Drucksache - 0562/4
1. Einwohnerfrage: Peter Kachlicki Kleingartenkolonie Oeynhausen
Auf dem Gelände der Kolonie Oeynhausen sollen nach dem Willen von SPD und den Grünen 700 hochpreisige Wohnungen entstehen. Wenn man mit 3 Personen pro Haushalt rechnet, sind plötzlich auf beengtem Raum 2100 Menschen mehr vorhanden. Weiterhin kann man in diesem Fall von 2 Autos pro Wohneinheit ausgehen. Das wären dann 1400 Autos zusätzlich in einem von kleinen engen Straßen beherrschten Bereich. Es ist kaum damit zu rechnen, dass hier eine Tiefgarage mit 1400 Parkplätzen entsteht.
In den engen Straße gibt es jedenfalls keine Parkmöglichkeiten mehr. Zudem befinden sich in der Forckenbeckstraße ein Freibad, ein Sportverein, das Kardiozentrum, ein Sportplatz und diverses Gewerbe. In der Cunostraße eine Sporthalle und ein Tennisplatz. Das alles in einem Bereich von ca. 250 m.
Weiterhin befinden sich in einem Umkreis von ca. nur 600 m 4 Schulen und zwei Kindergärten mit dem entsprechenden Fußgänger- und Fahrzeugverkehr.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Kachlicki,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Kachlicki teile ich Folgendes mit: Auf dem Gelände der Kolonie Oeynhausen sollen nach dem Willen von SPD und den Grünen 700 hochpreisige Wohnungen entstehen. Wenn man mit 3 Personen pro Haushalt rechnet, sind plötzlich auf beengtem Raum 2100 Menschen mehr vorhanden. Weiterhin kann man in diesem Fall von 2 Autos pro Wohneinheit ausgehen. Das wären dann 1400 Autos zusätzlich in einem von kleinen engen Straßen beherrschten Bereich. Es ist kaum damit zu rechnen, dass hier eine Tiefgarage mit 1400 Parkplätzen entsteht.
In den engen Straße gibt es jedenfalls keine Parkmöglichkeiten mehr. Zudem befinden sich in der Forckenbeckstraße ein Freibad, ein Sportverein, das Kardiozentrum, ein Sportplatz und diverses Gewerbe. In der Cunostraße eine Sporthalle und ein Tennisplatz. Das alles in einem Bereich von ca. 250 m.
Die örtliche Situation ist dem Bezirksamt bekannt. Zur Durchführung einer sachgerechten Abwägung hat das Bezirksamt gegenüber dem potentiellen Vorhabensträger den Bedarf einer Umweltvoruntersuchung geltend gemacht und die Vorlage entsprechender Fachgutachten gefordert. In einem Verkehrsgutachten wird zu untersuchen sein, wie künftig ruhender und fließender Verkehr geregelt werden kann.
Erste Gespräche hierzu mit der Straßenverkehrsbehörde haben bereits stattgefunden.
Weiterhin befinden sich in einem Umkreis von ca. nur 600 m 4 Schulen und zwei Kindergärten mit dem entsprechenden Fußgänger- und Fahrzeugverkehr.
Die Fragen 4 und 5 richten sich nicht an das Bezirksamt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
2. Einwohnerfrage Stephan Merfort Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Merfort,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Merfort teile ich Folgendes mit:
Das gesamte Gelände ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Entfällt.
Entfällt.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
3. Einwohnerfrage Susanne Raab-Feimer Kleingartenkolonie Oeynhausen
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Raabe-Feimer,
zu der Einwohneranfrage der Frau Raab-Feimer teile ich Folgendes mit:
Die Verhandlungen mit der Firma Hudson als Bevollmächtigte der Firma Lorac wurden zu einem Zeitpunkt geführt, an dem noch kein Entwurf des StEP Wohnen vorlag.
Für die Gespräche gab es keine Vorgabe von dritter Seite.
Nein. Es gab keine Verhandlungen in London und Brüssel, an denen ich hätte teilnehmen sollen
Die Freimachung betroffener Parzellen einschließlich der Zahlung von Entschädigungen an die Kleingärtner obliegt dem Eigentümer. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nachbareigentümer haben keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
4. Einwohnerfrage Helmut Feimer Bebauung von Grünflächen
Die Groth-Gruppe scheint sich auf Bebauung von Grünflächen spezialisiert zu haben. Sie haben uns verkündet, dass Sie in zähen Verhandlungen folgendes mit dem Investor ausgehandelt haben:
- 50 % des Geländes wird bebaut, 50 % werden dem Bezirk übertragen. - Eine Kita mit 40 Plätzen soll entstehen. - Eine verdichtete Bebauung mit sechs Geschossen wird ermöglicht. - Bei Nichtzustandekommen des Bauvorhabens soll ein Entschädigungsanspruch von bis zu 50 Millionen entstehen. Bei Recherchen in Sachen Bebauung "Mauerpark" und "Freudenberg-Areal" habe ich die gleichen "Verhandlungsergebnisse" vorgefunden. (Kita 40 Plätze, Austausch und/oder Schenkung des Grundstücks, höhere Bebauung, ansonsten Schadenersatzforderungen von 50 Millionen.)
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Feimer,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Feimer teile ich Folgendes mit:
Zu 1.-3.:
Die Gespräche wurden mit der Firma Hudson geführt. Der Kaufvertrag mit der Groth-Gruppe wurde durch Lorac zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, an dem die Gespräche abgeschlossen waren.
Die Größe der Kita wurde fachlich durch die Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
5. Einwohnerfrage Martina Kelz Gutachten
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Kelz,
zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:
In einer rechtlichen Betrachtung wurden die als "Nachbearbeitung" bezeichneten Vorgänge als nicht einsichtsfähig nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingestuft. Damit entfällt die Möglichkeit einer Veröffentlichung im Internet, da hier keine Rechtsgrundlage vorliegt.
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, bzw. der Flächennutzungsplan ist anzupassen. Weil es um formale Abläufe geht, wird das Landschaftsprogramm nicht bereits jetzt geändert. Die Entscheidung über die Änderung des Landschaftsprogramms liegt nicht beim Bezirksamt, sondern bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Das Naturschutzgesetz selbst trifft zu der von Ihnen gestellten Fragestellung keine präzisen Regelungen. Aus der Einschätzung des Bezirksamtes zu den vergleichbaren Änderungen des FNP in anderen Verfahren kann jedoch die Einschätzung getroffen werden, dass eine Änderung des Landschaftsprogramms erst dann erfolgen würde, wenn der Planungsstand in einem B-Planverfahren eine gewisse Verfestigung erreicht hat. Es ist außerdem davon auszugehen, dass eine Änderung des Landschaftsprogramms mit einer Berichtigung bzw. Änderung des FNP abgestimmt wird.
In einem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren - wie es die BVV beschlossen hat - obliegt es dem Vorhabenträger, die erforderlichen Gutachten beizubringen. Die fachliche Prüfung erfolgt durch die zuständigen Ämter des Bezirksamtes. Gutachten zu Umweltfragen folgen einer rechtlichen und fachlichen Grundlage (incl. einem Methodengerüst), so dass der Spielraum für eine "freie Interpretation" von Gutachten- inhalten sehr begrenzt ist. Relevante Ergebnisse derartiger Gutachten sind zudem Bestandteil des Planungsverfahrens und unterliegen den dortigen Prüf- und Bewertungsschritten.
In einer ersten Abfrage zum StEP Wohnen am 28. August 2012 war die Kolonie Oeynhausen nicht als Fläche enthalten. Ein Entwurfsplan, der die Fläche beinhaltete, ging dem Bezirksamt mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 25. Februar 2013 zu.
Eine entsprechende Thematisierung durch das Bezirksamt erfolgte nicht. Ebenso sind keine Aktivitäten von Seiten des Senats bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
6. Einwohnerfrage Hildegard Teschner Entschädigungsanspruch
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Teschner,
zu der Einwohneranfrage der Frau Teschner teile ich Folgendes mit:
Die Frage richtet sich nicht an das Bezirksamt.
Da die Frage über einen Entschädigungsanspruch nicht vorab endgültig geklärt werden kann, macht es keinen Sinn hierauf zu antworten. Wäre das Risiko durch die Senatsverwaltung für Finanzen oder durch Haftungsausschluss von dritter Seite rechtsverbindlich getragen worden, wäre in der Tat eine andere Lösung vorstellbar gewesen.
Gegen den Bescheid der Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien vom 3. Januar 2013, welcher die Legitimation für den Start des Bürgerbegehrens darstellt, wurde seitens der Initiatoren des Bürgerbegehrens am 11. Januar 2013 Widerspruch erhoben. Der Widerspruchsbescheid wurde mit Datum vom 5. Februar 2013 erlassen. Seitens der Initiatoren wurde am 7. März 2013 Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Der Ausgang des Verwaltungsgerichtsverfahrens bleibt abzuwarten, jedoch wurde seitens der Initiatoren bislang keine Unterschriftensammlung gestartet.
Das Bezirksamt hat keine konkreten Leerstandszahlen, nimmt jedoch wahr, dass der Vermietungsstand von Wohnungen im Bezirk sehr hoch ist. Die Fluktuation auf dem Wohnungsmarkt ist kein Indikator für Leerstand.
In den beschlossenen Bebauungsplanverfahren sind alle Belange zu ermitteln und sachgerecht abzuwägen. Das Bezirksamt wird sich hierzu nicht vorab festlegen.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
7. Einwohnerfrage Ingrid Staege Ergebnisse nach der Einwohnerversammlung
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Staege,
zu der Einwohneranfrage der Frau Staege teile ich Folgendes mit:
Am 12. März gab es ein kurzes Telefonat mit einem Vertreter der Firma Hudson, in dem vermittelt wurde, dass man weiterhin mit der Groth-Gruppe verhandelt, um die sich aus dem BVV-Beschluss ergebenden Konditionen in den Vertrag aufzunehmen.
Die dann folgenden Schritte werden stark davon abhängen, welche rechtlichen Schritte die Firma Lorac dazu ankündigen wird. Über die weiteren Schritte würde dann mit der BVV zu beraten sein.
Die Groth-Gruppe hat vorbereitende Arbeiten für ein künftiges Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Die Beantragung einer Verfahrenseinleitung wird nach Bekunden des Anwaltes der Groth-Gruppe erst erfolgen, wenn die privatrechtlichen Vereinbarungen mit Lorac auf die Konditionen des BVV-Beschlusses abgestellt wurden.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
8. Einwohnerfrage Michael Roeder Schoelerschlößchen
Sehr geehrter Herr Gröhler,
Ich bitte höflich um eine zeitnahe Beantwortung, d.h. innerhalb der üblichen 2 Wochen und nicht erst nach 3 Wochen.
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zur vorliegenden Bürgeranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:
zu 1.
Der Nießbrauchsvertrag wurde mit der Stiftung Denkmalschutz Berlin (SDB) am 13.01.2006 abgeschlossen.
zu 2.
Wie bereits in der Beantwortung der letzten Bürgeranfrage mitgeteilt, wurden lediglich monatliche Zahlungen für das sog. Baustellen-Café vereinnahmt. Die Einnahmen belaufen sich im Zeitraum November 2007 bis September 2011 auf insgesamt 14.400 Euro.
Ausgaben für den Bezirk fielen zwischen dem Abschluss des Nießbrauchvertrages und Dezember 2012 nicht an.
zu 3.
Der Innenausbau wird sich nach der zukünftigen Nutzung richten, über die bislang noch nicht abschließend entschieden werden konnte. Nach Vorliegen eines Nutzungskonzeptes ist die Beantragung von Fördermitteln vorgesehen.
zu 4.
Wie bereits geschildert, ist die zukünftige Nutzung des Hauses von den baulichen Gegebenheiten abhängig. Auch hier liegt bislang kein abschließendes Ergebnis vor.
Mit freundlichen Grüßen Klaus-Dieter Gröhler
9. Einwohnerfrage Ute Becker Beschallungsanlage für BVV-Saal
Ich bitte um gehörschonende, schriftliche, aber zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage. Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, zur vorliegenden Bürgeranfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1. Das Bezirksamt greift diesen Hinweis dankbar auf und wird den Sachverhalt prüfen. Ähnlich wurde aufgrund der Beschwerde aus November 2011 verfahren. Hier wurde die Akustik in einem Vorort-Termin geprüft, jedoch ohne Beanstandungen. Dennoch erfolgte eine Regulierung der Lautstärke.
Zu 2. Selbstverständlich hat das Bezirksamt Interesse daran.
Zu 3. Der Umzug der Fraktionen, der fraktionslosen Bezirksverordneten und des Büros der Bezirksverordnetenvorsteherin erfolgt in der 13. Kalenderwoche. Die erste Sitzung der BVV im Rathaus Charlottenburg ist für den 18.04.2013 vorgesehen.
Zu 4. Im Rahmen der Ertüchtigung des früheren BVV-Saals zum neuen BVV-Saal im Rathaus Charlottenburg wird auch die Akustik und die Übertragungsanlage angepasst. Dies geschieht mit Mitteln der baulichen Unterhaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Gröhler
10. Einwohnerfrage Günter Knüppel Erschließungsangebot
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Knüppel,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Knüppel teile ich Folgendes mit:
Die Fragen 1 bis 4 richten sich nicht an das Bezirksamt.
Zu 5. Wie ist die Klassifizierung von Herrn Stadtrat Schulte zu dem Beschluss der Arbeitsgemeinschaft ASJ, der Juristen in der SPD, zu verstehen, ich zitiere: "Das sind ja keine Bau-Juristen, die haben ja keine Ahnung vom Baurecht"?
Da die Äußerung so nicht getätigt wurde, ist eine Kommentierung nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
Schriftliche Beantwortung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Sehr geehrter Herr Günther Knüppel,
zu Ihrer Einwohnerfrage vom März dieses Jahres verweise ich auf die Erklärung der Fraktion, die den Sachverhalt zusammenfasst. Stellungnahme der Fraktion zur Kolonie Oeynhausen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der BVV am 17. Januar 2013 mehrheitlich einem Kompromiss zugestimmt, der eine Teilbebauung von 50% der Kolonie vorsieht, auf der anderen Seite aber auch die Hälfte der Gärten dauerhaft sichert. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine nicht auszuschließende hundertprozentige Bebauung der Koloniefläche sowie Entschädigungsleistungen, die dem Bezirk gegenüber dem privaten Eigentümer drohen. Diese will der Senat nicht abfedern. Die Situation ist entstanden, nachdem der zuständige Stadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) über 10 Jahre lang die Kolonie nicht baurechtlich gesichert hat und die Kleingärtner ein Angebot zum Erwerb des Grundstückes nicht angenommen hatten. In ihrer Rede vor der BVV am 17. 1. 2013 hat die Fraktionsvorsitzende Dr. Petra Vandrey die Haltung der Fraktion begründet: Zum Thema Oeynhausen sehen wir uns als grüne Fraktion in einer schwierigen Situation. Wir wollen die Kleingärten so gut wie möglich schützen, da sind sich alle einig. Schwer zu entscheiden ist der richtige Weg dorthin und die Frage, ob wir überhaupt realistischerweise alle Kleingärten erhalten können. Denn zu bewerten sind
- juristische, speziell baurechtliche Fragen - finanzielle Risiken für den Bezirk. Wir haben viele unterschiedliche Meinungen hierzu geprüft, Rechtsgutachten gelesen, mit den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses geredet, uns durch Menschen mit Fachkenntnis aus unserer Partei informieren lassen, uns auf mehreren Sitzungen die Auffassung des zuständigen Stadtrats angehört, Schreiben der Kleingärtner gelesen. Quintessenz: Viele verschiedene Meinungen, kein Patentrezept. Nach langer und sehr kontroverser Auseinandersetzung mit dem Thema in der Fraktion haben sich unsere FraktionärInnen mehrheitlich dafür ausgesprochen, der 50/50 - Lösung zuzustimmen, also dem Gesprächsergebnis, das Stadtrat Schulte mit dem Käufer erzielt hat, allerdings mit der von uns eingebrachten Änderung, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fordern und nicht die vom Käufer gewünschte Befreiung zu akzeptieren. Damit wollen wir erreichen, das die Bebauung auf 50% der Fläche in einem geordneten, dem Baugesetzbuch entsprechenden Verfahren abläuft. Ich selbst bin für diese Lösung, weil ich zu folgendem Schluss gekommen bin: - Eine Garantie für einen 100% - Erhalt der Fläche für die Kleingärten gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr. - Es besteht das Risiko, dass die gesamte Fläche bebaut wird und dann alle Kleingärten weichen müssen, wenn es keine Einigung gibt. - Es besteht ein erhebliches Entschädigungsrisiko für den Bezirk, wobei die Höhe der Entschädigung nicht bezifferbar ist, jedenfalls aber im Millionenbereich liegt. Wenn wir uns als grüne Fraktion jetzt für einen 100%-igen Erhalt der Kleingärten aussprechen würden, würden wir zwar jetzt vor den Kleingärtnern gut dastehen. Aber wir hätten ihnen einen Bärendienst erwiesen, wenn sich dann herausstellen sollte, dass ein 100%-Erhalt gar nicht geht und am Ende alle Kleingärten weg sind. Schließlich fühle ich mich als grüne Kommunalpolitikerin - und Mitglied der BVV - nicht nur den Kleingärtnern im Bezirk verpflichtet, sondern dem Bezirk in seiner Gesamtheit, und zwar auch dem Haushalt des Bezirks. Der Bezirk hat kein Geld - unter diesem Titel stand die Einwohnerversammlung, die vorgestern hier in diesem Saal stattfand. Die EinwohnerInnen setzen sich - verständlicherweise - immer für die Belange ein, die sie jeweils selbst betreffen und bei denen gespart werden muss. Gespart werden muss überall, bei Spielplätzen, Schulessen, der Volkshochschule und den Musikschulen - um nur einige Beispiele, die BürgerInnen bewegen, zu nennen. Im Haushaltsausschuss der BVV - dessen Mitglied ich bin - ringen wir um jeden Euro. Im Moment müssen wir gerade einen Nachtragshaushalt für den Bezirk beschließen, weil schlicht zu wenig Geld da ist. Das Geld für eine eventuelle Entschädigung wegen der Kleingärten hat der Bezirk nicht, egal ob es um eine Entschädigung von 2 oder 25 Millionen geht. So ist es meiner Auffassung nach nicht verantwortbar, den Bezirk gar nicht von ihm bezahlbarer Entschädigungsforderungen auszusetzen. Dieses finanzielle Risiko, gepaart mit der Tatsache, dass ein 100% - Erhalt der Fläche als Kleingärten aus baurechtlicher Sicht nicht einmal sicher ist, sondern auch der völlige Verlust der Kleingärten nicht auszuschließen ist, hat bei mir zu der Entscheidung geführt, der 50/50 - Lösung zuzustimmen. Ich halte diese Einigung angesichts der jetzt noch möglichen Alternativen für die nicht populärste, aber für die verantwortlichste Lösung.
Wir werden jetzt darauf dringen, dass auf Grundlage des Kompromisses die Bebauung der Teilfläche in einem geordneten, baurechtlichen Verfahren erfolgt, und zwar durch den von uns geforderten vorhabenbezogenem Bebauungsplan unter Berücksichtigung von Umweltbelangen und BürgerInnenbeteiligung.
Dr. Volker Heise, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion stellt die Situation im Folgenden noch einmal grundlegend dar: In den letzten Wochen wurden von Planungsbetroffenen und interessierten Beobachtern über die Entstehung des Planungskonfliktes um die Kleingartenkolonie Oeynhausen, dessen Lösung und die Rolle der Charlottenburg- Wilmersdorfer Grünen immer wieder die unterschiedlichsten Stellungnahmen und Erklärungen verbreitet. Zur Ermöglichung einer ehrlichen Diskussion um das Planungsgeschehen sollen hier noch einmal die wesentlichen Fakten benannt werden: Die Kleingartenkolonie Oeynhausen befindet sich auf Flächen, die seit 1908 für die Bebauung vorgesehen sind. Seit 1958/60 gibt es für dieses Gebiet unter der Voraussetzung, dass es erschlossen wird, auch planungsrechtlich die Möglichkeit, es dreigeschossig mit Wohnungen zu bebauen. Die Grundstücke befinden sich seither in privatem Eigentum. Die Kleingärtner haben sie gepachtet. Bis in die 90er Jahre war der Berliner Wohnungsbedarf nicht groß genug, dass sich Wohnungsbau auf diesem Gelände für einen Investor gelohnt hätte. Die seit ca. 10 Jahren steigende Wohnungsnachfrage hat inzwischen Wohnungsbau auf der gesamten Fläche rentabel gemacht. Gleichzeitig hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einen seit 1986 in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan, der die Bebaubarkeit des Geländes untersagen und die Nutzung als Kleingartenfläche vorschreiben sollte - während Baustadtrat Gröhler (CDU) zuständig war - jahrelang nicht rechtsgültig festgesetzt. Der Eigentümer des Grundstücks konnte seine Bereitschaft erklären, das Gelände zu erschließen - eine Bebauung der gesamten Fläche drohte. 2012 einigten sich der inzwischen zuständige Baustadtrat Marc Schulte (SPD) in langen Gesprächen mit dem Eigentümer darauf, dass dieser einen Teil des Geländes mit höherer Dichte, als bisher für die ganze Fläche vorgesehen, bebauen könnte, wenn er einen anderen Teil des Geländes nicht bebauen und in Gemeineigentum zum Zwecke der Kleingartennutzung überführen würde Der Eigentümer stimmte diesem Ergebnis unter der Bedingung, möglichst bald bauen zu dürfen, zu. Das heißt, er forderte für den Preis der Überlassung der Hälfte der Fläche an den Bezirk nicht nur die Zulässigkeit einer 6-geschossigen Wohnbebauung auf der anderen Hälfte der Fläche, sondern auch die Möglichkeit einer zeitnahen Realisierung der Wohnbebauung. Als Genehmigungsverfahren wurde die vom Eigentümer favorisierte Befreiung von der zulässigen Bebauung abgelehnt, stattdessen auf Vorschlag der Bündnisgrünen die Aufstellung eines so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der BVV beschlossen. Bei diesem Verfahren ist die Sicherung ökologischer Belange und die Beteiligung der Planungsbetroffenen des Umfeldes vorgesehen. Die Grünen werden sich dafür einsetzten, dass die Berücksichtigung ökologischer Belange und die Mitsprache der Planungsbetroffenen gesichert ist.
Für den gesamten Entscheidungsprozess ist wichtig, dass auch unter Einbeziehung des Senats für den Bezirk keine Möglichkeit gefunden werden konnte, die Erhaltung aller Kleingärten zu sichern. Zur Frage des Baurechts befinden wir uns in der Diskussion, die Sie ja auch ausführlich verfolgen. Das Verfahren wird im Stadtentwicklungsausschuss noch weiter diskutiert und die Unterschiede herausgearbeitet. Dabei wird deutlich werden, dass die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes mit allen Aspekten berücksichtigt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Gusy Dr. Volker Heise
11. Einwohnerfrage Christine Jung Verbundpflegestelle
Bin vor 2Jahren aus einer Verbundpflegestelle ausgestiegen. Betreue zurzeit 5Kinder altersgemischt. Habe nun Kollegin gefunden, die mit mir waldorforieniert arbeiten möchte. Wir sind beide ausgebildete Erzieherinnen.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Jung,
zur Einwohneranfrage von Frau Jung teile ich Folgendes mit:
Zur Umstellung einer Kindertagespflegestelle mit bisher 5 Plätzen auf eine Verbund-pflegestelle mit bis zu 10 Kindern bedarf es seitens des Jugendamtes vorbereitend einer umfassenden Information an beide Tagespflegepersonen, u.a. zur aktuellen, standortbezogenen Angebotsplanung für unter drei- bzw. unter sechsjährige Kinder. Auf dieser Grundlage erfolgt im weiteren Schritt die verbindliche Abstimmung zwischen beiden zukünftigen Kooperationspartnerinnen und der zuständigen pädagogischen Sachbearbeiterin, v. a. zu Öffnungszeiten, pädagogischem Konzept, der Altersstruktur der Kindergruppe sowie dem Platzbelegungsverfahren. Im weiteren Schritt erfolgt dann die Einigung darüber, ob Kinder in der Verbundpflegestelle bis zur Vollendung des 3. oder in ausgewogener Altersmischung bis zur Einschulung betreut werden sollen.
Ein Gesprächstermin zur Umstellung auf eine Verbundpflegestelle ist mit der pädagogischen Sachbearbeiterin bisher noch nicht verbindlich vereinbart worden. Das Angebot dazu besteht selbstverständlich nach wie vor.
Zu Frage 2. - 4. Nach den vorliegenden Informationen zur Alterstruktur in der Tagespflegestelle von Fr. Jung ergibt sich zum Stichtag 31.07.2013 folgendes Bild: Von den 5 betreuten Kindern wird ein Kind dann 3 Jahre alt, 4 Kinder sind über drei, davon werden 2 Kinder im Sommer d. J. eingeschult. Diese Altersstruktur ist für eine Tagespflegstelle mit bis zu 5 Plätzen außergewöhnlich, und ist, abweichend von den gesetzlichen Regelungen deshalb entstanden, weil Fr. Jung bis Dezember 2010 eine Verbundpflegestelle hatte, in der nach dem Konzept der großen Altersmischung (1-6 Jahre) gearbeitet wurde. Den von ihr betreuten 4 älteren Kindern wurde der Verbleib in der Tagespflegestelle bis zur Einschulung ermöglicht. Das 5. Kind erhielt eine Befristung bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, damit zum Sommer, bei Fortbestand dieser Angebotsform, dann 5 Plätze für unter Dreijährige belegt werden können.
Sollte am Standort zukünftig ein Platzangebot für bis zu 10 Kinder im Alter von 1 - 6 Jahren entstehen, würden hier in der Bezirksregion 06 (Otto-Suhr-Allee), in der ein gutes Angebot für unter Sechsjährige besteht, zukünftig nicht mehr 5 Plätze für den ab Sommer 2013 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zur Verfügung stehen sondern nur 4.
Alle weiteren Fragen können, wie unter 1. beschrieben, in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Elfi Jantzen Bezirksstadträtin
12. Einwohnerfrage Jürgen Reichert Masterplan Forckenbeckstraße
Kolonie Oeynhausen - Entwurf "Masterplan Forckenbeckstraße 6 -geschossig" des Architekturbüros Nöfer
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Reichert,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Reichert teile ich Folgendes mit:
Kolonie Oeynhausen - Entwurf "Masterplan Forckenbeckstraße 6 -geschossig" des Architekturbüros Nöfer
Die Abstandsflächen nach § 6 BauO Bln sind in einem künftigen Bebauungsplan einzuarbeiten. Maßlich sind sie mit 0,4 H (entspricht 40 % der Traufhöhe und Oberkante) definiert und auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen.
Die Erschließung des geplanten Baugebietes soll mittels Privatstraßen auf den Flächen erfolgen, die bereits nach geltendem Recht Straßenverkehrsflächen sind. Eine solche Fläche liegt in örtlicher Nachbarschaft der vorhandenen Bebauung.
Die Beteiligung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach den gesetzlichen Vorgaben.
Die Frage richtet sich nicht an das Bezirksamt.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
13. Einwohnerfrage Michael Roeder Ökokiez 2020
Sehr geehrte Frau Jantzen,
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Roeder,
zur Einwohneranfrage von Herrn Roeder teile ich Folgendes mit:
Zu 1. Die vom Anfragenden in der Frage getroffenen Annahmen/ Wertungen/ Unterstellungen sind unzutreffend. Es gab weder eine derartige "Feststellung" noch die "Bedenken" wegen einer etwaigen "Doppelung des Antrages eines anderen Bezirkes", noch ein "Eingreifen" des Projektträgers oder einen "Verstoß gegen Rechtsvorschriften". Es gab oder gibt auch keine Planung, das Klimaschutzmanagement bei einem "Geschäftspartner" "anzusiedeln" und keine Bewertung des Projektträgers in dem von Ihnen unterstellten Sinn. Fragen zu einem Antrag sind routinemäßiger Bestandteil der Prüfung eines Projektträgers.
Zu 2. Der Projektträger hat folgende Fragen gestellt:
Fachliche Nachforderungen
Administrative Nachforderungen
Aus der Vorhabenbeschreibung geht hervor, dass für den Antragsteller: "Land Berlin - Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin" die Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft gem. Art 89 Verfassung von Berlin (VvB) gelten. Wir benötigen von Ihnen eine entsprechende Bestätigung des Kämmerers oder sonstigen Finanzverantwortlichen darüber, dass die Bereitstellung der Eigenmittel in Höhe von 35 % der Gesamtausgaben gesichert ist."
Zu 3. Der zugrundeliegende Sachverhalt ist der gleiche wie bei Ihren gleich bzw. ähnlich gelagerten Fragen der letzten Monate. Seriöse Angaben zu den Kosten sind nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Elfi Jantzen Bezirksstadträtin
14. Einwohnerfrage Michael Roeder Ausgaben für den Straßenverkehr
Sehr geehrter Herr Naumann, sehr geehrter Herr Schulte,
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Roeder,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Roeder teile ich Folgendes mit:
Ein Dialog-Display kostet ca. 6.250 EUR. Diese Geräte sind mit einem Radarsystem zur Vornahme der Verkehrszählungen ausgestattet. Hierdurch kann das Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer webbasiert dokumentiert und abgerufen werden.
Ja. Für 20.000 EUR können ca. 150 Poller eingebaut werden. Da die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit ihren Kraftfahrzeugen über die vorhandenen Gehwegüberfahrten fahren und sie auf dem Gehweg abstellen, soll dies durch "Abpollerung" der Gehwegüberfahrten verhindert werden. Dies ist zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger geboten.
Ja, weil diese Maßnahme auf einer Bürgerversammlung besprochen und beraten wurde.
Für die Ausgaben für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlands gibt es eine Leitlinie der Senatsverwaltung für Finanzen. Die vorhandenen Mittel sind für diesen Zweck auszugeben, eine Verlagerung der Mittel auf andere Titel ist nicht zulässig. Es ist richtig und sinnvoll, Mittel aus diesem Titel für Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
15. Einwohnerfrage Michael Roeder Wohnungsbauförderung
Sehr geehrter Herr Schulte,
laut Tagesspiegel (14.3., S. 12) haben Sie mit dem irischen Investor des Ku'damm-Karrees "vertrauliche Gespräche" geführt und dabei "gewünscht", dass dort Wohnungen entstehen, wobei es sich lt. Sprecher des Investors "voraussichtlich nur um Eigentumswohnungen [handeln] kann, für Mietwohnungen sei die Toplage eher ungeeignet". Ebenso haben Sie nach eigenen Angaben mit dem texanisch-luxemburgischen Investor (Kolonie Oeynhausen) vertrauliche Gespräche geführt im Rahmen des geplanten Baus von 700 Eigentumswohnungen, deren m²-Preis bei 4.000 ? liegen soll (lt. Berliner Zeitung 15.3., S. 1 liegt der durchschnittliche Preis 2012 in Berlin bei 2.240 ?): Wann und wo haben Sie mit wem vertrauliche Gespräche geführt, um im Bezirk den Bau von sog. "bezahlbarem Wohnraum" zu fördern?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Roeder,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Roeder teile ich Folgendes mit:
Das Bezirksamt verfügt über das Instrumentarium der Bebauungsplanung, innerhalb dessen Festsetzungen aus städtebaulichen Gründen erfolgen können.
Derzeit verfügt Berlin leider über kein Instrumentarium zur Wohnungsbauförderung, bzw. über keine Rechtsgrundlage, private Mittel für eine Subventionierung von Wohnraum akquirieren zu können.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
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