Drucksache - 2045/3
Die BVV beschließt die Ablehnung.
Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in Straßen, in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kmh vorgegeben ist, an allen Kreuzungen im Geltungsbereich dieser Geschwindigkeitsbegrenzung die Richtzeichen Vorfahrtsstraße oder Vorfahrt entfernt werden (z. B. in der Württembergischen Straße).
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