Drucksache - 0005/4
1. Einwohnerfrage Bärbel Baltes Schnee und Eisglätte Winter 2011/2012
Beispiel: Im Winter 2010 und 2011 hatte das Grundstück Duisburger Str. 20/Ecke Konstanzer Str. keinen Winterdienst. Es ist abzusehen, dass auch im kommenden Winter das Bezirksamt in dieser Angelegenheit wieder stark beansprucht werden wird. Vorsorglich hätte ich für dieses Grundstück gerne den Besitzer oder die Hausverwaltung ausfindig gemacht, um im Falle der erneuten Tatenlosigkeit dem Bezirksamt eventuelle langwierige Recherchen zu ersparen, um ein unverzügliches Einschreiten seitens des Bezirksamts zu sichern.
1. Welche gesetzlichen Möglichkeiten gibt es für den Anwohner/Betroffenen, die Besitzer- oder Hausverwaltungsfrage zu erforschen? 2. Welche Abteilung im Bezirksamt ist zuständig für ungeräumte Gehwege im Winter? Gibt es einen „Sonderstab“ für die akuten Fälle? 3. Wie gestaltet sich der schriftliche oder mündliche Rücklauf zum Bürger, der einen nicht geräumten Gehweg gemeldet hat und nun wissen will, ob seine Anzeige bearbeitet wird? 4. Wie wird gewährleistet, dass bei Anzeige tatsächlich Schnee und Eisglätte beseitigt werden? 5. Wie wird gewährleistet, dass der Übergang entlang der Bahntrasse vom neuen S-Bahnausgang Bhf. Charlottenburg zur U-Bahn Wilmersdorfer Str. von Schnee und Eisglätte befreit wird? Wo und bei wem kann ich mich beschweren? Ich bitte um Anschrift und Telefonnummer der zuständigen BSR-Filiale.
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
2. Einwohnerfrage Andrea Schoenknecht Vermüllung des Geländes ehem. Abhörstation Teufelsberg
Am 18.10.2011 war ich auf dem Teufelsberg. Nur grauenhaft! Was geschieht mit der ehemaligen Abhörstation? Alles ist um und im Gelände vermüllt, Sicherheitszäune eingerissen und die Gebäude beschmiert und zerstört. Können nicht Hartz IV-Empfänger oder 1 € Kräfte für Aufräumarbeiten zumindest außerhalb des Geländes der ehemaligen Abhörstation eingesetzt werden?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin nicht anwesend war.
Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
zu der Bürgeranfrage der Frau Schoenknecht teile ich Folgendes mit:
Das Gelände befindet sich nicht im Eigentum des Landes Berlin. Somit kann nur der private Eigentümer für die Aufräumarbeiten sorgen. Hinweise auf Vermüllung werden von uns an den Eigentümer weiter gegeben. Das Gelände wird durch den Eigentümer gesichert und durch eine von ihm beauftragte Sicherheitsfirma bewacht. Solange das Gelände bewacht und gesichert wird, sind Eingriffsmöglichkeiten der Behörde daher sehr eingeschränkt.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
3. Einwohnerfrage Wolfgang Neumann Aufhebung der Sperrung Knobelsdorffstraße an der Sophie-Charlotte-Straße?
1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt beabsichtigt, die Sperrung der Knobelsdorffstraße an der Sophie-Charlotte-Straße aufzuheben? 2. Warum sieht sich das Bezirksamt nicht in der Lage, die Sperrung mit belastbaren Argumenten zum Verkehr in Wohngebieten und zum Umweltschutz zu begründen? 3. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass der während der Bauarbeiten an der Stadtautobahn und der damit verbundenen Sperrung der Knobelsdorffstraße aufgetretene zusätzliche KfZ-Verkehr durch den Horstweg seit der Normalisierung des Verkehrs nach Abschluss der Bauarbeiten wieder stark abgenommen hat? 4. Ist dem Bezirksamt bewusst, dass die verkehrsberuhigte Knobelsdorffstraße nach Öffnung wieder zur Durchgangsstraße für Verkehr von und zur Autobahn wird, sich dadurch die Verkehrssicherheit massiv verschlechtert und vor allem durch LKW- und Reisebusverkehr eine hohe Belastung durch Schadstoffe und Lärm erfolgt? 5. Welche rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten habe ich als Anwohner der Knobelsdorffstraße gegen die Aufhebung der Sperrung vorzugehen?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.
Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
zu der Bürgeranfrage des Herrn Neumann teile ich Folgendes mit:
Zu 1.: Die Sperrung der Knobelsdorffstraße ab April 2008 beschränkte sich zunächst nur auf die Zeit der Bauarbeiten der Spandauer Damm Brücke.
Die zweite Sperrung der Knobelsdorffstraße erfolgte aufgrund einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung, die im Dezember 2010 gefertigt wurde. Gegen diese Anordnung ist ein Widerspruch eingelegt worden, der noch nicht beschieden ist. Das weitere Vorgehen soll im zuständigen Ausschuss der BVV besprochen werden. Laut § 45 Absatz 9 StVO sind nur dort Anordnungen zu treffen, wo dies „aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist“.
Zu 2.: Diese Begründung muss nachprüfbar sein und mit konkreten Zahlen erfolgen. Diese können nicht im Nachgang ermittelt werden.
Zu 3.: Ja
Zu 4.: Ja
Zu 5.: Die verschiedenen Möglichkeiten sollen im zuständigen Ausschuss dargelegt werden. Falls es zu einer Aufhebung einer Sperrung kommen sollte, handelt es sich um eine Rücknahme einer Anordnung. Dagegen sind natürlich auch Rechtsmittel denkbar.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
4. Einwohnerfrage Jürgen Kling Schulzahnärztliche Untersuchungen
1. Wie viele Schüler aus Charlottenburg werden jährlich während der Schulzeit zur schulzahnärztlichen Untersuchung zu den entsprechenden Einrichtungen des zahnärztlichen Dienstes geschickt? 2. Wie viele Unterrichtsstunden (Gesamtzahl der Stunden plus Lehrerstunden) werden für die Anfahrt und Abfahrt zu dieser Untersuchung pro Jahr im Bezirk Charlottenburg aufgewendet? 3. Warum wird die schulzahnärztliche Untersuchung im Bezirk Charlottenburg nicht vor Ort in den Schulen durchgeführt? 4. Warum wird die schulzahnärztliche Untersuchung in anderen Bezirken Berlins vor Ort in den Schulen durchgeführt und in Charlottenburg nicht? 5. Laut Auskunft des zahnärztlichen Dienstes des Bezirks Charlottenburg genügen die örtlichen Gegebenheiten der Charlottenburger Schulen nicht den qualitativen Anforderungen der schulzahnärztlichen Untersuchung. Warum haben die Charlottenburger Schulen den Anforderungen des zahnärztlichen Dienstes genüge zu Leisten und nicht umgekehrt der zahnärztliche Dienst den Anforderungen der Charlottenburger Schulen?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend war.
Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:
Sehr geehrter Herr Kling,
ich beantworte Ihre Bürgeranfrage gerne. Lassen Sie mich einleitend dazu einige Vorbemerkungen machen, bevor ich auf die Fragen im Einzelnen eingehe:
Die zahnärztliche Untersuchung von Schulkindern hat eine lange Geschichte, die bis zur Gründung der Schulzahnklinik 1902 zurückreicht. Heute ist die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung im Schulgesetz (§ 52 SchulG) als „schulische Veranstaltung“ definiert und unterliegt der Schulpflicht. Inhaltlich wird die Untersuchung durch § 21 SGB V definiert:
„Die Maßnahmen sollen sich insbesondere auf die Untersuchung in der Mundhöhle, Erhebung des Zahnstatus, Zahnschmelzhärtung, Ernährungsberatung und Mundhygiene erstrecken.“
Der Zahnärztliche Dienst handelt somit im gesetzlichen Auftrag sowohl was den Zeitpunkt als auch was die konkrete Untersuchung betrifft.
Das Bezirksamt unterhält sieben Untersuchungsstellen über den Bezirk verteilt:
Hohenzollerndamm 177 Nehringstraße 8 Halemweg 30 Eichendorff-Grundschule Alt-Schmargendorff-Grundschule Rüdesheimer Grundschule Helen-Keller-Schule
die jeweils für mehrere, in der Nähe liegende Schulen und Kitas genutzt werden.
Lassen Sie mich nun Ihre Fragen beantworten. Die von mir genannten Zahlen werden sich dabei immer auf den Gesamtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beziehen. Eine Auswertung nur für den Bezirkssteil Charlottenburg liegt nicht vor.
1. Wie viele Schüler aus Charlottenburg werden jährlich während der Schulzeit zur schulzahnärztlichen Untersuchung zu den entsprechenden Einrichtungen des Zahnärztlichen Dienstes geschickt?
Im Schuljahr 2010/11 wurden 15.560 Schülerinnen und Schüler mit Wegezeit in den Untersuchungsstellen des Zahnärztlichen Dienstes untersucht.
2. Wie viele Unterrichtsstunden (Gesamtzahl der Stunden plus Lehrerstunden) werden für die Anfahrt und Abfahrt zu dieser Untersuchung pro Jahr im Bezirk Charlottenburg aufgewendet?
Je nach Entfernung der Schule von einer der sieben Untersuchungsstellen im Bezirk werden 10 bis 35 Minuten für einen Weg benötigt, im Mittel 17 Minuten. Untersucht wurden im Schuljahr 2010/2011 737 Klassen mit Wegstrecke.
3. Warum wird die schulzahnärztliche Untersuchung im Bezirk Charlottenburg nicht vor Ort in den Schulen durchgeführt?
Der Raumbedarf der Schulen, u.a. durch Einführung der Ganztagsschulen bzw. ganztägigen Betreuungsangebote an den Schulen, lässt selten räumliche Kapazitäten für den notwendigen Untersuchungsraum, eine Zahnputzzeile und ggf. ein Wartezimmer zu.
Es ist eine Frage der Qualität, die zahnärztliche Untersuchung auf einem zahnärztlichen Stuhl mit entsprechender Ausleuchtung durchzuführen, um alle Kariesschäden, auch solche in einem frühen Beginnstadium, sehen zu können. Auch die Zahnputzzeile ist ein wichtiges pädagogisches Instrument für das Üben der Zahnpflege. Beides ist nicht in jeder Schule vorhanden.
In Schulen, die über die nötige Einrichtung verfügen, findet die Untersuchung der Schülerinnen und Schüler vor Ort statt, z.B. in der obengenannten Helen-Keller-Schule oder der Rüdesheimer Grundschule.
4. Warum wird die schulzahnärztliche Untersuchung in anderen Bezirken Berlins vor Ort in den Schulen durchgeführt und in Charlottenburg nicht?
Ausschlaggebend für die Wahl des Ortes für die zahnmedizinische Untersuchung ist die Entscheidung, wo die besten Arbeitsbedingungen vorhanden sind, um den gesetzlichen Auftrag (§ 21 SGB V) qualitativ hochwertig erfüllen zu können.
5. Laut Auskunft des Zahnärztlichen Dienstes des Bezirks Charlottenburg genügen die örtlichen Gegebenheiten der Charlottenburger Schulen nicht den qualitativen Anforderungen der schulzahnärztlichen Untersuchung. Warum haben die Charlottenburger Schulen den Anforderungen des Zahnärztlichen Dienstes genüge zu Leisten und nicht umgekehrt der Zahnärztliche Dienst den Anforderungen der Charlottenburger Schulen?
Jede Schülerin und jeder Schüler hat Anspruch auf eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung zu Konditionen wie sie bei der Kalibrierung der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Berlin im Rahmen der regelmäßig durchgeführten epidemiologischen Studie der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege festgelegt wurden.
Ein zahnärztlicher Arbeitsplatz mit entsprechender Lagerung und Ausleuchtung des Mundes, Sitzposition des Untersuchers dazu passend durch zahnärztlichen Arbeitsstuhl, Druckluft, vorher angeleitetes Zähneputzen vor dem Spiegel, Befundaufnahme mit IT-Technik.
Diese Voraussetzungen liegen - wie bereits zu Frage 3 ausgeführt - in der Regel in den Schulen nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
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