Drucksache - 2039/3  

 
 
Betreff: Grunewaldzentrum gegenüber Wasserbetrieben unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Wendt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2011 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 17.03.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Träger des Abenteuerzentrums im Grunewald - Fahrten-Ferne-Abenteuer gemeinnützige GmbH und Pfadfinderbund Weltenbummler Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. - dabei zu unterstützen, die betriebsgefährdende Grundpreiserhöhung durch die Berliner Wasserbetriebe abzuwenden.

 

Der BVV ist zum 30.04.2011 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses an den Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe gewandt.

 

Es wird gebeten, das Antwortschreiben der Berliner Wasserbetriebe vom 08.07.2011 zur Kenntnis zu nehmen.

                                                                                                                                                                                                                                                                      Anlage

 

 

Klaus-Dieter Gröhler               Reinhard Naumann

Stv. Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

 

Berliner Wasserbetriebe - 10864 Berlin

Bezirksamt Charlottenburg
Abteilung Bauwesen
Bezirksstadtrat

Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport
Bezirksstadtrat

durch Fach

14199 Berlin

 

   Unser Zeichen

    -bitte stets angeben-             

   200377442/ KM-T/Ve


                           

    Beareiter/-in               Durchwahl/Fax                  08. Juli 2011             

   Herr Krüger               030/86445888                                              

   stephan.krueger@bwb.de    030/8644105888

 

 

Grundstück: 14193 Berlin-Grunewald, Eichhörnchensteig 3 Jagen 9

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorstandsvorsitzende Herr Simon hat Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen und mich
gebeten, auf Ihre Fragen zu antworten. Dem komme ich gerne nach.

Die Berliner Wasserbetriebe haben den Grundpreis im Jahre 2007 (wieder) eingeführt, um
den Mengenpreis stabilisieren zu können. Die Grundpreise sollen dabei einen Großteil der
Vorhaltekosten abdecken. Dies geschieht schrittweise. Bei der Einführung der Grundpreise
zum 1. Juli 2007 wurde lediglich 3 % des Umsatzes einkalkuliert. In der Branche ist ein An-
teil von 30% üblich. Ziel ist es, den Grundpreis in Berlin stärker zu gewichten, um die Men-
genpreise senken zu können. Dies spiegelt dann die tatsächliche Kostenstruktur unseres
Unternehmens wider. Die Höhe der Wasserpreise richtet sich in erster Linie nach den durch
Gesetz und Verordnung festgelegten Regeln. Die so ermittelten Tarife werden sowohl vom
Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe (BWB), von einem externen Gutachter als auch
durch die Tarifgenehmigungsbehörde (hier: die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt
und Verbraucherschutz) intensiv geprüft. Die BWB kalkulieren und erheben kostendeckende
Tarife. Bei Abweichung der Kosten oder des Wasserabsatzes von den geplanten Werten
wird eine Kostenüber- oder Kostenunterdeckung durch eine Nachkalkulation der BWB in
den folgenden Kalkulationsperioden ausgeglichen.

Der Grundpreis wird in Abhängigkeit von der Zählergröße berechnet. Die BWB orientierten
sich bei der Bemessung des Grundpreises an der Zählergröße, da diese vom BVerwG als
Maßstab für die Inanspruchnahme der Vorhalteleistung und damit für die Verteilung der Fix-
kosten anerkannt ist.

 

Das Grundstück des Abenteuerzentrums Grunewald verfügt über einen Trinkwasseran-
schluss mit einer Verbundzähleranlage. Diese Verbundzähleranlage besteht aus einem
Wasserzähler On 10 und einem Wasserzähler On 150. Maßgeblich für die Bemessung des
Grundpreises ist immer der größere Wasserzähler und es wird auch nur der größere Was-
serzähler in der Abrechnung berücksichtigt.

  Aus den uns vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für das betreffende Grundstück eine
Auflage zum Vorhalten einer Feuerlöschleitung für das gesamte Areal besteht. Die Wahr-
nehmung des Brandschutzes und damit zusammenhängend auch die Löschwasservorhal-
tung ist eine Maßnahme der polizei- und ordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr und Aufgabe
der Kommune (Land Berlin). Die Kommune gewährleistet in der Regel einen Grundschutz.
Der darüber hinaus gehende Objektschutz für Objekte mit erhöhtem Brandschutzrisiko oder
erhöhtem Personenrisiko erfordert die Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer
und den zuständigen Institutionen (z.B. Berliner Feuerwehr, Bauamt, etc.). In einem uns
durch das Abenteuerzentrum Grunewald zugesandten Vermerk vom 20.12.2010 ist festge-
halten, dass die Berliner Feuerwehr weiterhin im Grundsatz auf der Notwendigkeit der bei-
den vorhandenen Hydranten besteht. Aus diesem Grunde ist es uns daher derzeit auch nicht
möglich, einen kleineren Wasserzähler einzubauen und damit den Grundpreis zu reduzieren.

  Da wir uns sehr wohl bewusst sind, dass die Kostenentwicklung den Verein vor existentielle
Schwierigkeiten stellen kann, habe ich mit dem Geschäftsführer Herrn Wagner telefonisch
Kontakt aufgenommen und empfohlen, nochmals gemeinsam mit der Feuerwehr mögliche
Alternativen zur Löschwasserbereitstellung zu erörtern. Ich haben dies mit unserer Bereit-
schaft verbunden, bei einem solchen Gespräch im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unter-
stützen. Eine mögliche Konstellation wäre eventuell die Errichtung eines Wasserrückhaltere-
servats über einen Tiefbrunnen oder ein Rückhaltebecken. Letzteres könnte u.U. auch durch
Trinkwasser der Berliner Wasserbetriebe befüllt werden - jedoch über einen kleineren Zäh-
ler. Dies hätte jedoch zugegebener Maßen Auswirkungen auf die Verbrauchsmenge. Dies
alles haben wir auf Wunsch von Herrn Wagner dann auch noch einmal schriftlich zusam-
mengefasst und ihm übermittelt. Dieses Angebot ist bisher ohne Reaktion geblieben.

Ein Sponsoring in der von Ihnen vorgeschlagenen Weise ist nicht möglich. Auch Sonderver-
einbarungen können wir in Anbetracht der derzeitigen Rechtslage nicht treffen, da wir dem
Gleichbehandlungsgrundsatz (Gleichbehandlung aller Kunden) verpflichtet sind. Wir können
nur noch einmal betonen, dass wir uns sehr wohl bewusst sind, dass die Auswirkungen des
Grundpreises das Abenteuerzentrum Grunewald besonders hart treffen. Bei der Einführung
des neuen Tarifsystems war allen Beteiligten (sowohl auf unserer als auch auf politischer
Seite) klar, dass es in Einzelfällen zu sehr hohen Belastungen kommen könnte. Trotzdem
war der politische Wille vorhanden, dass Tarifsystem bei den Berliner Wasserbetrieben an-

  zupassen, wobei auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht alles für die Einführung des Grund-
preises sprach und spricht.

  Wir bedauern ausdrücklich, derzeit keine andere Mitteilung machen zu können.

  Mit freundlichen Grüßen

  Berliner Wasserbetriebe
  Kundenservice

 

 

 


 

 
 

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