Drucksache - 0405/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wenn ja, welche und wie viele Gaslaternen im Bezirk für eine Beantragung zur Anerkennung als Weltkulturerbe in Frage kommen. Sollte ein solcher Antrag beim World Heritage Commitee möglich sein, ist das Bezirksamt aufgefordert, über die zuständigen Senatsdienststellen einen solchen Antrag zu stellen.
Der BVV ist bis zum 28.2.2013 zu berichten.
Begründung: Nachdem am 1. April 1814 die erste öffentliche Gasbeleuchtung in einem Bezirk in London die Öllampen ersetzte, wurden schon 1826 in Berlin als – neben Hannover – erste Stadt in Deutschland mit der Einrichtung einer Gasbeleuchtung begonnen. Durch viele glückliche Umstände ist es noch heute in ganzen Stadtteilen flächendeckend vorhanden. Bevor man diese Zeugen der technischen Entwicklung durch eine elektrische Beleuchtung ersetzt, sollte mit einem Antrag bei der UNESCO sichergestellt werden, dass es sich hier um ein für die Allgemeinheit wichtiges und erhaltenswertes Welterbe handelt.
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