Drucksache - 0016/4  

 
 
Betreff: W-LAN in den Publikumsverkehr geöffneten bezirklichen Gebäuden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Piraten 
Verfasser:Wuttig/Schlosser 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.11.2011 
2. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
18.01.2012 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
14.02.2012 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2012 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlusssempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.02.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt möge prüfen, wie in den öffentlich zugänglichen Bereichen Verbindungspunkte für kabellosen Internetzugang (Hotspots) geschaffen werden können.

Dabei ist eine Kooperation mit privaten Internetanbietern anzustreben, wie dies schon lange in vielen gastronomischen Einrichtungen und bei anderen Institutionen betrieben wird.

Darüber hinaus ist zu prüfen, wie durch den Einsatz von W-LAN Kabelverbindungen in den Dienstgebäuden obsolet werden können.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2012 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Aufgrund der Thematik werden die Drucksachen 0016/4 und 0020/4 gemeinsam beantwortet.

 

Allgemeines:

 

Generell ist hierbei zu beachten, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nicht die Rolle eines Internetanbieters übernehmen und somit in die Pflichten eines Providers eintreten kann, da sich hieraus diverse rechtliche Probleme ableiten. Auch muss der bezirkliche finanzielle und organisatorische Aufwand für die Bereitstellung und Nutzung des W-LANs überschaubar bleiben.

 

Für die Ausstattung mit W-LAN kommen aus den vorgenannten Gründen nur Anbieter in Betracht, die in ihrem Angebot die Verpflichtungen eines Internetproviders übernehmen und bei denen kein organisatorischer Aufwand mit z.B. der Vergabe von Zugangskarten oder -daten für den Bezirk entsteht. In Frage kämen nur Anbieter, bei denen sich die Bürgerinnen und Bürger selbst beim Hotspot registrieren. Darüber hinaus ist angestrebt, zusätzliche Kosten (für die Bereitstellung der DSL-Zugänge und der einmaligen Beschaffung der Hardware) zu vermeiden.

 

Zu beachten ist weiterhin, dass das Internetangebot des Providers nicht vom Bezirksamt eingeschränkt werden kann, sondern in vollem Umfang zur Verfügung stünde. Ein Schutz vor bzw. eine Nutzungseinschränkung von bestimmten Seiten / Inhalten (z.B. jugendgefährdend) kann seitens des Bezirksamtes nicht gewährleistet werden.

 

Unabhängig davon besteht bereits auch in den acht bezirklichen Bibliotheksstandorten die Möglichkeit zur kostenlosen Nutzung von W-LAN mittels Vouchers für eine Stunde täglich pro Benutzerinnen und Benutzer für Personen ab 18 Jahren.

 

W-LAN in öffentlichen zugänglichen Bereichen:

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, öffentlich zugängliche Bereiche in den Dienstgebäuden mit einem frei zugänglichen W-LAN-Angebot durch einen Dritten / Internetanbieter auszustatten. Im Rahmen des zweijährigen Pilotprojekts "Public Wifi Berlin" von Kabel Deutschland mit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ist nunmehr die Prüfung der Standorte Otto-Suhr-Allee (Wartebereich Bürgeramt) und Hohenzollerndamm (Wartebereich Bürgeramt) abgeschlossen.

 

Bei diesem Pilotprojekt der mabb / Kabel Deutschland sind die Hotspot-Anbieter bei einem frei zugänglichen W-LAN vorrangig an publikumsintensiven Bereichen interessiert, da die Plattformen meist über Werbung finanziert werden. Das Ergebnis für das Bürgeramt im Dienstgebäude Hohenzollerndamm ist positiv; dieser Standort nimmt am Projekt "Public Wifi Berlin" teil. So haben die Bürgerinnen und Bürger seit dem 28. März 2013 im Wartebereich des Bürgeramtes am Hohenzollerndamm 177, 10713 Berlin die Möglichkeit kostenlos über W-LAN auf das Internet zuzugreifen.

 

Der Standort Otto-Suhr-Allee wurde aufgrund des hohen Aufwandes jedoch vom Projekt abgelehnt. Das Interessenbekundungsverfahren der Berliner Senatskanzlei für ein frei zugängliches und gebührenfreies W-LAN an zentralen Orten in Berlin ist noch nicht abgeschlossen.

 

W-LAN im BVV-Saal (Dienstgebäude Otto-Suhr-Allee):

 

Mit der Inbetriebnahme des neuen BVV-Saals am 18. April 2013 kann nunmehr auch dort kostenlos durch einen Hotspot-Betreiber (Meinhotspot) über W-LAN auf das Internet zugegriffen werden. Die einmaligen Kosten für die Installation in Höhe von 1.193,45 Euro sowie die laufenden Betriebskosten von 58,71 Euro monatlich werden vom Bezirksamt getragen.

 

Im Gegensatz zum Pilotprojekt ist in diesem Fall das Bezirksamt der Betreiber des W-LAN-Angebots und übernimmt damit auch die Anschluss- und Störerhaftung. Durch "Meinhotspot" erfolgt die rechtliche Absicherung durch Nutzungsdatenspeicherung.

 

Die Ausstattung weiterer Säle bzw. von Wartebereichen mit kostenpflichtigen Hotspots kann das Bezirksamt aufgrund der angespannten Haushaltslage des Bezirks sowie der stetig steigenden Kosten (u.a. IT-Fachverfahren) derzeit nicht umsetzen. Hinsichtlich einer kostenneutralen Ausstattung weiterer Sitzungssäle bzw. von Publikumsbereichen prüft das Bezirksamt in diesem Zusammenhang, ob durch den Einsatz von Repeatern die Nutzung bestehender Hotspots im Rathaus Charlottenburg ausgebaut werden kann.

 

Ersatz von Kabelverbindungen durch W-LAN:

 

Eine gleichzeitige Nutzung von Hotspots für dienstliche Belange ist aufgrund datenschutzrechtlicher und gesetzlicher Vorschriften und im Hinblick auf die IT-Sicherheit nicht zugelassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Zusammenhang mit dem frei zugänglichen W-LAN im BVV-Saal über eine "Message of the Day" informiert worden. Bis zum Abschluss einer bezirklichen Dienstanweisung "Nutzung mobiler Endgeräte" gilt die Rahmenvereinbarung des Landes Berlin.

 

Stromversorgung in den Sitzungssälen an den Tischen:

 

Die Sitzungssäle im Rathaus Charlottenburg und Rathaus Wilmersdorf weisen keine feste Bestuhlung auf, um eine individuelle Nutzung zu gewährleisten. Eine Stromversorgung an den Tischen scheidet insofern aus.

 

Der Umbau der Sitzungssäle im Rathaus Charlottenburg mit dem Ziel "Bodensteckdosen" zu installieren, wäre mit erheblichen Kosten verbunden und könnte nur punktuell eine Stromversorgung gewährleisten. Eine grobe Kostenschätzung weist hierfür eine Gesamtsumme von ca. 200.000 Euro aus.

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Bezirkes kann das Bezirksamt diesem Wunsch der BVV daher nicht entsprechen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann              Dagmar König

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin

 

 

 

 


 

 
 

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