Drucksache - 0466/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17. Januar 2013 beschlossen:
Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf fordert das Bezirksamt auf, nachdem die für eine Festsetzung des jetzigen Entwurfs des Bebauungsplans IX-205 a notwendige Absicherung des finanziellen Risikos nicht erreicht werden konnte,
Der BVV ist bis zum 31.03.2013 zur berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat die Arbeiten am Bebauungsplanverfahren 4-55 VE aufgenommen. Dieser setzt den Punkt 2 des Beschlusses um und soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der westlichen Teilfläche des Kleingartengeländes schaffen.
Mit Schreiben vom 25. Juni 2013 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-55 VE zugestimmt.
Zeitlich parallel wird das Bebauungsplanverfahren IX-205a zur Sicherung der östlichen Teilfläche als Dauerkleingärten mit entsprechender Reduzierung des Geltungsbereichs weitergeführt, um Punkt 1 des Beschlusses realisieren zu können.
Eine Beteiligung des Bezirksamtes an den Verhandlungen über Entschädigungen war bisher von den betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern nicht erwünscht.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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