen (Welt-) Handel verpflichtet. Bis heute existiert kein einziger Hinweis, dass der Raub von über 300.000 Archivalien und die Zerstörung von 427 Museen, 43.000 Bibliotheken, 2439 architektonischen Werken, 2234 Kirchen und Klöster sowie den Raub oder Lagerung von 564.700 Kunstwerken, 100.000 archäologischen Gegenständen und 200 Millionen Bücher in der NS-Besetzten Sowjetunion maßgeblich von Charlottenburg-Wilmersdorf aus organisiert wurde. Die beiden wichtigsten Organisationen für Kunstraub und Zerstörung, das "Sonderkommando Künsberg" des Auswärtigen Amtes und der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg hatten beide wichtige Dienststellen im Bezirk.
Frage 1: Die Bezirkskulturverwaltung ist gebeten worden, sich zum Finanzierungsangebot der Bayerischen Hausbau GmbH für ein zweisprachiges Gedenkzeichen in der Hardenbergstr. 29a zu äußern. Frage: ist es möglich, diese Äußerung in Würdigung des potentiellen Sponsors als Pressemitteilung auszufertigen?
Das Bezirksamt bittet um Verständnis, dass sich eine Würdigung in Form einer Pressemitteilung zum jetzigen Zeitpunkt nicht anbietet, da über das Anliegen des Fragestellers (vgl. auch Drs. Nr. 0502/4) weder in der Gedenktafelkommission noch im Ausschuss für Weiterbildung und Kultur der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf abschließend beraten wurde. Sofern nach fundierter Beratung eine Beschlussfassung der BVV erfolgt, die eine Umsetzung eines solchen Gedenkzeichens vorsieht, besteht natürlich die Möglichkeit, dem Sponsor in Form einer Pressemitteilung entsprechend zu danken.
Frage 2: Der Fall GURLET in München hat in den letzten acht Wochen einen jahrzehntelangen Mangel an Unrechtsbewusstsein staatlicher deutscher Stellen im Umgang mit Raubkunst offenbart. In der Russischen Föderation gibt es bis heute viel Bitterkeit und Misstrauen gegenüber der deutschen Kulturarroganz, siehe auch Rede von Botschafter a. D. V. Falin zur Erinnerung an eine Rückgabeaktion 1958/2008.
Frage: Ist es möglich, die Stellungnahme der Bezirkskulturverwaltung aus diesem übergeordneten Grund ausnahmsweise einmal auch zweisprachig, also auch in russischer Sprache auszufertigen?
Amtssprache ist Deutsch, daher erfolgt die Beantwortung u.a. von Einwohnerfragen natürlich auch in der deutschen Sprache. Dem Fragesteller steht es jedoch frei, die Beantwortung des Bezirksamtes in eine andere Sprache zu übersetzen, da die Beantwortung öffentlich zugänglich ist.
Abschließend wird angemerkt, dass das Bezirksamt keine rechtliche Bewertung des sog. Falls GURLET vornehmen wird.
Mit freundlichen Grüßen Dagmar König
2. Einwohnerfrage Frank Sommer Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Sommer,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:
Nein. Damit entfällt eine Beantwortung der Fragen 2 bis 4.
Das Bezirksamt hat das Gutachten nicht in Auftrag gegeben. Diese Frage wäre an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu richten.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
3. Einwohnerfrage Martina Kelz Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Kelz,
zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:
Ja.
Nein.
Nein. Das Bezirksamt beteiligt sich auch nicht an Spekulationen darüber, wie es dort bekannt geworden sein könnte.
Über die Vertragsabwicklung und ihre steuerliche Beurteilung liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Mitteilungspflichten an die Finanzbehörden entstehen auf Grundlage der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV). Der in der Fragestellung behauptete Sachverhalt wäre davon nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
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