Drucksache - 0393/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, statt der neu eingeführten Tagespflegeverträge mit der Begrenzung auf das dritte Lebensjahr den Eltern die bis Juni verwendete Form ohne Begrenzung zur Unterschrift vorzulegen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2012 zu berichten.
Begründung:
Mit dem Hinweis auf das Alterslimit und der Aufforderung, sich um einen Platz in einer Kindertagesstätte zu kümmern, werden die Eltern unnötig unter Druck gesetzt. Darüber hinaus werden die der Altersmischung wohlwollenden Bestimmungen des § 7 (2) und 17 (2) KitaFöG entsprechend der relativierenden Tendenz der VOKitaFöG unzulässig ausgedünnt. Pädagogisch betrachtet ist seit Jahrzehnten der umgekehrte Weg in Berlin beschritten worden. Die Kita hat nacheinender die Kleine und sogar die Große Altersmischung eingeführt und im Berliner Bildungsprogramm wird für den Elementarbereich überhaupt keine Altersdifferenzierung vorgenommen.
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